Abseits-Feuerwehr | Diverses

Österreichische Lotterien und Casinos Austria wegen Verstoßes gegen den Ehrenkodex in der Kritik

Aus einem Urteil des österreichischen Senats geht hervor, dass zwei Anzeigen von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Werbliche Inhalte wurden in diesem Zusammenhang nicht als solche gekennzeichnet.

Die als redaktionellen Anzeigen verfassten Kolumnen wurden in der österreichischen Kronen Zeitung am 24. März 2021 und im Kurier am 26. März 2021 veröffentlicht.

Kein Verweis auf bezahlte Werbung

Aus den Artikeln geht hervor, dass die Österreichische Lotterien Gruppe sowie Casinos Austria seit vielen Jahren gemeinnützig aktiv seien. Programme für Menschen in Notsituationen wurden ebenso unterstützt wie kürzlich die Impfkampagne in Österreich. Ein beinahe identischer Artikel erschien dazu auch im DER STANDARD. Hier hatte man den Text klar als Werbung gekennzeichnet. In den anderen beiden Artikeln war dies allerdings nicht geschehen, was nun ein Leser kritisierte. Er schaltete den Presserat ein, der sich im Anschluss mit dem Fall befasste.

Nach österreichischem Recht müssen alle beworbenen Inhalte den Lesern als solche kenntlich gemacht werden, die Österreichischen Lotterien und österreichischen Casinos haben jedoch verdeckt für ihre Marken geworben. Kritisiert wurde, dass für Leser und Leserinnen nicht erkennbar sei, ob es sich bei den Beiträgen um Werbung handele. Egal ist dabei, ob wirklich Geld für einen Artikel bezahlt wurde. Es reiche laut Senat aus, wenn eine Gefälligkeitswerbung veröffentlicht würde, bei der kein Geld fließe. Selbst dann sei ein Artikel als Werbung zu kennzeichnen, um Leser und Leserinnen nicht in die Irre zu führen – egal, ob gewollt oder ungewollt.

Der Senat entschied ferner, dass die beinahe deckungsgleichen Artikel ein klares Anzeichen dafür seien, dass es sich nicht um freie redaktionelle Inhalte handele. Der Ehrenkodex sei damit verletzt worden, denn redaktionelle Texte und Werbung seien hier nicht mehr eindeutig auseinanderzuhalten.

Formulierungen und Layout auf dem Prüfstand

Bei der Inhaltsanalyse prüfte der Senat, inwiefern werbliche Inhalte klar als diese zu identifizieren seien. Genannt wurden in den beiden kritisierten Artikeln ganz eindeutig die Österreichische Lotterien Gruppe und Casinos Austria. Leser und Leserinnen wussten demnach genau, wer in dem Artikel hervorgehoben wurde. Man ließ die beiden Unternehmen in einem guten Licht dastehen und hob das soziale Engagement hervor. Ebenso beinhalteten die Artikel Details zu den einzelnen Projekten und Organisationen, die von den Unternehmen unterstützt werden. Am Ende gab es dann sogar noch ein Foto der Kampagne – und dieses Foto stellten die Österreichischen Lotterien.

Nach Prüfung des Senats wurde entschieden: Alle Partnerschaften und Aktivitäten wurden gänzlich unkritisch dargestellt und positiv hervorgehoben. So ähnelte das Ganze dann einer Werbebroschüre für das Glücksspiel. Zusammen mit dem Verweis auf die fast identischen Artikel, die auch in anderen Zeitungen erschienen, konnte man so nicht mehr von einem redaktionellen Inhalt sprechen. Ebenfalls wurde kritisiert, dass man einen sehr ähnlichen Artikel, der im DER STANDARD erschien, als Werbung gekennzeichnet wurde.

Das Ergebnis überrascht also nicht: Der Senat konnte bei diesen Artikeln keinerlei redaktionelle Distanz mehr erkennen. Von einem unabhängigen Beitrag könne laut Senat nicht die Rede sein. Um Leser und Leserinnen nicht in die Irre zu führen, hätte man die Artikel ganz klar als Werbung kennzeichnen müssen. Denn so schienen sie einfach nur freie redaktionelle Beiträge zu sein, was aber nicht mit dem gekennzeichneten Artikel, der im DER STANDARD veröffentlicht wurde, zusammenpasste. Das hat zur Folge, dass der Ehrenkodex in den Punkten 3 und 4 verletzt wurde. Betroffene Medien wurden nun aufgefordert, das Ergebnis der Untersuchung anzuerkennen und über diese Entscheidung zu informieren.

Eigeninitiative kann sich lohnen

Alle Mitglieder der verschiedenen Presseratssenate handeln unabhängig und weisungsfrei. Verantwortungsvoller Journalismus soll von dem Verein unterstützt werden und Hinweisen, die auf eine Verletzung des Ehrenkodexes der österreichischen Presse hindeuten, wird nachgegangen. So geschehen auch in diesem Fall: Ein Leser hatte eine Mitteilung verfasst, woraufhin der Presserat dann aktiv wurde.

Der Leser hat damit auf eine Werbung aufmerksam gemacht, die die großen Zeitungen Österreichs scheinbar zu verschleiern versuchten. Ob der Bruch des Ehrenkodex vorsätzlich erfolgte, lässt sich abschließend nicht klären. Öffentlichkeitswirksam war die Rüge in jedem Fall, und zumindest der Kurier kannte die Schiedsgerichtbarkeit an. Außerdem haben beide Medieninhaber bislang nicht am Verfahren teilgenommen. Man fordert sie nun zu einer Veröffentlichung des Falles auf. Sie sollen auf den Verstoß gegen den Ehrenkodex hinweisen, bislang ist dies aber nicht geschehen.

Für die Zukunft ist dennoch davon auszugehen, dass die großen Medieninhaber beim nächsten Mal genauer überlegen, welche Inhalte als Werbung zu kennzeichnen sind. Gerade die Glücksspielbranche ist in Österreich eine umstrittene und gerät immer wieder in die Kritik. Umso mehr sind die großen Medienhäuser in der Pflicht, verantwortungsvoll mit ihrer Reichweite umzugehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert