Deutschland: 7,5 Tonnen und Anhänger mit dem B-Schein?
Deutschland: Peter Ramsauer kommt vom Land und weiß, wovon er spricht: Immer mehr Feuerwehren fürchten um ihre Einsatzfähigkeit, weil Mitglieder, die ihren Führerschein nach 1998 erworben haben, keine schweren Löschfahrzeuge steuern dürfen.
Beim Technischen Hilfswerk, beim Roten Kreuz und der Wasserwacht sieht es nicht viel besser aus: Auch hier fehlen Fahrer. Ein Gesetzentwurf des Verkehrsministers soll nun Abhilfe schaffen: Danach dürfen Einsatzkräfte mit Pkw-Schein auch Löschzüge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen und Gespanne wie die Bootsanhänger der Wasserwacht bewegen.
Den Feuerwehren gehen die Fahrer aus. Wie helfen Sie ihnen konkret?
Ramsauer: Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von Gut und Leben. Beim Erwerb des sogenannten Feuerwehrführerscheines will ich bürokratische Hindernisse ausräumen. Mein Gesetzentwurf ermöglicht den vereinfachten Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. So kann Geld gespart und Nachwuchsproblemen entgegengewirkt werden.
In einigen Bundesländern Deutschlands, zum Beispiel in Bayern und Niedersachsen, dürfen Feuerwehrleute mit ihrem normalen Führerschein schon jetzt ans Steuer von schweren Einsatzfahrzeugen. Warum reichen die gegenwärtigen Regelungen nicht aus?
Ramsauer: Die externe Ausbildung und Prüfung wurde zu teuer. Die jetzt von mir vorgelegte Regelung sieht eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung vor, die deutlich kostengünstiger ist. Auch die Anhängerregelung ist nun in der Fahrberechtigung enthalten.
Brauchen wir überhaupt ein Bundesgesetz, wo der Feuerwehrführerschein am Ende doch Ländersache ist?
Ramsauer: Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist zwingend erforderlich. Die Ermächtigung zur Ausstellung der Fahrberechtigung wird dann auf die Landesregierungen übertragen. So kann regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Schon der tatsächliche Bedarf an Feuerwehrführerscheinen ist völlig unterschiedlich. So gibt es in Bayern 300.000 Mitglieder in Freiwilligen Feuerwehren, in Nordrhein-Westfalen aber nur 120 000.
Wie dramatisch sind die Engpässe eigentlich?
Ramsauer: Die betroffenen Organisationen haben eindringliche Appelle an mich gerichtet, da sie die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste an sich gefährdet sehen. Wo keine Nachwuchskräfte mit der entsprechenden Fahrerlaubnis vorhanden sind, können auch keine Einsätze mehr gefahren werden. Dadurch können unter Umständen Menschenleben gefährdet werden. Das kann und werde ich nicht zulassen.
Nicht jeder, der gut Auto fährt, kommt auch mit einem 7,5-Tonner klar. Wie stellen Sie eigentlich sicher, dass bei Rettungseinsätzen nur geeignete Fahrer am Steuer sitzen?
Ramsauer: Ein Bewerber muss mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Er muss in das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen eingewiesen worden sein und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben. Zudem ist vorgesehen, dass die Organisationen darüber hinaus eine interne Einweisung auf Einsatzfahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen durchführen. Es ist klar, dass die Anforderungen mit der Höhe des Fahrzeuggewichts zunehmen. Zudem eröffnet mein Gesetz Feuerwehren und Rettungsdiensten die Möglichkeit, in Anlehnung an das in Deutschland bewährte System die Ausbildung auch durch Fahrlehrer vornehmen zu lassen, die Garanten für ein hohes Ausbildungsniveau sind. Interview: Rudi Wais
