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Schweiz: Maskenpflicht für Schüler der Sekundärstufen 1 im Kanton Graubünden ab 9. November 2020

GRAUBÜNDEN (SCHWEIZ): Die Regierung führt für Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I eine Maskentragpflicht ein. Diese gilt von Montag, den 9. November 2020, bis vorerst Dienstag, den 22. Dezember 2020. Aber auch Freiburg beschließt weitere Maßnahmen.

Das oberste Ziel im Bildungsbereich ist es, den Erziehungs- und Bildungsauftrag für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Graubünden sicherzustellen. Dies gelingt am besten, wenn der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgen kann.

Ausweitung der Maskentragpflicht

Die aktuell kritische epidemiologische Lage zeigt sich auch im Bereich der Volksschule. Seit den Herbstferien sind an den Bündner Schulen wieder vermehrt COVID-19-Fälle aufgetreten. Damit die Schülerinnen und Schüler weiter vor Ort zur Schule gehen können, erlässt die Regierung folgende zusätzliche Schutzmassnahmen:

An den öffentlichen und privaten Volksschulen inkl. den Institutionen der Sonderschulung im Kanton Graubünden gilt ab Montag, 9. November 2020, für alle Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I und für deren Lehrpersonen eine generelle Maskentragpflicht auf dem Schulareal (inkl. Wohnbereiche von Institutionen der Sonderschulung). Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskentragpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.

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Die neue Regelung erfolgt in Ergänzung zum Regierungsbeschluss vom 15. Oktober 2020 und gilt vorerst bis Dienstag, 22. Dezember 2020, das heißt bis zu den Weihnachtsferien.

Sicherstellung des Präsenzunterrichts

Die Ausweitung der Maskentragpflicht auf die Sekundarstufe I ist ein einschneidender Schritt. Er ist jedoch nötig, um die Epidemie einzudämmen. Zudem kann mit dieser Schutzmassnahme vermieden werden, dass bei einzelnen positiven Fällen ganze Schulklassen unter Quarantäne gestellt und auf Distanz unterrichtet werden müssen.

Der Kanton Freiburg schließt Bars und Restaurants

Auf Antrag des KFO beschloss der Staatsrat am Vormittag des 3. November 2020 die Freiburger Bars und Restaurants sowie einen Großteil der öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Theater, Museen, Kinos, Freizeitzentren sowie Fitnessstudios, Schwimmbäder und übrige Wellnessräume, zu schließen.

Diese Massnahmen, die morgen Abend in Kraft treten, sind unbedingt nötig, damit versucht werden kann, das Fortschreiten der Epidemie, die sich in unserem Kanton exponentiell ausbreitet und das Gesundheitssystem in grosse Bedrängnis bringt, zu bremsen. Die Regierung ruft ausserdem die Freiburgerinnen und Freiburger dazu auf, ihre Kontakte soweit möglich einzuschränken, auf alle unnötigen Fahrten zu verzichten und Risikotätigkeiten zu vermeiden.

Es ist fünf vor zwölf: Trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen geben die epidemiologische Situation im Kanton Freiburg und die Zahl der Ansteckungen mit COVID-19 in den vergangenen Wochen immer mehr Anlass zur Beunruhigung. Die Kapazitäten des Gesundheitssystems kommen an ihre Grenzen. So sieht sich das HFR einem massiven Andrang von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 gegenüber; heute Vormittag, 3. November 2020, waren 180 Personen wegen COVID hospitalisiert, dazu kommen 40 hospitalisierte Personen, die auf das Ergebnis des Tests warten, und 19 Personen sind auf der Intensivstation. Angesichts dieser äußerst alarmierenden Situation hat der Staatsrat in der Sitzung von heute Vormittag beschlossen, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen; dabei lehnt er sich an die übrigen Westschweizer Kantone, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, an.

Diese Maßnahmen, die mit einem Beschluss getroffen werden, bis sie in der Verordnung über kantonale Maßnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie festgehalten werden, treten morgen Mittwoch, 4. November 2020, um 23 Uhr in Kraft und gelten bis 30. November 2020. Wenn es aufgrund der gesundheitlichen Situation nötig wird, können sie angepasst werden. Unter den wichtigsten Massnahmen befinden sich die Schliessung der öffentlich zugänglichen Gaststätten und Einrichtungen, nämlich Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken, Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Museen und Kinos, Wellnessklubs und -räume, wie Schwimmbäder, Thermalbäder, Fitness und Wellness. Geschäfte und persönliche Dienstleistungen wie Coiffeure und Kosmetiksalons werden von diesem Verbot nicht betroffen. Die Ausübung der Prostitution und ähnlicher Tätigkeiten wie erotischer Massagen ist verboten. Andererseits sind von nun an Besuche in Heilanstalten, namentlich in Spitälern und Pflegeheimen, untersagt. Besondere Situationen wie Geburten oder Sterbefälle bleiben vorbehalten.

Weitere Maßnahmen betreffen Versammlungen und Veranstaltungen, deren Teilnehmerzahl stärker eingeschränkt wird, den Unterricht und die Einrichtungen zu Betreuung der Kinder im Vorschulalter sowie die sportlichen Tätigkeiten (für Einzelheiten siehe den beiliegenden Staatsratsbeschluss). Der Staatsrat wird die Entwicklung Tag für Tag weiterverfolgen und hält sich bereit, um wenn nötig zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Er prüft auch die Ausarbeitung von Massnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung für die Branchen, die schliessen müssen, und für die von ihnen abhängigen Arbeitsplätze.

Kontakte beschränken, auf unwesentliche Fahrten verzichten, Risikotätigkeiten vermeiden
Mit diesen Massnahmen hofft der Staatsrat sehr, die Ausbreitung der Epidemie zu bremsen und so noch strengere Massnahmen zu vermeiden. Er unterstreicht aber, dass solche Massnahmen nur mit der Mitarbeit der ganzen Bevölkerung vermieden werden können. Wenn alle die Hygieneregeln – Händewaschen, Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern, Maskentragen – sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Rahmen ausserhalb des Haushalts einhalten, ist dies das beste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus. Andererseits bittet der Staatsrat die Freiburgerinnen und Freiburger inständig, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, auf unnötige Fahrten zu verzichten und jegliche Risikotätigkeit zu vermeiden, damit die Zahl der zusätzlichen Spitaleinweisungen möglichst begrenzt wird.

Zahlen der Schweiz vom 3. November 2020

Bestätigte Fälle in der Schweiz am 3. November 2020, 08:00 Uhr:

Auf das neue Coronavirus positiv getestet: 182 303 Personen, 6 126 mehr seit 2. November.
Getestet: 22 157 Personen
Positivitätsrate: 27,6 %

Verstorben: 2 202 Personen (+72)
Anzahl Personen in Isolation: 39 951
Davon Kontakte in Quarantäne: 31 906
Anzahl zusätzlicher Personen in Quarantäne nach Einreise in die Schweiz: 10 651

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