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Oö: Alkoven → Wenn politisch über die Pflichtbereichsklasse diskutiert wird

ALKOVEN (OÖ): Bei der Freiwilligen Feuerwehr Alkoven im Bezirk Eferding ist derzeit ein neues Feuerwehrhaus in Planung, nachdem die Wehr ihre Ausrüstung in insgesamt vier Gebäuden untergebracht hat. Nun wird politisch über die Pflichtbereichsklasse diskutiert.

Ist Alkoven in der Pflichtbereichsklasse 5 oder – nach der Meinung des einen oder anderen Politikers doch nur in 4 und beim Neubau kann man Platz und Größe einsparen?
Der im Mai 2017 zurückgetretene Kommandant der Wehr, Markus Wieshofer, hat sich zur Aufklärung in der Bevölkerung einige Gedanken darüber gemacht, was die Einteilung der sogenannten Pflichtbereichsklasse und somit die Dimension der Mindestausrüstung innerhalb einer Gemeinde betrifft. Vielleicht dient es der einen oder anderen Feuerwehr mit ähnlicher Problematik als Hilfestellung oder nur zur Information.
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Aktuell (Herbst 2017) wird im Gemeinderat Alkoven das Thema Einstufung Pflichtbereichsklasse für das Feuerwehrwesen diskutiert und nicht zuletzt durch Partei – Aussendungen auch in die Bevölkerung getragen.

Klärende Hintergrundinformationen

Da die wenigsten Feuerwehrmitglieder (ausgenommen Kommandofunktionäre) und wohl auch Politiker, aber vor allem die Bevölkerung, mit diesem Thema was anfangen können, ist es mir – Markus Wieshofer, vormals Kommandant der Feuerwehr Alkoven – ein Anliegen, einige Hintergrundinfos zu erläutern.

Gemeinden, nicht Feuerwehren eingeteilt

Nicht die Feuerwehren sind in Klassen eingeteilt, sondern die Gemeinden! Da das Feuerwehrwesen von Gesetz aus Sache der jeweiligen Standortgemeinde ist, erfolgt die Einteilung in den Pflichtbereichsklassen auch auf Ebene der Gemeinde. Pflichtbereich = Gemeindegebiet. Die Pflichtbereichsklassen sind in der Oo. Brandbekämpfungsverordung geregelt. Diese besteht seit mittlerweile über 30 Jahren und wurde im Zuge der Überarbeitung des oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes im Jahr 2015 auch angepasst.

Zwei Faktoren ausschlaggebend

Die Einteilung erfolgt seit jeher über zwei Faktoren: Gebäude und Einwohner. In der zugeteilten Klasse wird der Mindestausstattungsstandard geregelt. Das heißt, was braucht (brauchen) die Feuerwehr(en) der Gemeinde „zumindest“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten – auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, Nachbarwehren bei Schadensereignissen größerer Auswirkungen zur Unterstützung zu rufen.
Die Gemeinde Alkoven war seit einigen Jahren in der Pflichtbereichsklasse 5 (mindestens 2.000 Häuser und / oder 10.000 Einwohner). Für Alkoven galt erster Faktor aufgrund des Vorhandenseins von ca. 2.200 Häusern. Somit war geregelt, mit welchen Fahrzeugen und Geräten, sowie mit wieviel Mitgliedern die FF Alkoven und die FF Polsing den Schutz der Alkovner Bevölkerung sicherstellen muss.

Warum diskutiert man das Thema dann aktuell?

Mit der neuen Brandbekämpfungsverordnung haben sich einige Dinge geändert. Früher gab es eine Klasse A und B (B hat einige Erweiterungen der Ausstattungen aufgrund schlechter Wasserversorgung, weitläufiger Gebiete, besonderer Anforderungen vorgesehen). Aktuell gibt es nur noch eine Klasse A (Alkoven war immer in A).
Die Einteilungsfaktoren haben sich nicht geändert. Jedoch gibt es nun Korridore, die eine Umstufung aufgrund eines einzelnen Hauses oder eines Einwohners mehr oder weniger nicht mehr nötig machen. Das hat auch den Hintergrund in der Neubetrachtung, die jede Gemeinde alle 5 Jahre machen muss. Dann kann man in dem einen Korridor bleiben oder – bei nachvollziehbaren Gründen – in den oberen oder unteren Korridor einer anderen Klasse wechseln. Dies wäre zum Beispiel – vorausgesetzt man möchte seine Gemeinde langfristig betrachten – bei größeren Anschaffungen oder Neubauten empfehlenswert.
Soweit so gut. Aber was bedeutet das nun für Alkoven? Die für Alkoven einzig relevante Änderung findet sich in der Betrachtung der Zählweise. Während in der alten Verordnung alle ständig genutzten Gebäude betrachtet wurden, zählt man in der neuen Verordnung nur noch ständig genutzte Wohngebäude. Somit fallen also Gewerbebetriebe, Tankstellen, Lagerhaus usw. aus der Zählung heraus und Alkoven fällt unter die 2.000ér Grenze. Parallel gibt es eine Gefahren- und Entwicklungsplanung (GEP), die potenzielle Gefahren betrachtet und zusätzliche notwendige Ausstattungen regelt.

In Alkoven KEIN Unterschied

Was wäre der Unterschied zwischen Klasse 4 und Klasse 5 auf Alkoven bezogen. Grob gesagt KEINER. Ich habe in meiner damaligen Funktion als Pflichtbereichskommandant die Übung mit dem Landes-Feuerwehrinspektor gemacht, beide Varianten zu betrachten. Das Ergebnis wurde dann auch in einer gemeinsamen Besprechung auf der Gemeinde durch den Landes-Feuerwehrinspektor vorgetragen.
In Alkoven blieb die Mindestausstattung der Klasse 5 seit jeher auf Wunsch und Risiko der damaligen Pflichtbereichskommandanten (Anfangs Burger, später Wieshofer) um ein Tanklöschfahrzeug untererfüllt!
Die Betrachtung der Klasse 4, inkl. der zu erwartenden Gefahren (GEP), brachte als Ergebnis genau den aktuell vorhandenen Ausstattungslevel. Somit bleibt es in Bezug auf Fahrzeuganschaffungen und Größe des Feuerwehrhauses ohne Auswirkung, ob Alkoven in Klasse 4 oder 5 eingeteilt wird. Aufgrund der vorhandenen Struktur der Gemeinde und des Trends zum weiteren Wachstum, kam vom Landes-Feuerwehrinspektor die Empfehlung, keine Umstufung vorzunehmen – sondern in Betrachtung der vorhandenen Wachstumsprognosen die alte Einteilung zu bestätigen.


Gibt’s gar keinen Unterschied?  Für den Dienstbetrieb in der Feuerwehr schon.

Weil in der Klasse 5 (und höher) davon ausgegangen wird, dass für den Pflichtbereichskommandanten einiges an zusätzlicher Arbeit zukommt, hat man die Möglichkeit in der eigenen Feuerwehr, einen zweiten Kommandanten – Stellvertreter zu installieren, der einem bei der Führungsarbeit unterstützt. Nachdem bei uns ohnehin alles in der Freizeit und ohnehin unentgeltlich passiert, ist dies eine willkommene Unterstützung.
Der Pflichtbereichskommandant ist laut Gesetz ein – direkt dem Bürgermeister unterstelltes – Organ der Gemeinde und für die Schlagkraft aller in der Gemeinde vorhanden Feuerwehren (Ausbildung, Ausstattung) vor dem Gesetz verantwortlich! Darüber hinaus verantwortet er auch die Einhaltung des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes und ist laut Gesetz zu ihm betreffenden Agenden der Gemeinde zu hören.

Der verlinkte Beitrag – es zeigt einen Artikel der Grünen im September 2017 – lässt keine Rückschlüsse auf die politische Gesinnung des Autors. Und …. es ist ein durchaus befreiendes Gefühl (wenn man sich die Gesetzestexte liest), nicht mehr Pflichtbereichskommandant (und damit vor Gesetz verantwortlich) zu sein …
Markus Wieshofer
Aktives Mitglied der Feuerwehr Alkoven und vormals Feuerwehrkommandant

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