Stmk: Fehler im Gesetz: Nur 0,0 Promille für Feuerwehr
Geschrieben am: 2014-12-07 10:44:33 Steiermark: Ein eigener Führerschein erlaubt es Feuerwehrleuten, Einsatz-Lkw auch jenseits der 0,0 Promille zu lenken. Nun stellt sich heraus: Durch einen Fehler im Gesetz ist die Regelung seit 2013 ungültig. Anton Rohrer traute seinen Augen nicht, als er einen Blick ins aktuelle Führerscheingesetz warf. Der Feuerwehrmann bei der südsteirischen Feuerwehr St. Nikolai ob Drassling wolle für mehrere seiner Kollegen einen sogenannten Feuerwehrführerschein organisieren und machte sich aus Interesse über die gesetzlichen Grundlagen kundig. Zu seiner Überraschung stellte er fest: Durch ein Missgeschick im Gesetzestext ist der Feuerwehrführerschein seit 2013 in wesentlichen Teilen ad absurdum geführt. Tausende Feuerwehrleute in ganz Österreich hängen bei Einsatzfahrten damit rechtlich in der Luft.
Der Feuerwehrführerschein wurde vor zehn Jahren eingeführt, um Feuerwehrleuten das Lenken von schweren Einsatzfahrzeugen zu erleichtern. Unter anderem ist es Inhabern erlaubt, Feuerwehr-Lkw bis zu einer Alkoholisierung von 0,5 Promille zu steuern. Ansonsten gelten für Lkw-Fahrer ja 0,0 Promille (bis zu einer Toleranz von 0,1). Diese Feuerwehr-Ausnahme sollte sicherstellen, dass auch jene Feuerwehrleute noch als Fahrer zu Einsätzen ausrücken können, die etwa im Laufe des Tages bereits ein Bier getrunken haben.
Paragrafen übersehen
Für Anton Rohrer ist dieser Fehler „ein Wahnsinn“. „Tausende Feuerwehrleute verlassen sich auf die Promille-Regelung, und dann stellt sich heraus, dass sie gar nicht gilt.“ Der Feuerwehrmann machte den ÖAMTC auf den Fehler aufmerksam, wo man sich umgehend ans Verkehrsministerium wandte. „Die Stelle muss rasch repariert werden“, sagt Sabine Mesicek von der ÖAMTC-Rechtsabteilung „Wenn bei einem Einsatz etwas passiert, könnte sich etwa eine Versicherung querlegen. Das kann bis hin zu Regresszahlungen gehen.“
Im Verkehrsministerium war der Fehler bislang unentdeckt geblieben. „Wir werden ihn bei der nächsten Novelle im kommenden Frühjahr 2015 korrigieren“, sagt eine Sprecherin. Rechtliche Folgen für Feuerwehrleute hätten sich aus dem fehlerhaften Paragrafen bislang keine ergeben.
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