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Covid-19: Wiederaufnahme des Regel-Dienstbetriebes der Feuerwehr aus fw-ärztlicher Sicht

ÖSTERREICH: Die SARS-Cov-2 Pandemie ist nicht beendet und wird uns Feuerwehren wohl noch einige Zeit begleiten. Daher ist auch weiterhin mit Covid-19 Krankheitsfällen zu rechnen. Im Anschluss eine Empfehlung des Sachgebietes 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“ des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes in Hinblick auf die ersten Lockerungen, die am 4. Mai 2020 in Kraft treten werden.

Bei der Wiederaufnahme bzw. Annäherung des Regel-Dienstbetriebes per 4. Mai 2020 (siehe auch Bericht hier) ist besonders darauf zu achten,dass das Risiko einer Infektionsübertragunginnerhalb der Feuerwehrenmöglichst gering gehalten wird.

Daher ist folgendes zu empfehlen:

Behutsames Vorgehen bei der Wiederaufnahme des Dienstbetriebes analog zur Aufhebung der öffentlichen Einschränkungen

Einsatz- und Übungsdienst

  • Keine Teilnahme an jeglicher Feuerwehrtätigkeit bei Krankheitsgefühl bzw. Krankheitssymptomen
  • Abstand halten, auch beim Antretenlassen
  • Wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln (v.a. immer vor jeder und nach jeder Tätigkeit Händewaschen, auch vor Betreten der Sozialräume)
  • Ordnungsgemäße Verwendung der Schutzausrüstung (Einmalhandschuhe unter Einsatzhandschuhe, Mund-Nasenschutz/ FFP-Masken, Helmvisier

Im Dienstfahrzeug

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (bzw. im Einsatz FFP1 Maske) im Fahrzeug (ausgenommen Fahrer, wenn damit eine Beeinträchtigung verbunden ist, z.B. Beschlagen von optischen Augengläsern)
  • Personenanzahl verringern (z.B. Mannschaftsstärke 6 statt 9)

Im Feuerwehrhaus

  • Aufenthalt in den Räumen des Feuerwehrhauses nur unter Einhaltung des Mindestabstandes bzw. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Räume immer gut lüften
  • Rauchverbot (prinzipiell)

Beachte die Wahrscheinlichkeit einer Virus-Ansteckung

  • In geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher als im Freien
  • Direkte Übertragung durch Tröpfchen ist am wahrscheinlichsten, Infektion durch indirekte Übertragung weniger wahrscheinlich.

Nebenbemerkung

Eine fachgerechte Verwendung von Mund-Nasen-Schutz und Helmvisier ist
ein besserer Schutz als die nicht fachgerechte Verwendung einer FFP-3-Maske!!

Atemschutztauglichkeit nach Covid-19 Erkrankung

Hierfür gilt die in der Richtlinie S01 niedergeschriebene Feststellung „Nach einer schweren Krankheit bzw. nach einer Operation, während der Dauer eines Krankenstandes, während einer Schwangerschaft sowie im anschließenden Mutterschutz hat das Feuerwehrmitglied am Einsatz- und Übungsdienst nicht teilzunehmen.“!´
Bei durchgemachter Covid-19-Erkrankung ist die Atemschutztauglichkeit vorerst nicht gegeben und nach völliger Genesung eine ärztliche Untersuchung notwendig. Dies gilt auch für Feuerwehrtaucher.
(Hier fehlt noch die Erfahrung über die langfristigen Auswirkungen einer Covid-Erkrankung, daher besondere Vorsicht.)

Quelle: Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
29.04.2020 – Sachgebiet 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“,
SG-Leiter LFArzt Dr. A. Schinnerl

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