BEDENKLICHES ANWALTSSCHREIBEN AN FIREWORLD.AT
Die Berichterstattung über einen Brandeinsatz der FF Stockerau (Nö) hatte am 24. Jänner 2006 ein Schreiben eines Anwalts an den Betreiber von Fireworld.at zur Folge. Wir informieren an dieser Stelle über den Ablauf und den Ausgang. (Update: 5.2.2006)
Wir müssen uns heute in einer eigenen Sache an Euch wenden.
Fireworld.at berichtete am 4. Jänner 2006 von einem Wohnungsbrand in Stockerau. (http://www.fireworld.at/cms/story.php?id=5634). Vor kurzen erreichte den Betreiber, Hermann Kollinger, diesbezüglich ein Schreiben eines Stockerauer Anwaltes der die Bewohner dieser Brandwohnung vertritt. Unter Klagsandrohung wurden wir „freundlich“ ersucht, die 2 vorhandenen Fotos, die ausschließlich den zerstörten Brandraum der Wohnung zeigen und den Straßennamen zu entfernen. Wohlgemerkt erfolgte die Nennung des Straßennamens ohne Angabe der Hausnummer bzw. näherer Details. Wir haben uns dem „Wunsch“ des Anwaltes gebeugt und kulanter Weise diese Daten entfernt, obwohl dafür kein Rechtsanspruch bestanden hätte. Um aber unnötigen Zeit- und Geldaufwand zu entgehen, wurden die entsprechenden Daten entfernt.
Solltet Ihr sehen wollen, um welches Bild es sich dabei handelt, so könnt Ihr den Internetauftritt des ORF besuchen (http://noe.orf.at/stories/80656/), wo das Bild nach wie vor zu finden ist.
Zur Klarstellung des ganzen Sachverhaltes sei es uns erlaubt, dazu Stellung zu nehmen. Fireworld.at liegt es fern, Rechte welcher Art auch immer zu verletzten, allerdings lag im genannten Fall keinerlei Rechtsverletzung seitens fireworld.at vor. Das Urheberrechtsgesetz regelt im §78 Abs.1 die Interessen des Fotografierten (recht am eigenen Bild – Bildnisschutz). Im gegebenen Fall wurden allerdings Fotos veröffentlicht, die nicht unter diesen Paragrafen fallen, da keinerlei Personen auf den Fotos zu sehen sind, lediglich ein zerstörter Brandraum.
Der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches, darunter fällt auch eine Wohnung (Artikel 8 EMRK BGBL 210/1958), wird von uns respektiert. Allerdings nur so weit, wie es das Gesetz notwendigerweise vorsieht. Hier kommt in unseren Fall das Mediengesetzes zu tragen, das ganz bewusst Einschränkungen vornimmt, um die öffentliche Berichterstattung über Geschehnisse des täglichen Lebens vornehmen zu können. Die Berichterstattung von fireworld.at ist in keinster Weise geeignet, die Betroffenen in der Berichterstattung bloßzustellen oder einen größeren Kreis bekannt zu machen. Auch die Entfernung des bloßen Straßennamens ist von fireworld.at auf Kulanz geschehen, da durch die Nennung des selbigen kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen verletzt worden ist.
Daher werden keinerlei persönliche Interessen seitens der beschwerdeführenden Partei verletzt. Der Anwalt der Partei verweist auf das Datenschutzgesetz und das Widerrufsrecht gemäß §28, wonach jeder Betroffene ein Widerspruchsrecht wegen Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen hat. Wie aber in den vorangegangen Absätzen eindeutig festgehalten wurde, wurden keinerlei schutzwürdige Interessen seitens fireworld.at verletzt.
Der gesamte Fall wäre bezüglich der Bilder anders gelagert, wenn der Eigentümer der Wohnung von seinen Hausrecht Gebrauch gemacht hätte und der Freiwilligen Feuerwehr Stockerau das Fotografieren in der Brandwohnung verboten hätte. Dies ist aber laut der Freiwilligen Feuerwehr Stockerau definitiv nicht geschehen!
Sollten solche „versuchte Einschüchterungen“ um sich greifen, so ist die gesamte Einsatzdokumentation und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit in Frage zu stellen.
Wir wollen Euch mit diesen Zeilen nur vor Augen halten, wie schnell man auch als Webseitenbetreiber in einen Rechtsstreit hineingezogen werden kann. Es betrifft schließlich jede Feuerwehr, die eine noch so kleine Homepage betreibt. Auf so gut wie jeder Homepage die von den unzähligen freiwilligen Feuerwehren in Österreich im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden, finden sich solche oder ähnliche Bilder. Wir werden – sofern es unsere Zeit zulässt – einen geeigneten Leitfaden veröffentlichen, der Euch bei Eurer täglichen Öffentlichkeitsarbeit unterstützen soll.
Für fireworld.at
Hermann Kollinger & Manfred Andrassik
Auszug des Schreibens vom Anwalt an den Fire-World-Herausgeber (Namen vom Anwalt etc. wurden aus Datenschutzgründen entfernt):
Fire-World hat selbstverständlich reagiert und nach dem Einholen einiger Informationen geantwortet:

Fire-World sieht aufgrund der korrekten Handlungsweise diese Anlegenheit somit als erledigt.
