Österreich: Das Dilemma der rasenden Retter

Österreich:Dass Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz geblitzt und bestraft wurden, löst heftige Diskussionen aus. Es geht um die entscheidende Frage, was wichtiger ist: So schnell wie möglich Hilfe leisten zu können oder trotz des Drucks Rücksicht auf die Straßenverkehrsordnung zu nehmen.
Gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen, also keine Strafen?
„Es gibt Rechtfertigungsgründe, die eine Strafbarkeit ausschließen“, sagt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts. Im Gesetz gibt es den „entschuldigenden Notstand“. Der trat etwa ein, als ein Mann betrunken mit dem Auto von einer Alm ins Tal fuhr, weil eine Bekannte kollabiert war. Am Berg war kein Empfang. Die Frau war in Gefahr. Er setzte sich mit 1,7 Promille hinters Steuer und wurde nicht bestraft. Seine Alkoholisierung war „entschuldigt“, weil er die Frau rettete. „Das heißt aber nicht, dass alle Verkehrsvorschriften außer Kraft treten, wenn die Sirene losgeht“, mahnt Polizeijurist Johann Darmann.
Welche Sonderrechte gelten für Einsatzfahrzeuge?
Wenn sie zu einem Einsatz müssen, haben Fahrzeuge mit Blaulicht immer Vorrang. Auf ihrem Weg zum und vom Einsatzort sind ihre Lenker auch nicht an die Verkehrsvorschriften gebunden. Das gilt allerdings nur, solange sie niemanden gefährden oder Dinge beschädigen. Wenn das Ziel für die Einsatzkräfte nicht in der gebotenen Zeit zu erreichen ist, dürfen sie etwa auch gegen die Einbahn fahren. „Es ist ebenfalls erlaubt, bei Rot eine Kreuzung zu überqueren. Der Lenker muss dann aber vorher anhalten“, sagt Jurist Helmut Schernitz vom Öamtc.

Sind auch andere Einsatzkräfte im Privatauto unterwegs?
Für Einsätze steigen Polizisten oder Retter des Roten Kreuzes fast nie in ihr privates Auto. „Bevor ein Polizist im Privatauto kommt, wird eher eine andere Streife angefunkt“, sagt Kärntens Polizeisprecher Rainer Dionisio. Beim Roten Kreuz gibt es die so- genannten „First Responders“. Diese ehrenamtlichen Erstversorger fahren meistens im eigenen Auto zum Einsatz. „Auch diese Fahrer haben sich aber an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Dazu werden sie auch angehalten“, sagt Peter Ambrozy, Präsident des Roten Kreuzes.
Wie sind Feuerwehrleute am Weg zum/vom Rüsthaus versichert?
Feuerwehrleute auf dem Weg zum Rüsthaus stehen unter Druck. Doch das räumt ihnen keine Sonderstellung in der Straßenverkehrsordnung ein. Wer im Privatauto auf dem Weg zum oder vom Rüsthaus einen Unfall hat, wird behandelt wie jeder andere Lenker und ist nur durch seine private Fahrzeugversicherung geschützt.
Die allermeisten Einsatzfahrzeuge werden von der Gemeinde versichert. Da allerdings die Kaskogebühren für Lkw einige tausend Euro ausmachen können, leisten sich das nur wenige reichere Gemeinden. Die übrigen haben nur eine normale Haftpflichtversicherung und hoffen, dass nichts Gröberes passiert.
Welche Fahrzeuge dürfen mit Blaulicht ausgestattet werden?
Laut Gesetz dürfen Feuerwehr, Polizei, Rettung und Militärstreife mit Blaulicht zum Einsatz fahren. Hebammen, Tierärzte oder öffentliche Sicherheitskräfte können die Leuchte auch beantragen. „Wir versuchen, bei der Vergabe aber sehr streng zu sein. In den letzten Jahren ist die Zahl der Bewilligungen stark reduziert worden“, sagt Albert Kreiner, Leiter der Infrastrukturabteilung des Landes. In Kärnten besitzen 300 Fahrzeuglenker eine Bewilligung für ein Blaulicht. Vor zehn Jahren waren es noch 700. Eingesetzt werden darf die Leuchte nur während der Einsätze.
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