Oö: Einbindung der örtlichen Feuerwehren im Bauverfahren
Oberösterreich: Durch die Oö. Bauordnungs-Novelle 2013, LGBl. Nr. 34/2013, das Oö. Bautechnikgesetz 2013, LGBl. Nr. 35/2013, und die Oö. Bautechnikverordnung 2013, LGBl. Nr. 36/2013, wurden die sogenannten OIB-Richtlinien per 1. Juli 2013 in Oberösterreich baurechtlich eingeführt und stellen seit diesem Zeitpunkt geltendes Recht dar.

Diese rechtlichen Änderungen bringen auch vermehrt Anfragen im Zuge des Bauverfahrens bei den Feuerwehren mit sich, da bei der Planung und Ausführung von Gebäuden ein größerer Wert auf eine funktionierende Brandbekämpfung gelegt wird.
Im Zuge des Brandschutzforums der Oö. Gemeinden am 14.11.2013 in Bad Schallerbach wurde zu diesem Thema ein Vortrag der Abteilung Vorbeugender Brandschutz des Landes-Feuerwehrkommandos gehalten.
Das Handout zu diesem Vortrag kann im Dienstordner oder gleich direkt unter diesem Link (PDF) heruntergeladen werden.
