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Bayern: Viele Fenstersprünge und ein Toter (5) → Feuer von Kempten 1990 wird nicht mehr geklärt werden

KEMPTEN | MÜNCHEN (BAYERN): Am 17. November 1990 kam es in den frühen Morgenstunden in einem zweistöckigen Wohnhaus in der Füssener Straße in Kempten zu einem großflächigen Brandgeschehen. Von 26 Personen, die sich in dem Gebäude aufhielten, konnten sich viele nur noch mit einem Sprung aus den Fenstern im ersten bzw. zweiten Stock unter Hinzuziehung zum Teil erheblicher Verletzungen retten. Ein 5 Jahre alter Junge erlitt eine schwere Rauchvergiftung, an der er im Krankenhaus verstarb.

Die im Jahr 2020 vollständig neu aufgerollten, bei der Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET), umfangreich durchgeführten Ermittlungen wurden nunmehr eingestellt. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden; die Ursache für das Brandgeschehen ließ sich nicht klären.

Die in dem Gebäude befindlichen sechs Mietwohnungen waren an türkische Familien und Einzelpersonen vermietet. Der Brand brach im ersten Obergeschoss aus, übertrug sich über die Holztreppe vom ersten in den zweiten Stock des Hauses und weitete sich in beiden Stockwerken auf die südlich gelegenen Wohnungen aus. Zudem entwickelte sich starker Rauch. Es bestand der Verdacht, dass der Brand durch unbekannte Täter vorsätzlich verursacht wurde. Rund zwei Wochen nach der Tat ging am 03.12.1990 bei der Allgäuer Zeitung in Kempten über den regulären Posteinlauf zudem ein Bekennerbrief zu dem Brandanschlag mit der
Unterzeichnung „Anti-Kanaken-Front Kempten“ ein.

Das Verfahren wurde zunächst durch die zuständige Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) im August 1992 eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Aufgrund einer Presseanfrage und Presseberichterstattung, in der auch andere Brandstiftungen in den 1990er Jahren thematisiert wurden, nahm die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) im Oktober 2020 die Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes an dem 5 Jahre alten Jungen und des versuchten Mordes in 25 Fällen an den weiteren Hausbewohnern wieder auf. Das gibt die Generalstaatsanwaltschaft München per 13. April 2023 bekannt.

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