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Österreich: Rettungsgasse: Hohe Strafen drohen

Österreich: Ab muss in ganz Österreich im Falle eines Staus eine Rettungsgasse auf den Autobahnen gebildet werden.

Wird durch die Nichteinhaltung ein Einsatzfahrzeug blockiert, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 2.200 Euro. Ab 1.1.2012 gibt es im Falle eines Staus auf der Autobahn eine einzuhaltende Vorgehensweise: Eine Rettungsgasse muss gebildet werden. Unabhängig davon, wieviele Spuren die Autobahn hat, müssen sich im Falle eines Staus alle Autofahrer die am linken Fahrstreifen fahren links einordnen, alle anderen müssen nach rechts ausweichen, sagt Willy Konrath von der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich. „Die Rettungsgasse ist zu bilden, wenn der Verkehr bereits zu stocken beginnt, auch wenn man weit und breit kein Einsatzfahrzeug sieht. Der Verkehrsteilnehmer weiß ja nicht warum sich ein Stau bildet, ob das aufgrund eines Unfalls oder aufgrund von Überlastung ist.“

Um vier Minuten schneller am Unfallort
Laut Studien sind die Einsatzkräfte durch Rettungsgassen um etwa vier Minuten schneller am Unfallort. Wichtig ist auch, dass die Autofahrer bei der Autobahnauf- und abfahrt Platz lassen, damit Feuerwehr und Rettung überhaupt zur Rettungsgasse kommen. „Wir müssen ja dann zwischen dritter und vierter Spur fahren.

Hier ist es schon ein Problem wenn nicht daran gedacht wird, dass wir uns erst einmal bis zur Rettungsgasse vorkämpfen müssen, um sie überhaupt benutzen zu können“, sagt Walter Wistermayer, von der Feuerwehr Wiener Neudorf. Die Rettungsgasse wird übrigens bereits in Nachbarländern angewendet, sie soll EU-weit eingeführt werden.

ORF.at

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