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Deutschland: Kleiner Flitzer sorgt für große Aufregung -> Feuerwehr-Smart

Aventoft (Deutschland): Die Feuerwehr Aventoft hat einen knallroten Smart mit Blaulicht – ein echter Hingucker. Doch Ortswehrführer Uwe Ingwersen fürchtet, dass er damit künftig nicht mehr fahren darf.

Seit Ende letzten Jahres flitzt ein roter Smart durch die Straßen Südtonderns. Das Besondere an ihm ist jedoch nicht die Farbe, sondern das Blaulicht auf dem Dach des Zwei-Personen-Wagens und der Schriftzug auf den Fahrertüren: „Feuerwehr Aventoft“.
Viel transportieren kann der Kleinwagen nicht. Dass ist auch nicht der Sinn und Zweck, den der Smart erfüllen soll. Als Ortswehrführer von Aventoft, Gemeindewehrführer von Aventoft/Rosenkranz und stellvertretender Amtswehrführer ist Uwe Ingwersen viel im Einsatz. Da sei es praktisch, wenn ein Fahrzeug mit seinen Sachen bereitstünde und er als Einsatzleiter schnell vor Ort sein könne. Ein kleines Auto reiche da völlig aus – so kam ihm die Idee mit dem Smart.

„Nur 69 Euro für ein Kabel“
Umlackierung und Beschriftung wurden gesponsert, ebenso wie das Blaulicht, das von einem ausgemusterten Dienstfahrzeug der Polizei stamme. „Ich habe nur 69 Euro für ein Kabel ausgegeben“, freut sich Ingwersen, der seinen Wagen nach dem Umbau zuerst beim TÜV prüfen ließ, bevor er ihn bei der Zulassungsstelle anmeldete.
Doch dies führte zu einer Reihe von Problemen: Der Smart war als Privatfahrzeug bei der Zulassungsstelle gemeldet. „Ein privater Pkw kann aber nicht mit Blaulicht ausgestattet werden,“ erklärt Christian Albertsen, Kreiswehrführer aus Husum. Der mit Blaulicht und Martinshorn unterstützte Einsatz eines Wagens würde immer zu Verunsicherungen der Straßenverkehrsteilnehmer und somit einer erhöhten Unfallgefahr führen. Zum anderen aber würden auch die Dienstfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen weniger ernst genommen werden, wenn auch Privatwagen mit diesen Hilfsmitteln ausgestattet werden.

„Unglaublich werbewirksam“
Uwe Ingwersen kann den Wirbel nicht so recht nachvollziehen. Den Vorwurf, den ihm manch einer machte, er könne damit schließlich mit Blaulicht zum Brötchenholen fahren, findet er abwegig: „Klar, dass kann ich theoretisch machen, auch mit dem großen Feuerwehrfahrzeug, aber illegal ist beides“, so die Antwort des Aventofters. Vielmehr unterstreicht er die Vorteile des Wagens, denn der Smart sei unglaublich werbewirksam. Viele würden an der Ampel ihre Handys zücken und sein Auto fotografieren. Und auch bei den dänischen Nachbarn in der Feuerwehr Tondern käme der kleine Flitzer sehr gut an.
Dennoch bekam Ingwersen Post von der Zulassungsstelle Nordfriesland: „Was als Feuerwehrfahrzeug erkenntlich und ausgestattet ist, darf nicht auf eine Privatperson zugelassen sein“, bestätigt Bernd Asmussen von der Zulassungsstelle Nordfriesland in Husum.

Die Frage nach der Zweckmäßigkeit
Problem erkannt, Problem gebannt? Uwe Ingwersen überschrieb den Wagen kurzerhand auf die Feuerwehr Aventoft und nutzt ihn nach wie vor. Nun sei alles ordnungsgemäß, sagt Asmussen und fügt an, dass man über die Zweckmäßigkeit des Fahrzeugs sicherlich diskutieren könne.
Und genau diese Zweckmäßigkeit sieht der Kreiswehrführer nicht gegeben. Ein weiteres Blaulichtfahrzeug sei nicht notwendig, denn jeder Wehrführer hätte Vertreter, die einspringen könnten, so lange der Wehrführer noch nicht am Einsatzort angekommen ist. Zudem beurteilt Albertsen das Thema auch in Hinblick auf die anderen Feuerwehren des Kreises: „Wenn alle 136 Wehrführer jetzt auch ein Blaulichtfahrzeug zur privaten Nutzung haben wollen, fahren 136 Fahrzeuge mehr durch die Gegend. Ist das notwendig?“
Der Wehrführer Aventofts zeigt sich angesichts des Wirbels um sein Dienstfahrzeug enttäuscht. Noch aber setzt er sich weiterhin hinters Steuer seines Smarts. Wie lange der kleine Flitzer im Dienste der Feuerwehr jedoch auch in Zukunft fahren darf, ist noch ungewiss.

shz.de (mit Bilder)

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