D: Versicherung zahlte Nachbehandlung nach Feuerwehrunfall nicht
Weilersbach (Deutschland): Die Nachbehandlungskosten eines verletzten Adjutanten der Feuerwehr Weilersbach wurden nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen. Die Freiwilligen hoffen nun auf Klarheit durch ein Gerichtsurteil.
Bei der Jahreshauptversammlung berichtete Kommandant Wolfgang Wunner über den Unfall seines Adjutanten Michael Henkel. Die Kosten für seine Nachbehandlung wurden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Nun macht sich unter den Freiwilligen Verunsicherung über die Frage nach dem Versicherungsschutz bei ihrem Engagement breit. Michael Henkel verletzte sich beim Bestücken eines neuen Feuerwehrautos an seinem linken Knie und musste daraufhin operiert werden. Seine Krankenkasse übernahm die Operationskosten.
Die Kosten der Nachbehandlung sollten jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt werden, da der Unfall sich während seines ehrenamtlichen Engagements ereignete. Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) ließ den Fall von einem Arzt in München prüfen, mit dem Michael Henkel nie persönlichen Kontakt hatte. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass der GUVV aufgrund von Vorschäden keine laufenden Kosten tragen muss.
Über diese Auswertung konnte sich Michael Henkel nur wundern, denn er hatte zuvor Probleme mit seinem rechten, nicht jedoch mit dem jetzt betroffenen linken Knie. „Die Begründung ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Wenn man vor seinem Unfall irgendeine Art von Beschwerden gehabt hat, würde die Verletzung nicht mehr als Arbeitsunfall gelten und es würden keinerlei Kosten übernommen werden“, erklärt der Adjutant.
