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D: Nach dem Malzfabrikbrand in Worms: Klage eines Feuerwehrmanns abgewiesen

Worms (Deutschland): Erst ein Schwelbrand, dann eine Explosion: Der Großeinsatz in der Malzfabrik Global Malt in Rheindürkheim am 30. November 2008 ist vielen Kameraden der Berufs- und freiwilligen Feuerwehren aus Worms und Mainz als Trauma in Erinnerung geblieben.

Einer der beteiligten Feuerwehrleute, ein 24-jähriger Rheindürkheimer, kam damals durch das Herunterbrechen einer Betondecke in 35 Metern Höhe ums Leben. Sieben weitere Wehrmänner wurden zum Teil schwer verletzt mit Helikoptern in Kliniken nach Mannheim und Ludwigshafen geflogen.
Jetzt erhob ein seither dienstunfähig erkrankter und deshalb inzwischen in den Ruhestand versetzter Feuerwehrbeamter vor der 4. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts Klage gegen die Stadt Worms. Der Mann wollte ein erhöhtes Ruhegeld erstreiten, weil seine Dienstunfähigkeit auch nach dem Ergebnis eines fachärztlichen Gutachtens auf den Einsatz von damals zurückzuführen sei. Der Einsatz sei eine „Diensthandlung mit besonderer Lebensgefahr“ gewesen, weshalb ihm eine höhere Pension zustehe, so das Argument.

„Neurotische Anpassungsstörung“
Die Stadt hatte die Forderung bislang abgelehnt, weil ihrer Meinung nach die allgemeine Dienstunfähigkeit des Klägers auf eine so genannte „neurotische Anpassungsstörung“ und nicht auf die traumatischen Ereignisse des Großbrandes in jenem Verladesilo der Malzfabrik zurückzuführen sei. So sah auch am Ende der Verhandlung am Freitag, 18. Februar 2011, das Gericht die Sachlage und wies die Klage des Feuerwehrmannes ab.
Die Klägerseite hatte ärztliche Atteste vorgelegt und den Richtern erklärt, dass als Folge des Einsatzes mit so tragischem Ausgang für einige der Kameraden bei dem Feuerwehrbeamten eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt worden sei. Darüber hinaus sei ein bereits vorliegender Diabetes mellitus unmittelbar nach dem Erlebten insulinpflichtig geworden, weshalb der Wormser nicht mehr feuerwehrtauglich war.

Zunächst war dem Kläger eine Versetzung in den gemeindlichen Vollzugsdienst vorgeschlagen worden. Doch diese lehnte der Wormser mit der Begründung ab, dass die neue Arbeit eine ihn „kränkende unterwertige Beschäftigung“ sei. Zudem sah er sich aufgrund seiner Belastungsstörung und mit Hinblick auf seine Persönlichkeitsstruktur außerstande, sich an eine neue Arbeitssituation anzupassen und seine auch ärztlich attestierten neurotischen Hemmungen zu überwinden.
Weil es ansonsten keine Einsatzmöglichkeiten für den Beamten gab, war er 2009 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden.

Wormser Zeitung

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