Oö: Juristen fordern Pflichtversicherung für Naturkatastrophen
Oberösterreich: Jeder Wohnungsmieter, jeder Hausbesitzer und auch jede Firma soll verpflichtend eine Katastrophenversicherung abschließen müssen. Das fordern Juristen der Uni Linz.
n einer dreijährigen Studie hat das Institut für Umweltrecht der Linzer Johannes Kepler Universität die Gesetzeslage rund um den Schutz vor Elementarereignissen unter die Lupe genommen und zahlreiche Schwachstellen entdeckt.
Differenzierte Prämiengestaltung: Die Versicherungspflicht mit differenzierter Prämiengestaltung sollte für alle gelten, so Jurist Rainer Weiß – für Eigentümer von Immobilien genauso wie für Mieter, für Private ebenso wie für Gewerbebetriebe oder Landwirte. Wichtig sei eine breite Streuung der versicherten Gefahren. Neben Hochwasser müssten zumindest Sturm, Hagel und Erdbeben enthalten sein, stellt sich Weiß vor. Die Mindestdeckungssumme müsse einen „ordentlichen Neustart“ der Betroffenen sichern.
„Anständige Versicherungssummen möglich“: Weiß hält das Modell für finanzierbar: „Bei einer Durchversicherung in Österreich sind anständige Versicherungssummen trotz niedriger Prämien möglich.“
Derzeit sei die Situation vor allem beim Hochwasser wenig zufriedenstellend: Nach den Überschwemmungen 2002 und 2005 seien nur 14 bis 17 Prozent des volkswirtschaftlichen Schadens versichert gewesen. Nach den Sturm- und Hagelereignissen der vergangenen Zeit seien immerhin 50 bis 75 Prozent gedeckt gewesen, so Weiß.
Nachholbedarf beim Erdbeben: Nachholbedarf sieht der Jurist auch beim Erdbeben. Diese Gefahr werde meist unterschätzt. Auch die Wirtschaftskammer Oberösterreich kritisierte am Dienstag in einer Presseaussendung, dass es kaum Versicherungsschutz dagegen gebe. Im Katastrophenfall würden viele vor dem finanziellen Ruin stehen. Die Versicherungswirtschaft sei gefordert, geeignete Produkte zu entwickeln, forderte die Wirtschaftskammer.
Erika Wagner – ebenfalls im Team der Studienautoren – sieht vor allem in der Prävention Nachholbedarf. So müssten Gefahrenzonenpläne, die in vielen Bundesländern bisher nur den Charakter eines Gutachtens haben, verpflichtend berücksichtigt werden, schlug sie vor.
„Verantwortung der Gemeinden lockern“: Auch die Ablöse von Grundstücken für die Schaffung von Retentionsräumen solle der öffentlichen Hand leichter gemacht werden. Beim passiven Katastrophenschutz – das heißt, dem Ereignis auszuweichen – seien Bund und Länder aufgrund der Kompetenzzersplitterung nicht optimal aufeinander abgestimmt. Wagner trat dafür ein, die bisher freiwillige Koordination einer Plattform zu übertragen.
Lockern würde Institutsvorstand Ferdinand Kerschner hingegen die Verantwortung der Gemeinden, mit denen die derzeitige Rechtsprechung „zu streng“ umgehe. Die Kommunen sollen bei Schäden an von ihnen genehmigten Objekten nur dann haften, wenn das Risiko für den Bauherrn nicht erkennbar war, so der Vorschlag der Linzer Juristen.
