Brand

D: Flammen schlagen aus Appartment im 2. OG in Erkrath → fahrlässige Brandstiftung

ERKRATH (DEUTSCHLAND): Die Feuerwehr Erkrath wurde um 8:49 Uhr des 8. April 2021 zu einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus auf der Kreuzstraße in Alt-Erkrath alamiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr schlugen bereits die Flammen aus den Fenstern eines Appartements im 2. Obergeschoss und der Brand drohte auf das Dach überzugreifen.

Der Mieter der Brandwohnung befand sich bereits vor dem Gebäude. Der Bewohner einer Wohnung in der Brandetage konnte seine Wohnung aufgrund der starken Rauchentwicklung nicht mehr verlassen und wurde von den Einsatzkräften mit einer tragbaren Leiter vom Balkon gerettet. Der Mieter der Brandwohnung wurde unmittelbar dem Rettungsdienst übergeben und mit Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation in ein Krankenhaus transportiert.

Durch die Einsatzkräfte wurde umgehend ein Innenangriff zur Brandbekämpfung durchgeführt. Das Übergreifen des Brandes auf das Dach konnte durch die Vornahme eines Löschrohres über die Drehleiter erfolgreich verhindert werden. Der Spitzboden des Gebäudes wurde ebenfalls durch einen Atemschutztrupp kontrolliert und nach dem Entfernen von einigen Dachziegeln konnte definitiv ausgeschlossen werden, dass der Brand auf das Dach übergegriffen hat.

Aufgrund von mehreren Rissen in den Wänden des vom Brand betroffenen Appartements wurde ein Statiker zur Beurteilung der Statik hinzugezogen. Neben der Brandwohnung ist auch die Nachbarwohnung unbewohnbar. Die Bewohner der beiden Wohnungen werden anderweitig untergebracht.

Im Einsatz, der gegen 12 Uhr beendet werden konnte, waren die Löschzüge Alt-Erkrath, Millrath und Trills sowie die hauptamtliche Wache und der Rettungsdienst.

Meldung der Polizei

Inzwischen konnten sachverständige Brandermittler der Kreispolizeibehörde Mettmann den Brandort aufsuchen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass der Brand durch liegen gebliebene glühende Zigarettenstummel in der Wohnung des 64-jährigen Bewohners verursacht wurde. Daher wurde ein Verfahren wegen einer fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet.

Der Erkrather war von der Feuerwehr in einem aufwendigen Einsatz aus seiner Wohnung bzw. von seinem Balkon gerettet worden und musste anschließend wegen einer Rauchgasintoxikation ins Krankenhaus gebracht werden, wo er zur stationären Behandlung aufgenommen wurde.

Bei der weiteren Begutachtung des Brandschadens in dem Mehrfamilienhaus stellte sich heraus, dass die Wohnung des Erkrathers völlig ausgebrannt war und daher vorerst unbewohnbar ist. Auch die angrenzenden Nachbarwohnungen wurden durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen – eine von ihnen ist aktuell ebenfalls unbewohnbar. Ein Statiker stellte zudem Risse im Mauerwerk fest, welche nun noch weiter untersucht werden müssen. Auch an dem Dachstuhl des Gebäudes wurden nicht unerhebliche Schäden festgestellt.

Nach ersten Schätzungen der Polizei beläuft sich der bei dem Brand entstandene Sachschaden auf eine Summe von mindestens 100.000 Euro.

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