Studie bringt Erkenntnisse zum Hochwasser 2002
Die katastrophalen Hochwässer des August 2002 verursachten in Österreich Schäden in einer Größenordnung von rund drei Milliarden Euro und forderten insgesamt neun Menschenleben. Unmittelbar nach Ablauf der Ereignisse haben daher das Lebensministerium und das BMVIT gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben, deren wesentliches Ziel eine umfassende Analyse sowohl der Ursachen des Hochwassers als auch der Mechanismen der Schadenentstehung ist.
Politisches Ziel ist es, die gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für künftige Verbesserungen (‚Lessons Learned‘) und entsprechende Umsetzungsstrategien heranzuziehen. Im Vorfeld eines zweitägigen Fachsymposiums am 24. und 25. November 2004 präsentierten heute Umweltminister Josef Pröll, Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka gemeinsam mit dem Studienautor Univ. Prof. DI Dr. Helmut Habersack sowie dem Schweizerischer Botschafter Dr. Johann Bucher in Wien die wesentlichsten Ergebnisse der Studie der Öffentlichkeit.
Die nunmehr fertig gestellte Studie basiert – in dieser umfassenden Form erstmalig – auf der Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten aus relevanten Bereichen: Meteorologie, Hydrologie, Geomorphologie, Naturgefahren, Schadensbilanzierung, Recht, Raumordnung und Katastrophenschutz. Zu den Gesamtkosten der Studie von etwa 1,3 Mio. EURO trug die Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) mit einem Betrag von 500.000 SFR (etwa 350.000 EURO) bei. Koordiniert wurde das Projekt vom Umweltbundesamt Wien. Österreichische Fachbehörden sowie Expertinnen und Experten aller relevanten Fachgebiete arbeiteten dabei auch eng mit dem Bundesamt für Wasser und Geologie der Schweiz zusammen.
Zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass ein umfassender und vollkommener Hochwasserschutz nicht verwirklicht werden kann, da der Studie zufolge, die hauptsächliche Ursache der enormen Schäden des Hochwassers 2002 in einer außergewöhnlichen Kombination von großer räumlicher Ausdehnung und extremer Entfaltung des Wettergeschehens liegt. Es gilt vor diesem Hintergrund also vorrangig, konkrete Schutzziele eines umfassenden Hochwassermanagements zu definieren. Diese sind sehr wesentlich der Schutz des menschlichen Lebens, der Schutz der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen, aber auch der Schutz der Gewässer.
Darüber hinaus sind die erforderliche Minderung der Sachschäden, eine Sicherung des Wiederaufbaus und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen bei der Strategieentwicklung ebenfalls zu berücksichtigen.
Basierend auf den detaillierten Erkenntnissen der Studie formuliert Pröll sieben Schlussfolgerungen, die aus seiner Sicht für das Umweltministerium in der weiteren Planung und Optimierung des Hochwasserschutzes in Österreich relevant sein werden:
Angepasste Nutzung durch Raumplanung sicherstellen – Es muss vorrangig die Nutzung den Eigenschaften des Standortes angepasst werden und nicht der Standort den Nutzungen. – Primär sollten Überflutungsflächen der Retention zur Verfügung stehen, womit häufig auch eine Verbesserung der ökologischen Situation der Flusslandschaft einhergeht.
Technische Schutzmaßnahmen wo nötig – Auch wenn Hochwasserschutz vorrangig durch raumwirksame Maßnahmen (z.B. Sicherung der Überflutungsräume) sichergestellt werden
sollte, wird es auch weiterhin notwendig sein, Leben- und Wirtschaftsraum durch technische Maßnahmen zu sichern. – Anhand einiger Beispiele – vor allem dort, wo das Bemessungsereignis (gerade) nicht überschritten wurde – werden in nachfolgender Tabelle die Kosten der Herstellung dem im Jahr 2002 verhinderten Schaden gegenüber gestellt:

Gefahrenkenntnis und Gefahrenbewusstsein fördern – Gefahrenbewusstsein heißt die Gefahr kennen und dieses Wissen aktiv bei allen Handlungen angemessen zu berücksichtigen. – Ebenso sind Extremereignisse oder das mögliche Versagen von Hochwasserschutzanlagen (‚Restrisiko‘) in die Betrachtungen mit einzubeziehen.
Anreizsysteme zur Eigenvorsorge fördern – Mit guter Information und allenfalls geeigneten Anreizen (Förderung des ‚hochwassersicheren‘ Einbaus von Öltanks, von hochwasserdichten Kellertüren und -fenstern, Kanalrückschlagklappen etc.) kann hier vieles erreicht werden. – Denn nur wer die Gefahr kennt, kann ihr entsprechend begegnen und mit sinnvollen Maßnahmen dazu beitragen, die möglichen vom Hochwasser hervorgerufenen Schäden und Gefahren zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Notfallplanung und Katastrophenschutzmassnahmen ausbauen – So wie der Brandschutz nicht die Feuerwehr ersetzt, so können Schutzbauten die Notfallplanung nicht ersetzen. – Auch umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen können niemals eine absolute Sicherheit gewährleisten. – Es wird stets erforderlich sein, deren Wirkung durch eine Notfallplanung und Katastrophenschutzmaßnahmen zu ergänzen.
Abstimmung aller Planungen der öffentlichen Hand – Interessenskonflikte können durch eine Abstimmung sämtlicher relevanter Planungen vermieden werden. Finanzielle Vorsorge sicherstellen – Durch entsprechende Vorsorge ist den Betroffenen der Wiederbeginn nach einem Ereignis sicherzustellen.
Für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, als das für die Donau zuständiges Ressort, unterstrich Staatsekretär Mag. Helmut Kukacka, dass sich das BMVIT seiner Aufgaben zum Schutze der Bevölkerung vor Donauhochwässern und zur Erhaltung bzw. Rückgewinnung von Hochwasserabflussräume sowie zur Erforschung von Fragen des Schwebstoffmanagements, der Sohlmorphologie, der Hydrologie und schließlich auch zur Umsetzung operativer Maßnahmen stets bewusst war und ist.
Mit dem Projekt FLOOD RISK ist es nun aber erstmals gelungen im Rahmen einer interdisziplinären, kompetenz- und fachübergreifenden Zusammenarbeit einen Meilenstein zur Umsetzung eines zukünftigen gesamtheitlichen Hochwassermanagements sowie auch eines naturverträglichen, nachhaltigen Wasserbau- und Abflussgebietsmanagements zu setzen. Gerade diese Erkenntnisse werden nicht nur auf die schutzwasserbaulichen Maßnahmen sondern auf sämtliche Projekte des BMVIT im Bereich der Bundeswasserstraßenverwaltung wesentlich Einfluss nehmen.
Im Bereich des Schutzwasserbaues hat das BMVIT mit ihrer Bundeswasserstraßenverwaltung im Zusammenwirken mit den zuständigen Ländern und Gemeinden, aber seit jeher für die Bevölkerung bedeutsame Schutzprojekte verwirklicht. Seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 erfolgten durch das BMVIT Förderungszusagen für Projekte in rund 23 Gemeinden in Ober- und Niederösterreich. Insgesamt sieht das Förderprogramm des BMVIT 2002 – 2007 einen Finanzrahmen von rund 104 Millionen – für Hochwasserschutzmassnahmen vor.
Als Aktive Hochwasserschutzmaßnahmen wurden und werden weiträumige Dammsysteme samt Überströmstrecken sowie lokale stationäre Schutzbauten (Mauern und Dämme) für örtliche Gemeinden errichtet. Als besonders innovative Maßnahmen im Sinne des Landschafts- und Städtebildschutzes sollen hier auch noch die mobilen Schutzanlagen, wie in Krems bereits errichtet und in Linz geplant, hervorgehoben werden.
Zwtl.: Förderungen des BMVIT – Aktiver Hochwasserschutz Für die Jahre 2002 bis 2007 steht ein Finanzrahmen von rund 46 Millionen Euro für den aktiven Hochwasserschutz zur Verfügung.
Als passive Hochwasserschutzmaßnahmen wurden bereits in den 70-iger und 80-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts, Dutzende landwirtschaftliche Gehöfte und Wohnhäuser (Schätzwert rd. 3 Mio EURO) aus dem niederösterreichischen ‚Machland Süd‘ abgesiedelt.
Zwtl.: Förderungen des BMVIT – Passiver Hochwasserschutz Für den passiven Hochwasserschutz hat das BMVIT rund 58,3 Mio EURO zur Verfügung gestellt. Projekte werden in rund 20 Gemeinden umgesetzt.
Beispiele sind: Absiedelung Machland Nord (OÖ) (Gemeinden Baumgarten, Berg, Saxen, St. Nikola,Grein, Mitterkirchen) rd. EURO 48,700.000 Absiedelung Strengberg Wallsee, Ardagger (NÖ) rd. EURO 9,600.000
Derzeit laufen weitere umfangreiche Absiedelungsaktionen im Zuge deren Umsetzung auch wesentliche – raumordnerische Zielsetzungen wie Aussiedlungsgebietsfeststellungen, Bauverbote, Flächenwidmungen einvernehmlich zwischen Betroffenen, Gemeinden, Bürgermeistern, Ländern und BMVIT – Schadenspotentialminimierungen (keine Bauschäden nach Absiedlung), – hydrologische Abflussoptimierungen (Vergrößerung der Abfluss und Retentionsflächen), – ökologische Optimierungen (Renaturierungen ursprünglicher Aulandschaften) in folgenden Absiedelungsbereichen verwirklicht werden konnten:
1. ‚Strengberg, Wallsee und Ardagger‘ mit über 100 Absiedelungsobjekten (Schätzwert rd. 40 Mio EURO) wobei den Eigentümern 80% des Zeitwertes ihrer Objekte aus Bundesmitteln (50%) und Landesmitteln (30%) nach den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes abgelöst werden.
2. Das Aussiedelungsprojekt ‚Machland Nord‘ in den Gemeinden Naarn, Baumgartenberg, Mitterkirchen, Saxen, Grein und St. Nikola mit über 230 Absiedlungsobjekten (Schätzwert rd. 110 Mio.EURO) stellt das derzeit größte laufende Absiedelungsvorhaben dar wobei den Eigentümern ebenfalls 80% des Wertes ihrer Objekte abgelöst werden. Im Zuge dieses Vorhabens soll nachfolgend noch das innovative Muster- und Pilotprojekt ‚Agrarisches Dorfprojekt Eizenau‘ vorgestellt werden.
Zwtl.: Agrarmusterdorf Eizenau
Vier bäuerliche Familien aus Eizendorf und Froschau, Gemeinde Saxen planen und bauen derzeit an ihrem gemeinsamen landwirtschaftlichen Aussiedlerdorf ‚Eizenau‘: mit dem Ziel mögliche Synergien gemeinsam bestmöglich zu nutzen. Durch die Bildung von Gemeinschaftsprojekten in Form von Kooperationen sollen Kosten gespart, aber auch die Lebensqualität der bäuerlichen Familien erhöht werden.
Mit der ausschließlich pflanzlich beschickten gemeinsamen Biogasanlage zur Erzeugung von Ökostrom und Wärme soll die Beheizung der Wohnhäuser, die Heutrocknung, und der Betrieb eines gemeinsamen Glashauses erfolgen. Durch eine gemeinsame Maschineneinstellhalle mit Nebenräumen und die dazugehörige Manipulationsfläche soll eine Minimierung der Kosten und eine optimale Nutzung der Bebauungsfläche erfolgen.
Durch eine gemeinsame Infrastruktur, wie gemeinsame Dorf- und Wirtschaftswege, einem gemeinsamen Nutzwasserbrunnen, etc., können Investitionskosten gespart, der Arbeitsaufwand optimiert und die jeweilige Familie insgesamt entlastet werden. Im Süden des neuen Dorfes, soll ein gemeinsames ‚Dorfhaus‘ entstehen. Dieses Haus soll im Wesentlichen aus Materialien – vor allem Holz – der ehemaligen Häuser und hoher Eigenleistung errichtet werden, um den Schritt vom alten zum neuen Standort in der Dorfgemeinschaft zu dokumentieren. Die Nutzung des Hauses dient für Familienfeiern und Feste und kann in Form von Direktvermarktung erweitert werden.
Abschließend darf betont werden, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die im Rahmen des Flood Risk – Projektes initiierte kompetenz- und fachübergreifende Zusammenarbeit begrüßt und auch in Zukunft weitergehende Initiativen zur Realisierung eines integrierten Hochwassermanagements im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen wird.
Die Broschüre ist im Internet unter: http://www.lebensministerium.at/publikationen im Bereich Wasser bereits verfügbar.
