D: Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen → Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung
BERLIN (DEUTSCHLAND): „Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23″, ordnet Karl-Heinz
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