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Sbg: Aus für Schaulustige bei Unfällen

Salzburg: Einsatzkräfte können künftig Schaulustige auffordern, einen Unfallort zu verlassen und sie gegebenenfalls auch zwangsweise wegbringen. Das sieht das neue Landes-Polizeistrafgesetz vor, das am Mittwoch, 19. November 2008, im Landtag beraten wird.

Das neue Landes-Polizeistrafgesetz bringt Erleichterungen für die Einsatzkräfte. „Durch die Neugier und Sensationslust bringen sich die Personen selbst in Gefahr und die Arbeit von Rettung, Feuerwehr oder Polizei wird massiv behindert“, sagt SPÖ-Sicherheitssprecher Arno Kosmata, der die Initiative für diese Gesetzesänderung gestartet hat. Mit dem neuen Landes-Polizeistrafgesetz wird dem nun ein Riegel vorgeschoben. „Einsatzorganisationen können nun Schaulustige zum Verlassen des Einsatzortes auffordern. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, kann die Polizei die Personen auch zwangsweise vom Einsatzort wegbringen“, betont Kosmata.
Des Weiteren geht es bei der neuen Regelung im Landes-Polizeistrafgesetz um die Wahrung der Privatsphäre der Opfer oder auch deren Angehörigen.

Erleichterung bei Identitätsfeststellung: Eine weitere Erleichterung gibt es mit dem neuen Landes-Polizeistrafgesetz für den öffentlichen Sicherheitsdienst bei der Feststellung der Identität. „Sofern Opfer selbst nicht mehr in der Lage sind Auskunft über ihre Identität zu geben, können Fahrzeug oder Behältnisse, die von den Opfern benützt worden sind bzw. ihre Kleidung untersucht werden.“ Die so ermittelten Daten können den jeweils Hilfe leistenden Einsatzorganisationen bekannt gegeben werden.

Salzburger Nachrichten

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