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Oö: Irreführung durch „Corona-Nahrungsergänzungsmittel“

OBERÖSTERREICH: „Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Konsumentinnen und Konsumenten darauf hinweisen, dass immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln damit werben, dass mit einer Einnahme ihrer Mittel eine Infektion mit COVID-19 (Coronavirus) vorgebeugt werden könne. Mit derartigen Aussagen werden sie in die Irre geführt und getäuscht! Die Angst vieler Menschen wird von GeschäftemacherInnen schamlos ausgenützt“, warnt Landesrat Kaineder ausdrücklich.

Verbraucherinnen und Verbraucher in Oberösterreich sollten – insbesondere im Onlinehandel – besonders aufmerksam sein, um nicht Opfer von schwarzen Schafen zu werden, die aus der aktuellen Corona-Situation Kapital schlagen möchten. Denn Nahrungsergänzungsmittel können COVID-19-Erkrankungen weder verhindern noch heilen.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel und dienen zur Ergänzung der normalen Ernährung. Im Gegensatz zu Arzneimitteln dienen Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung von menschlichen Krankheiten. Wie für alle Lebensmittel sind beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln irreführende und krankheitsbezogene Angaben verboten. Es dürfen nur Aussagen getroffen werden, die von der europäischen Sicherheitsbehörde geprüft und im Anschluss von der europäischen Kommission genehmigt und veröffentlicht wurden. In Bezug auf das Corona-Virus liegt eine solche Genehmigung nicht vor.

Der Landesrat für Konsument/innenschutz stellt klar:

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.

Oö. Landeskorrespondenz, 10. April 2020

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