
Oö: Warten auf einen Besen → Feuerwehr durfte nach Unfall in Marchtrenk Splitter nicht von Straße kehren
MARCHTRENK (OÖ): Ein kleiner Unfall auf der B1 Wiener Straße bei Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) sorgte Dienstagfrüh, 5. August 2025, für größere Auswirkungen auf den Frühverkehr. Der Grund ist dann allerdings doch etwas kurios.

Im Frühverkehr ereignete sich auf der B1 Wiener Straße, Welser Straße, vor der Kreuzung mit der Schafwiesen- und Sparstraße in Marchtrenk ein Verkehrsunfall. Die Feuerwehr wurde dann zu Aufräumarbeiten – es lagen noch Fahrzeugteile und zahlreiche Splitter auf der Fahrbahn – alarmiert. Die Polizei sicherte die Unfallstelle im dichten Nebel ab, zwei Fahrspuren waren gesperrt. „Die Feuerwehr – mit Blaulicht – war rasch zur Stelle, durfte laut ihren Angaben aber die Straße nicht kehren und rückte daher wieder ab“, berichtet Laumat.at in der vorliegenden Aussendung.

„Daraufhin wurde der Streckendienst der Straßenmeisterei verständigt. Dieser brauchte dann durch den dichten Frühverkehr vom anderen Ende des Rayons – weil ohne Blaulicht – allerdings geraume Zeit bis er an der Einsatzstelle war“, so Matthias Lauber weiter. Die Aufräumarbeiten selbst dauerten dann nur wenige Augenblicke und die Sperre der Fahrspuren konnte wieder aufgehoben werden.

Die B1 Wiener Straße war in Fahrtrichtung Wels für etwa eine Stunde nur erschwert passierbar. Der Rückstau reichte rund zwei Kilometer zurück.
Klarstellung der Feuerwehr Marchtrenk zum Einsatz
Aufgrund verbreiteter Spekulationen und Fehlinterpretationen möchten wir hiermit den Einsatzverlauf sachlich richtigstellen: Die Freiwillige Feuerwehr Marchtrenk wurde am Dienstagmorgen gegen 06:15 Uhr mit dem Einsatzstichwort „Verkehrsunfall – Aufräumarbeiten“ auf die B1 in Fahrtrichtung Wels, Höhe Sparstraße, alarmiert. Gemäß unserer internen Ausrückeordnung rückten wir mit einem Kommandofahrzeug (KDO) sowie einem Rüstlöschfahrzeug (RLFA) zur Einsatzstelle aus.
Während der Anfahrt teilte die Bezirkswarnstelle Wels-Land/Stadt (als alarmierende Stelle) mit, dass laut Meldung der Polizei kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich sei, jedoch „ein Fahrzeug zur Lageerkundung zur Einsatzstelle fahren“ solle. Daraufhin brach das Rüstlöschfahrzeug die Einsatzfahrt ab, während das Kommandofahrzeug zur Einsatzstelle weiterfuhr. Vor Ort wurde mit den Kollegen der Polizei Kontakt aufgenommen. Es wurde mitgeteilt, dass sich lediglich einige Kleinteile (Wrackteile) auf der Fahrbahn befinden und die zuständige Straßenmeisterei bereits verständigt und auf dem Weg sei. Die Nachfrage, ob Betriebsmittel ausgelaufen seien, wurde verneint.
Zur Absicherung wurde nochmals über Funk vom RLFA nachgefragt, ob ein Einsatz der Feuerwehr notwendig sei. Das KDO gab daraufhin die Rückmeldung: Kein Einsatz erforderlich – Mannschaft rückt ein. Unser Einsatz wurde von keiner der Beteiligten Organisationen zu keiner Zeit verboten!
Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den anwesenden Polizeibeamten verlief wie üblich jederzeit freundlich und kollegial. Wir sind uns sicher: Weder die Feuerwehr noch die Polizei hatten ein Interesse daran, den Verkehrsfluss unnötig zu verzögern.
Vielen Dank für das Verständnis!
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Frage 1: Da ja kein Strafdelikt etc. vorliegt und die Exekutive nicht Besitzer der Straße ist, kann sie mir das überhaupt verbieten?
Frage 2: Hat das mit der aktuellen Lage in Marchtrenk zu tun?
Frage 3: Oder gibt’s wieder mal so eine Anweisung aus einer wirtschaftlichen Seite, dass die Feuerwehr nichts angreifen darf oder schon gar nicht alarmiert werden soll, wenn’s nicht not ist? Hatten wir alles ja schon mal.