Brand

D: Brand in Patientenzimmer des LWL-Klinikums Dortmund-Aplerbeck

DORTMUND (DEUTSCHLAND): Die Feuerwehr Dortmund wurde am 1. Dezember 2025 um 22.52 Uhr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage im LWL-Klinikum Dortmund-Aplerbeck alarmiert. Bereits auf der Anfahrt erfolgte eine Alarmstufenerhöhung auf einen sogenannten Objektalarm, da Hinweise vorlagen, dass es in einem Patientenzimmer brennen sollte.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte bestätigte sich die Lage: Im Erdgeschoss eines geschlossenen Klinikbereichs für Menschen mit psychischen Erkrankungen war ein Brand ausgebrochen. Der Flur war verraucht, Brandgeruch deutlich wahrnehmbar. 30 Patienten wurden durch das Pflegepersonal vorbildlich und umsichtig ins Freie geführt, nachdem die Mitarbeitenden zuvor bereits erste Löschversuche unternommen hatten. Die Feuerwehr setzte sofort einen Rauchschutzvorhang und ging mit einem Trupp unter Atemschutz zur Brandbekämpfung in das betroffene Patientenzimmer vor. Ein weiterer Trupp kontrollierte den Flurbereich und schuf eine Abluftöffnung. Anschließend wurde der Bereich mit Hochleistungslüftern querbelüftet. Der Brand – ein Entstehungsbrand an einer Matratze eines Patientenbettes – konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. Die Brandursache ist derzeit noch unklar und Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

Im Einsatz befanden sich zeitweise rund 70 Einsatzkräfte der Feuerwachen 3 (Asseln), 4 (Hörde), 6 (Scharnhorst), 2 (Eving) und 1 (Mitte), der U-Dienst der Feuerwache 8 (Eichlinghofen), der Organisatorische Leiter Rettungsdienst, die leitende Notärztin, sowie der B-Dienst und der A-Dienst. Zusätzlich waren Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr des Löschzugs 11 (Sölde) sowie des Löschzugs 12 (Aplerbeck), der PSNV-Erkunder der Feuerwache 9 und mehrere Einheiten des Rettungsdienstes eingebunden. Ein Löschzug arbeitete direkt am Objekt, weitere Einheiten standen in Bereitstellung.

Die Einsatzmaßnahmen endeten kurz nach 0 Uhr. Insgesamt wurden sieben Personen vom Rettungsdienst gesichtet, konnten jedoch alle vor Ort verbleiben. Ein Krankenhausaufenthalt war nicht erforderlich. Im Anschluss konnten die Patienten wieder in ihre Zimmer, mit Ausnahme des betroffenen Patientenzimmers, geführt werden.

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