Bayern: Neue Führerscheinregelng: Retter bis 7,5 t - Fzg ohne Gewichtsprobleme
Geschrieben am: 2010-12-14 22:42:52

Erding (Bayern): Dass den Rettungskräften nicht die Fahrer ausgehen, dafür sorgt noch in dieser Woche (= Mitte Dezember 2010) das Kabinett. Der so genannte Feuerwehr-Führerschein gilt dann für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die Organisationen sind erleichtert.

Bis vor einigen Jahren war die Führerscheinwelt noch überschaubar: Mit dem regulären Pkw-Führerschein (Klasse 3) durfte man Fahrzeuge und Gespanne bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Die EU-Regelung schuf zahlreiche neue Klassen. Inhaber des Führerscheins Klasse B ist es nur noch gestattet, Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zu fahren.

Während das für den Alltag in aller Regel reicht, brachte die Regelung zahlreiche Rettungsorganisationen wie Rotes Kreuz, Feuerwehren und Wasserwacht in die Bredouille. Denn die meisten Einsatzfahrzeuge sind deutlich schwerer. Die Ehrenamtlichen brauchten also Lkw-Scheine, mussten diese aber selbst bezahlen. So manchem Ortsverband drohten daraufhin die Fahrer auszugehen.

Maßgeblich auf Betreiben Bayerns wurde justiert: Es folgte der Feuerwehr-Führerschein bis zu 4,75 Tonnen. Doch rasch stellte sich heraus: Diese Aufweitung ging vielerorts an der Realität vorbei. Nun passt der Bund erneut an. Auf Betreiben der CSU wird das Kabinett noch in dieser Woche beschließen, den Feuerwehr-Führerschein bis zu 7,5 Tonnen zuzulassen. Die jungen Retter müssen dafür keine theoretischen und praktischen Fahrstunden in einer Fahrschule besuchen. Die Ausbildung soll vielmehr intern erfolgen.

„Dafür haben wir lange gekämpft. Ich bin froh, dass es endlich geklappt hat“, sagt Ulrike Scharf, Landesvorsitzende der bayerischen Wasserwacht aus Maria Thalheim. Allein bei der BRK-Untergliederung seien 2500 Einsatzkräfte betroffen. „Bei uns stand die Ausrückefähigkeit vielerorts auf dem Spiel“, berichtet Scharf. Nun dürfte es keine Probleme mehr geben, ausreichend Fahrer für die Gespanne mit Bootsanhänger zu finden.

Kritik seitens der Fahrschulen lässt die Landeschefin nicht gelten. „Hier geht es um die öffentliche Sicherheit und den Erhalt des Ehrenamts. Das muss klar Vorrang haben“, so die CSU-Politikerin, die auch Kreischefin der Mittelstandsunion ist.

Kreisbrandrat Willi Vogl lobt die Neureglung ebenfalls. „Die Beschränkung auf 4,75 Tonnen hatte für die 68 Feuerwehren im Landkreis Erding kaum Auswirkungen. Das betraf gerade einmal zwei Lizenzen.“ Denn laut Vogl sind die meisten Einsatzfahrzeuge deutlich schwerer. „Die jetzige Lösung bringt uns enorm weiter, denn darunter fallen vor allem Tragkraftspritzen-, Staffellösch- und Mehrzweckfahrzeuge.“ Bislang habe es keinerlei Probleme gegeben, „weil wir noch genügend Leute mit dem alten Dreier-Führerschein haben. Aber in zehn, 15 Jahren hätte sich die Lage sicher zugespitzt“, ist der ranghöchste Feuerwehrler im Erdinger Land überzeugt. Mit Spannung erwartet er die Ausführungsbestimmungen. „Da ist noch einiges zu klären“, warnt er vor überzogener Euphorie. „Die interne Schulung muss genau geregelt werde. Das muss schon auf hohem Niveau erfolgen, denn die Eigensicherung genießt höchste Priorität.“ Denkbar sei ein Lehrgangsangebot über die Kreisbrandinspektion. Dazu seien noch Gespräche mit der Führerscheinstelle im Landratsamt notwendig. Alles beim Alten bleibe bei den schweren Löschfahrzeugen und Rüstwagen mit meist über zehn Tonnen. „Dafür braucht’s wie bisher den Lkw-Schein von der Fahrschule“, so Vogl.

Max Lehmer, der als CSU-Bundestagsabgeordneter an der Überarbeitung des Gesetzes innerhalb der Landesgruppe beteiligt war, freut sich über die Entwicklung: „Mit der gesetzlichen Neuerung schaffen wir eine spürbare Erleichterung für die viele Ehrenamtlichen bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten, beim THW und weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes.“ Für ihn entscheidend: „Theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfung sollen mit einem Minimum an bürokratischem Aufwand von den Organisationen selbst durchgeführt werden können.“

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