Oö: Rechnungshof – Feuerwehr -> Umsetzung der Beschlüsse des Kontrollausschusses
Oberösterreich: Als Folge der LRH-Initiativprüfung „Feuerwehrwesen in OÖ“ wurde im Februar 2009 eine Arbeitsgruppe „Feuerwehr 2030“ ins Leben gerufen. Diese erarbeitet ein Vorschlagspapier, das auf Basis von zukünftigen Trends und Herausforderungen Vorschläge über mögliche Strategien und Handlungsoptionen für das oö. Feuerwehrwesen beinhaltet.
Damit wurde der Empfehlung des LRH nach Erarbeitung eines zukunftsorientierten Entwicklungskonzeptes mit klaren Zielen zur Weiterentwicklung des oö. Feuerwehrwesens Rechnung getragen. Auch die Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Oö. Brandbekämpfungsverordnung 1985 im Hinblick auf die heutigen Erfordernisse wird im Rahmen der Arbeitsgruppe „Feuerwehr 2030“ mitbehandelt. Sie hängt daher ganz wesentlich von deren Ergebnissen ab.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Landes, der Gemeinden und der oö. Feuerwehren zusammen. Sie wird extern moderiert. Laut Plan soll der Diskussionsprozess im Dezember 2009 abgeschlossen sein. Dann werden der politische Referent und der Landes-Feuerwehrkommandant informiert. Darüber hinaus hat das Land OÖ einen Gesetzesentwurf über eine Änderung des Oö. Feuerwehrgesetzes erarbeitet. Dieser sieht unter anderem auch vor, dass zwei oder mehrere Feuerwehren eines Pflichtbereichs auf Grund gleichlautender Beschlüsse zusammengelegt werden können. Bevor dieser Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird, werden ebenfalls die Ergebnisse der Projektgruppe abgewartet.
Weitere Maßnahmen (z.B. Regelungen im BZ-Erlass und im Kostendämpfungsverfahren) sind geplant. Damit wurden zur Empfehlung nach Ausbau des Anreizsystems für Feuerwehr Kooperationen ebenfalls erste Schritte gesetzt.
Zuletzt sieht der Gesetzesentwurf über die Änderung des Oö. Feuerwehrgesetzes auch die vom LRH empfohlene Auflösung des Oö. Feuerwehrfonds und die Übertragung seiner bisherigen Aufgaben auf den Oö. Landes-Feuerwehrverband vor. Nicht beschlossene Empfehlungen Nachfolgend sind jene Empfehlungen des LRH angeführt, denen sich der Kontrollausschuss nicht angeschlossen hat. Sie waren daher auch nicht Gegenstand der Folgeprüfung:
• Zur effizienteren Gestaltung des oö. Feuerwehrwesens kritische Analyse der derzeitigen Strukturen im oö. Feuerwehrwesen, insbesondere
1. die Anzahl an Feuerwehren
2. die Anzahl und Situierung von Feuerwehrhäusern
3. die Anzahl an Fahrzeugen
4. die Anzahl und Positionierung der Stützpunkte
5. von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen
• Stärkere Steuerung des oö. Feuerwehrwesens durch das Land auf Grundlage des zu erarbeitenden Entwicklungskonzepts („Feuerwehr 2030“)
• Beseitigung der Doppelgleisigkeiten im Förderprozess
