„Offizielle Feuerwehr-Hymne“ gesucht - Großer Wettbewerb
Geschrieben am: 2014-11-07 13:30:15

Bisher gibt es kein offizielles Lied für die Feuerwehr. Das soll sich ändern! Im Vorfeld der Interschutz suchen das Feuerwehr-Magazin und der MM-Musik-Media-Verlag aus Köln gemeinsam nach der „Offiziellen Feuerwehr-Hymne“. Als Preisgeld sind insgesamt 5.000 Euro ausgeschrieben.

Lieder über die Feuerwehr gibt es viele. Meist handelt es sich dabei aber um Kinderlieder, in denen das richtige Absetzen des Notrufes und das Vorgehen bei Einsätzen beschrieben werden. Und auch einige staatstragende Werke existieren oder Kompositionen mit pathetisch-schwülstigen Texten. Bisher hat es kein Lied, kein Song oder Stück geschafft, die Feuerwehr-Masse langfristig zu begeistern.

Gemeinsam mit den Zeitschriften Gitarre & Bass, Keyboards, Sound & Recording, Sticks und dem Musiker-Portal http://www.musikmachen.de des MM-Musik-Media-Verlags sucht das Feuerwehr-Magazin deshalb nach einem Feuerwehrlied mit Kultpotential: sozusagen der „Offiziellen Feuerwehr-Hymne“. Aus diesem Grund trägt der Wettbewerb auch diesen Namen. Das Lied sollte die Arbeit der Feuerwehren beschreiben und vielleicht sogar würdigen.


Inhaltliche Vorgaben gibt es kaum. Ob in Deutsch, Englisch oder einer anderen Sprache gesungen wird, ist egal. Chor, Sänger, Sängerin oder Band – Hauptsache es klingt gut. Die Musikrichtung spielt keine Rolle. Und auch, ob und welche Instrumente eingesetzt werden, müssen einzig die Komponisten entscheiden. Die Stücke müssen nicht einmal neu komponiert werden. Auch bereits existierende eigene Werke dürfen eingereicht werden.

Drei Dinge gilt es aber doch zu beachten: 1.) Ein Stück darf maximal 3:00 Minuten lang sein. „Wenn es ein oder zwei Sekunden mehr sind, geht das auch“, erklärt Jan-Erik Hegemann, Chefredakteur des Feuerwehr-Magazins und Initiator des Wettbewerbs.
2.) Die Teilnehmer müssen sich mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden erklären. Dies finden sich auf http://www.feuerwehrmagazin.de.
3.) Der Beitrag muss bis zum 31. Januar 2015 beim Feuerwehr-Magazin eingereicht werden.
Die Stücke können entweder auf einem Datenträger (CD-ROM, DVD, Stick) an die Redaktion Feuerwehr-Magazin, Stichwort „Offizielle Feuerwehr-Hymne“, Kurt-Schumacher-Allee 2, 28329 Bremen, Deutschland, geschickt werden. Alternativ kann auch an redaktion@feuerwehrmagazin.de eine Mail mit dem Song/Musikstück als Dateianhang (maximal 20 MB) geschickt werden. Jeder Teilnehmer erhält eine Eingangsbestätigung.

Aus allen Einsendungen wählt eine Jury im Februar die 16 besten Stücke aus. Diese Stücke treten dann im Internet gegeneinander an: Jeden Tag zwei. Auf feuerwehrmagazin.de und musikmachen.de können die User dann abstimmen, welches Lied eine Runde weiter kommt. Aus 16 Wettbewerbsbeiträgen werden also acht, dann vier, dann zwei. Die Verlierer der beiden Halbfinals treten dann im kleinen Finale um Platz 3 gegeneinander an. Das Finale zwischen den beiden beliebtesten Titeln soll Ende März stattfinden. „Das Sieger-Lied darf sich `Offizielle Feuerwehr-Hymne nennen´“, erklärt Feuerwehr-Magazin-Chefredakteur Jan-Erik Hegemann. „Immerhin haben die Feuerwehrleute sich ja selbst für den Titel entschieden.“

Der Gewinner des Wettbewerbs erhält ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro. Der zweite Platz ist mit 1.250 Euro dotiert. Für den dritten Platz gibt es 750 Euro, für den vierten Platz 500 Euro.
Geplant ist, alle 16 Finalisten auf einer CD zusammenzufassen. Der Verkaufsstart wird auf der weltweiten Leitmesse Interschutz Anfang Juni 2015 in Hannover sein. Von jeder verkauften CD wird ein Euro an Paulinchen e.V., die Initiative für brandverletzte Kinder, gespendet.
Ganz wichtig für die Komponisten der Feuerwehr-Stücke: Die Urheberrechte bleiben bei den Künstlern. Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird lediglich der Ausspielung zur Siegerermittlung und der Veröffentlichung auf dem Sampler zugestimmt. Vom Verkaufspreis erhalten die Künstler übrigens den üblichen Anteil. Nähere Einzelheiten finden sich in den Wettbewerbsbedingungen auf www.feuerwehrmagazin.de.

Die Fakten zum Wettbewerb
• Name: Offizielle Feuerwehr-Hymne
• Inhalt: Gesucht werden Musikstücke, die die Arbeit der Feuerwehr thematisieren/würdigen
• Maximale Dauer: 3:00 Minuten
• Einsendeschluss: 31. Januar 2015
• Anschrift: Feuerwehr-Magazin, Stichwort „Offizielle Feuerwehr-Hymne“, Kurt-Schumacher-Allee 2, 28329 Bremen, eMail redaktion@feuerwehrmagazin.de.
• Preisgeld: 5.000 Euro (1. Platz 2.500 €, 2. Platz 1.250 €, 3. Platz 750 €, 4. Platz 500 €).
• Siegerermittlung: Jury wählt 16 Titel aus. Auf www.feuerwehrmagazin.de und www.musikmachen.de treten im März 2015 dann immer jeweils zwei Lieder gegeneinander an. Die User entscheiden dann, wer eine Runde weiterkommt.
• Besonderheiten: Urheberrechte bleiben bei den Komponisten; die 16 Finalisten werden auf einem Sampler veröffentlicht. Dieser Sampler soll erstmals auf der Messe Interschutz 2015 in Hannover verkauft werden. Pro verkaufter CD erhält Paulinchen e.V. einen Euro Spende.

Die 16 besten Beiträge des Wettbewerbs „Offizielle Feuerwehr-Hymne“ treten im Februar und März 2015 gegeneinander im Internet an. Anschließend wird es einen Sampler mit diesen Stücken geben.




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