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Oö. Feuerwehrgesetz – Novelle mit März 2026 in Begutachtung

OBERÖSTERREICH: „Heimat braucht Sicherheit. Daher schaffen wir moderne Rahmenbedingungen für jene Menschen im ländlichen Raum, die Verantwortung tragen und helfen, wenn es darauf ankommt. Das sorgt für schnelle Hilfe und mehr Sicherheit direkt vor Ort – genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird“, leitet Oö. Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger in einer Aussendung vom 25. März 2026 ein.

Mit März 2026 ist die Novelle zum neuen Feuerwehrgesetz in Begutachtung gegangen.  Was sind die zentralen Änderungen? 

Klare Regeln und volle Handlungsfähigkeit

„Unsere Feuerwehren zeichnen sich durch ihre Schlagkraft aus. Interne Konflikte dürfen sich nicht auf die Handlungsfähigkeit der Mannschaft und letztlich auf die Sicherheit der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher auswirken“, betont Langer-Weninger. Klare Regeln sollen künftig dafür sorgen, dass bei grobem Fehlverhalten rasch Klarheit geschaffen werden kann – unabhängig von der Funktionsebene. So bleibt die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren jederzeit voll erhalten.

Verlässliche Finanzierung vor Ort

„Gerade in finanziell herausfordernden Zeiten ist es wichtig, jene zu stärken, die tagtäglich für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen“, so Feuerwehr-Landesrätin Langer-Weninger. Künftig wird eindeutig geregelt, dass die Verrechnung solcher Leistungen durch die Feuerwehr selbst erfolgt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Einnahmen aus Einsätzen zweckgebunden wieder der Feuerwehr zugutekommen. So wird gewährleistet, dass die Mittel dort ankommen, wo die Leistung erbracht wird – und direkt in Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft vor Ort investiert werden können.

Stärkung der Privatsphäre betroffener Personen

Einsätze unserer Feuerwehren erfordern mitunter Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen. Die Novelle unterstreicht und präzisiert die bewährten Grundsätze des vertraulichen Umgangs mit sensiblen Informationen: Tatsachen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden, dürfen nicht weitergegeben werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Damit wird der Schutz der Privatsphäre klar hervorgehoben und das Vertrauen in die Arbeit der Feuerwehren weiter gestärkt.

Deregulierung – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

Mit der Novelle wird das Verfahren vereinheitlicht: Künftig sind beide Dienstordnungen (jene der oö. Feuerwehren und jene des Oö. Landesfeuerwehrverbandes) lediglich der Landesregierung anzuzeigen, eine Zustimmung ist nicht mehr erforderlich. Bisher war für nahezu alle Adaptierungen im internen Ablauf ein Beschluss der Landesregierung notwendig. Durch den Entfall dieser Zustimmungspflicht werden Abläufe vereinfacht, Verwaltungsprozesse verschlankt und raschere Anpassungen im operativen Betrieb ermöglicht. Gleichzeitig wird die Autonomie des Verbandes gestärkt.

„Oberösterreichs Feuerwehren sind ein Garant für schnelle Hilfe in Notfällen – wer sie stärkt, stärkt die Sicherheit unseres Landes. Um verlässlich mehr Sicherheit für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher zu garantieren, hat die Einsatzfähigkeit und Schlagkraft jeder einzelnen Feuerwehr oberste Priorität. Mit der Novelle des oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes schaffen wir den notwendigen rechtlichen Feinschliff“, so LRin Michaela Langer-Weninger abschließend.

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