Schweiz: 7 tote Feuerwehrleute von Gretzenbach -> Prozessbeginn Mitte Nov. 2010
Gretzenbach (Schweiz): Sechs Jahre nach dem Deckeneinsturz in Gretzenbach, bei dem sieben Feuerwehrmänner ums Leben kamen, müssen sich fünf am Bau beteiligte Personen ab Montag, 15. November 2010, vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten. Sie sind unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Für die Stützpunktfeuerwehr Gretzenbach hatte der Löscheinsatz wegen eines Autobrandes in einer unterirdischen Einstellhalle am frühen Samstagmorgen, 27. November 2004, als Routineeinsatz begonnen. Der Einsatz am ersten Adventswochende in der kleinen Gemeinde bei Olten endete als grösstes Feuerwehrunglück in der Geschichte der Schweiz. Unerwartet stürzte die Betondecke der Einstellhalle ein. Sieben Feuerwehrmänner, die sich bereits auf dem Rückzug befanden, wurden verschüttet und starben. Die getöteten Feuerwehrmänner waren zwischen 27 und 42 Jahre alt. Drei weitere Feuerwehrleute erlitten Verletzungen.
Prozess in größeren Räumen
An der ergreifenden Trauerfeier eine Woche nach dem Unglück nahmen 2000 Personen teil. Mit dabei waren 1000 Feuerwehrkameraden aus der ganzen Schweiz. Ein großer Gedenkstein beim Feuerwehrmagazin Schönenwerd (SO) erinnert an die sieben Opfer.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Dramas findet ab dem 15. November vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen statt. Wegen des erwarteten Besucherandrangs tagt das Amtsgericht im Parlamentssaal des Oltner Stadthauses. Der Prozess ist auf sieben Tage angesetzt und wird mindestens bis Ende November dauern.
Vor einem Jahr klagte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sechs Personen an. Es handelt sich um einen Ingenieur und dessen Vorgesetzten, um die beiden Bauherren sowie um den Bauleiter und seinen Vorgesetzten.
Anklage: «Einsturz vorhersehbar»
Beim Bau der Tiefgarage im Jahr 1989 als Teil der Überbauung «Staldenacker» waren laut Anklage anerkannte Regeln der Baukunde missachtet und die Arbeiten ungenügend koordiniert worden. Der Einsturz sei vorhersehbar gewesen.
Die Angeklagten hätten ebenfalls vorhersehen können, dass bei einem Einsturz der Einstellhalle Menschen ums Leben kommen könnten. Sie hätten jedoch «leichtfertig auf das Ausbleiben eines Einsturzes» vertraut, heißt es in der 12-seitigen Anklageschrift.
Weil der Vorgesetzte des Bauleiters mittlerweile gestorben ist, müssen sich fünf Personen vor Gericht verantworten. Von Beruf sind sie Ingenieure, Bauführer, Gartenarchitekt oder Kaufmann. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft wirft allen Angeklagten fahrlässige Tötung, fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Strafanträge wird der Staatsanwalt im Verlauf des Prozesses stellen.
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