Steuerfreibetrag für Aktive in Blaulichtorganisationen!
Burgenland: Pressekonferenz Ilse Benkö betreffend Blaulichtorganisationen. Fire-World erhielt die Infos zur oben genannten Pressekonferenz und veröffentlicht diese im Anschluss zur allgemeinen Information!
Meine sehr geehrten Damen und Herren !
Ich darf Sie zur heutigen Pressekonferenz recht herzlich willkommen heißen und bedanke mich für Ihr Kommen. Es ist mir sehr wichtig, dass dieses Thema breit transportiert und diskutiert wird. Nicht zuletzt aufgrund der Reformbestrebungen für das Österreichische Bundesheer, welche auch den Bereich des Zivildienstes betreffen werden, muss die Politik auch die notwendigen Rahmenbedingungen für unsere Blaulichtorganisationen schaffen. Denn in einigen Jahren wird es möglicherweise keine Zivildiener mehr geben, welche diese Organisationen unterstützen. Daher ist es notwendig, im Bereich der Pflegeberufe eine Ausbildungsoffensive zu starten. Der Staat wird dort mehr Geld investieren müssen. Gleichzeitig ist das aber auch eine große Chance, die Arbeitslosigkeit in unserem Land zu bekämpfen.
Der zweite Aspekt betrifft den großen Bereich der Freiwilligenarbeit bei Blaulichtorganisationen. Auch dort müssen wir die notwendigen Anreize schaffen, damit jene, welche sich zum Beispiel beim Roten Kreuz oder der Feuerwehr engagieren, zumindest keine Nachteile erleiden müssen. Burgenländer, die bereit sind, in Rettungsorganisationen und bei Feuerwehren aktiv zu sein, leisten einen wertvollen Dienst an der Gemeinschaft.
Diese Menschen üben – dieser ständig wiederkehrenden Fehlmeinung muss man entschieden entgegentreten – kein Hobby aus, sondern haben ehrenamtlich staatliche Aufgaben übernommen. Für mich ist es daher wichtig, dass Menschen, die aktiv in einer freiwilligen Blaulichtorganisation mitarbeiten, auch über einen Steuerfreibetrag belohnt werden. Denn diese Österreicher setzen nicht nur ihre Zeit und oft ihr Geld ein, sie setzen im Ernstfall auch ihr Leben aus Spiel und riskieren den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Das ist ein Punkt welchen ich in meinem Antrag formuliert habe und ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung diese Forderung auch umsetzen wird.
Es gibt aber noch mehr, was wir für Freiwillige tun können.
Das Unglück kennt, dass wissen wir oft aus eigener leidvoller Erfahrung, weder Raum, noch Ort, noch Zeit. Geschieht ein Unglück außerhalb der Dienst- und Arbeitsstunden, dann opfern diese Freiwilligen unentgeltlich ihre Freizeit. Passiert die Katastrophe aber während der Arbeitszeit, dann kann es zu ernsthaften Problemen kommen. Denn alarmierte Freiwillige geht im Betrieb ab. Und genau hier hat auch das Burgenland die Möglichkeit, seinen Beitrag zu leisten. Denn ich halte nichts davon, wenn wir uns nur und ausschließlich mit Forderungen an den Bund wenden, ohne selbst aktiv zu werden.
Bei einer Aufnahme von Personen in den öffentlichen Dienst – egal ob auf Landesebene oder auf Gemeindeebene – sollen daher hier im Burgenland künftig jene Bewerber besonders berücksichtigt werden, die entweder einer freiwilligen Einsatzorganisation bereits angehören oder bereit sind, dort mitzuarbeiten und in diese einzutreten.
In vielen Unternehmen ist es den Arbeitnehmern nicht möglich, den gegenüber der Freiwilligenorganisationen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Folglich ist es erstrebenswert, dass Verwaltungskörper bei Neuaufnahmen das Engagement von Landesbürgern in Blaulichtorganisationen würdigen und diese bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufnehmen. Ich habe diese Forderung in meinem Antrag aber nicht nur an das Land, sondern selbstverständlich auch an die Bundesregierung gestellt.
Der Antragstext lautet daher zusammengefasst wie folgt:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Steuerzahler, welche in einer freiwilligen Blaulichtorganisation aktiv sind, einen Steuerfreibetrag zu schaffen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, bei einer Neuaufnahme von Personen in den Bundesdienst sicherzustellen, dass Personen, welche sich bei freiwilligen Blaulichtorganisationen engagieren oder bereit sind, solchen Organisationen beizutreten und dort aktiv mitzuarbeiten, bei gleicher Qualifikation und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes bevorzugt werden. Solchen Personen ist weiters für Katastropheneinsätze sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit für eine Blaulichtorganisation ein Sonderurlaub von maximal 10 Tagen pro Jahr zu gewähren.
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei einer Neuaufnahme von Personen in den Landesdienst oder in den Gemeindedienst sicherzustellen, dass Personen, welche sich bei freiwilligen Blaulichtorganisationen engagieren oder bereit sind, solchen Organisationen beizutreten und dort aktiv mitzuarbeiten, bei gleicher Qualifikation und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes bevorzugt werden. Solchen Personen ist weiters für unaufschiebbare Einsätze sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit für eine Blaulichtorganisation ein Sonderurlaub von maximal 10 Tagen pro Jahr unter Fortzahlung der Bezüge zu gewähren.
Ich habe von diesem Antrag natürlich auch das Rote Kreuz und den Landesfeuerwehrkommandanten informiert und um Unterstützung gebeten. Es tut mir sehr leid, dass man es von Seiten dieser Organisationen nicht einmal für notwendig befunden hat, mir auf mein Schreiben zu antworten. Auch in der Feuerwehrzeitung ‚Die Wehr‘ findet sich kein Wort über diese Initiative. Ing. Seidl ist an dieser Aktion offensichtlich weniger interessiert, als an seiner eigenen Selbstdarstellung.
Erwähnt wird dieser Antrag jedoch in den ‚Inform News‘, das ist die Zeitung der ÖVP-FCG Fraktion hier im Landhaus. Dort sagt die ÖVP zu, sich für dieses Anliegen einzusetzen (dass der Antrag von der FPÖ ist, das wird natürlich verschwiegen). Es ist sehr schade, dass die Parteipolitik hier im Burgenland immer und überall an erster Stelle steht. Trotzdem hoffe ich, dass dieser Antrag im Rahmen eines Allparteienbeschlusses umgesetzt werden wird.
