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D: Vier Personen im Gleisbereich in Hamburg → Jugendlicher erleidet Verbrennungen

HAMBURG (DEUTSCHLAND): Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg sollen sich am 25. Juli 2025 gegen 22:20 Uhr vier männliche Personen (Alter: 13, 14, 14, 15 Jahre) bei Gleis 3 der Güterumgehungsbahn auf Höhe der Seehafenstraße 15 unbefugt aufgehalten haben.

Dabei soll ein ukrainischer Jugendlicher auf einen dort abgestellten Kesselwagen gestiegen sein. Er erlitt durch einen Lichtbogen einen Stromschlag durch die Oberleitung und wurde erheblich verletzt. Der verletzte Jugendliche begab sich noch selbstständig zur Seehafenstraße und bat eine unbeteiligte, männliche Person (Alter: 35 Jahre) um Hilfe. Durch den Unbeteiligten wurde umgehend der Notruf gewählt.

Zum Begehungszeitpunkt fand auf der Güterumgehungsbahn Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit auch Züge auf den Gleisen hätten verkehren können. Durch die Bundespolizei wurde eine Streckensperrung für den betroffenen Streckenabschnitt angeordnet. Sofort eingesetzte Streifen der Bundespolizei und der Landespolizei Hamburg sowie die Feuerwehr erreichten den Einsatzort. Der verletzte Jugendliche wurde nach Erstversorgung durch eine Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus zur Behandlung der Verbrennungen gebracht. Ein weiterer 14-jähriger Jugendlicher konnte vor Ort angetroffen und anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg Harburg zugeführt werden. Bei einer Absuche des Gleisbereichs vor Ort konnten keine weiteren Beteiligten festgestellt werden. In einer durchgeführten Nahbereichsfahndung, unter Inanspruchnahme eines Bundespolizeihubschraubers, konnten zwei weitere, beteiligte Personen (Alter: 13 und 15 Jahre) ermittelt werden.

In Präventionsgesprächen über die Gefahren im Gleisbereich wurden die drei nicht-verletzten Personen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Am 26.07.2025 gegen 00:23 Uhr wurde der Ereignisort an den Notfallmanager der Deutschen Bahn übergeben. Dieser teilte mit, dass durch den Stromschlag die Oberleitung beschädigt sei und das betroffene Gleis gesperrt bleiben müsse. Gegen die vier Personen wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (u.a. unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehen keine Hinweise auf die Begehung einer Graffiti-Straftat.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: „Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Die Oberleitungen der Eisenbahn führen eine Spannung von 15.000 Volt. Die Oberleitung ist immer mit Strom versorgt, auch wenn gerade kein Zug fährt. Ein direkter Kontakt mit der Oberleitung ist nicht zwingend erforderlich, um einen Stromschlag zu erleiden, da der Strom auch durch die Luft überspringen kann.“

11 Gedanken zu „D: Vier Personen im Gleisbereich in Hamburg → Jugendlicher erleidet Verbrennungen

      • Raimund

        Sie irren. Die Bahn unterliegt der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, der sie überall dort nicht nachkommt, wo es an wirksamem Stromschlagschutz mangelt. So urteilen inzwischen Gerichte und das zu Recht. Allmählich sind die Zeiten vorbei, als billige Aufkleber mit Stromwarnsymbol als Stromschlagschutz durchgingen. Denn wirksam schützten diese Aufkleber nur die Bahn, und zwar vor Schadenerssatzzahlungen an Hinterbliebene.

        Daher hilft nur Mitmachen bei der Petition.
        Vielen Dank!

        Antwort
        • Sorry, aber dass man auf Waggons nicht raufklettert, lernt man als Kind. Da brauch‘ ich – typischerweise für heute – nicht die Verantwortung bei den anderen suchen, sondern muss mich auch selbst mal der Verantwortung stellen.
          Aber das hat die Menschheit offenbar schon verlernt.

          Antwort
          • Raimund

            Offenbar haben Sie überlesen, dass der Gefahrverursacher: hier die Bahn per Gesetz die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht trägt. Und da Bahngelände i.d.R. nicht eingezäunt sind und häufig auch nicht eingezäunt werden können, sind andere Stromschlagschutzmaßnahmen zu ergreifen. Wer eine Bahn elektrifiziert, muss auch für den Schutz vor zusätzlichen Stromschlaggefahren aufkommen, die mit den Sinnen nicht erkennbar sind. Dazu reicht schon etwas Natodraht an Fahrleitungsmasten und, dass die Leitern an Waggons so abschließbar sind wie jede Leitern an Bahnfunkmasten.

          • Raimund

            Sehr geehrter Herr Kollinger,
            dass Sie meine Antworten wiederholt wegdrücken, schadet nicht nur der Diskussion, sondern auch der Feuerwehr. Wirksamer Stromschlagschutz an elektrifizierten Bahnen wäre leicht realisierbar, wie auch das Beispiel Südafrikanische Bahn belegt, wo Fahrleitungsmasten mit Stacheldraht gegen unbefugtes Klettern gesichert sind. Abschließbare Leitern an DB-Bahnfunkmasten sind gesetzlich vorgeschrieben – warum also nicht ebenso an Waggons, deren Leitern in den unsichtbaren Stromtod führen? Bahngelände kann man schwerlich einzäunen und über befahrene Gleise läuft auch kaum jemand, aber der Zugang zu Stromgefahren lässt sich mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen unterbinden.
            So passieren weniger Unfälle und zwar unabhängig von Selbst- oder Fremdverschulden UND die Feuerwehr muss nicht anrücken.
            Freundliche Grüße
            Raimund

  • Äh. Ich hab ihre Antwort nicht weggdrückt. Sie stehen ja alle noch da.
    Ich bin nur teilweise anderer Meinung und die darf ich dann ja kundgeben oder? Mir geht’s nur um das klassische Abschieben von Verantwortung in Fällen wie diesen. Ich hab‘ als Zivilist auf einem Waggon einfach nichts zu suchen. Ich brauch‘ auch keine Absicherung, um die Autobahn davor zu schützen, dass die Leute am Fahrstreifen keine Picknicks abhalten. Das sollte im Gehirn gefestigt sein, dass das nicht üblich ist.

    Antwort
    • Raimund

      Danke, dass auch ich meine Meinung sagen darf. Es sind mehrere von mir gepostete Antworten verschwunden. Ich danke Ihnen aber, dass meine letzte noch da steht.
      Ihr Vergleich mit der Autobahn geht ins Leere, denn die Gefahren der Autobahn sind mit den Sinnen erkennbar, ähnlich wie die Gefahren des fahrleitungslosen Bahnbetriebs. Bahnstromgefahren sind hingegen auch dann da, wenn weit und breit gar kein Zug fährt. Die Bahnstromgefahr nimmt aber nur derjenige wahr, der den Fahrdraht realisiert und die Gefahr des Lichtbogens kennt, von der viele Erwachsene nichts wissen. Häufig stehen Waggons abgestellt fernab von Durchfahrgleisen auf einem fahrdrahtlosen Abstellgleis direkt neben einem Wohngebiet. Die Waggonleitern und Trittstufen reichen so tief herab, dass jedes Kind dort mühelos hochklettern kann. Die Verführung ist groß und wer ist in seiner Jugend nirgendwo hochgeklettert, obwohl es verboten war? Ohne Fahrdraht besteht hier auch nicht mehr Lebensgefahr als beim Klettern auf einem Spielplatz oder Baum. Lebensgefährlich macht diesen Waggon erst der Bahnstrom, denn er ist nicht mit den Sinnen erkennbar, sondern unsichtbar, geräuschlos und geruchlos und kann dennoch schon aus 1 m Entfernung überschlagen. Daher bedarf es hier entsprechender Schutzmaßnahmen, die eine Annäherung so erschweren, dass die Gefahr auch einem Nichtwissenden und Unbefugtem bewusst wird. Oder sind Sie der Auffassung, dass Unbefugte durch „natürliche Selektion“ umkommen dürfen? Das passt m.E. nicht zu einem Feuerwehrmann, der Leben schützen und retten möchte. Wer „natürliche Selektion“ für richtig hält, begibt sich vor Gericht in Gefahr, selbst zum Beklagten zu werden.

      Antwort
    • Raimund

      Wo bitte ist meine gepostete Antwort geblieben?

      Antwort
      • Sollten alle da sein. Bei den vielen Spams jeden Tag war sie dort mit dabei.
        Sollte alles hergestellt sein.

        Antwort

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