Mix

Feuerwehren und Rettungsorganisationen Mehrwertsteuer rückvergüten

Oberösterreich: „Feuerwehren und Rettungsorganisationen soll bei der Anschaffung von Geräten die Mehrwertsteuer rückvergütet werden“, forderte 16. Juni 2009 der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich und FPÖ-Finanzsprecher, NAbg. Lutz Weinzinger.

Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde dazu von der FPÖ in der Sitzung vom 16. Juni des Nationalrates eingebracht.

„Hunderttausende Freiwillige sind in Österreich unentgeltlich bei Feuerwehr und Rettung tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unseres hohen sozialen Standards“, so Weinzinger. Die Sicherheit in Österreich könnte ohne diese Organisationen nicht in diesem Maße gewährleistet werden. Der FPÖ-Finanzsprecher verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie, wonach sich eine Berufsfeuerwehr erst ab einer Stadt mit 100.000 Einwohnern rechne. „Somit stellen die Freiwilligen Feuerwehren eine unersetzliche Stütze in unserem Sozialstaat dar. Praktisch in jeder Gemeinde und in den meisten Ortsteilen gibt es eigene Feuerwehren.

Die freiwilligen Helfer sind rasch am Einsatzort und können allein schon dadurch jedes Jahr zahlreiche Menschenleben retten.“ Die Finanzierung der Hilfsorganisationen erfolgt, so Weinzinger, über Spenden und Förderungen von Ländern und Gemeinden. „Bei der Anschaffung größerer Geräte, die für den Einsatz benötigt werden, gibt es oft Spendenaktionen, an denen sich die Einwohner der jeweiligen Gemeinde bzw. der jeweiligen Region stets gerne beteiligen, um die Organisationen zu unterstützen und für die eigene Sicherheit einen Beitrag zu leisten. Es ist allerdings schwer einzusehen, warum Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen bei der Anschaffung der betreffenden Geräte zusätzlich durch die Mehrwertsteuer belastet werden. Diese Organisationen übernehmen Aufgaben, die sonst die öffentliche Hand zu tragen hätte. Jede angeschaffte Gerätschaft kommt daher auch der öffentlichen Hand zugute. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, dass ein gerechtes Fiskalmodell geschaffen wird, das für den Ankauf von für den Einsatz notwendigen Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen eine Mehrwertsteuerrückvergütung ermöglicht“, bekräftigte Weinzinger abschließend.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert