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Österreich: Harter Corona-Lockdown von 17.11. – 06.12.2020 & Regeln im Detail

ÖSTERREICH: Es wurde schon erwartet, was die Bundesregierung am Nachmittag des 14. November 2020 in einer Pressekonferenz bekannt gegeben hat. Ab Dienstag, 17. November 2020, tritt ab 00.00 Uhr eine Lockdown-Verschärfung statt. Österreich hat derzeit weltweit eine der höchsten Infektionszahlen.

Im ersten Block finden Sie Zusammenfassungen aus der Pressekonferenz vom 14. November, während Sie im Anschluss die Notmaßnahmenverordnung im Detail finden, welche vom zuständigen Bundesministerium 1:1 stammt. Im Anschluss dann noch weitere Meldungen zum Thema.

→ Weiterer Info zum Thema: Welche Masken schützen wirklich? (Artikel hier auf Fireworld.at)

Wer hat offen, wer Dienste anbieten darf (Artikel “Die Presse”, 17. November 2020)

Da der sanfte Lockdown keinen Einfluss auf die Entwicklung der Infektionszahlen bewirken konnte und die Zahlen in Österreich weiterhin explodieren, verschärft die Regierung die Maßnahmen noch weiter. Die Maßnahmen in Kürze:

• Die bereits gültigen Ausgangsbeschränkungen werden rund um die Uhr und nicht mehr nur abends gelten
Geschäfte müssen schließen – ausgenommen sind Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien und Trafiken, Banken und Post. Auch körpernahe Dienstleistungen sollen schließen – darunter auch die Friseure, die während des derzeit geltenden Teillockdowns noch offen halten durften. Überall, wo es möglich ist, soll auf Homeoffice umgestellt werden.
Die Verordnung gilt ab 00.00 Uhr des Dienstag, 17. November 2020, und endet am Sonntag, 6. Dezember, 23.59 Uhr.

Die sozialen Kontakte werden noch klarer geregelt: Abseits der eigenen Haushaltszugehörigen darf man für die Zeit des harten Lockdowns künftig nur noch den Lebenspartner, „einzelne engste“ Angehörige bzw. „einzelne wichtige Bezugspersonen“ treffen. An Alleinstehende gerichtet: „Definieren Sie eine Person, mit der sie in Kontakt bleiben.“

Schulen und Kindergärten sollen bis 6. Dezember schließen: Schulen werden bis inklusive 6. Dezember auf Fernunterricht umstellen und es wird nur für den Notfall eine Betreuung (und keinen Unterricht) in den Schulen geben. Auch die Kindergärten dürften großteils schließen. Am 7. Dezember sollen Pflichtschulen und Handel wieder geöffnet werden. „Kindergärten und Schulen bleiben für die, die sie brauchen, offen“, so Vizekanzler Werner Kogler. Die Kindergartenbesuchspflicht für das letzte Jahr wird in der Lockdown-Zeit aufgehoben.

Neuinfektionen

In den nächsten Tagen werden per 14. November 2020 täglich bis 7.000 Neuinfektionen prognostiziert. Viele Bereiche im Gesundheitssystem werden die Grenzen erreicht und es wird die größte Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg. Wenn sich die Zahlen der Neuinfektionen nicht senken lassen, werden markante Engpässe im Gesundheitssystem erreicht werden. Es gilt, auf die Bremse zu drücken und einen Kollaps in den Spitälern zu verhindern, so Gesundheitsminister Rudi Anschober bei der Pressekonferenz um 17.00 Uhr.

Gruppenbildungen sind auf auf alle Fälle zu vermeiden. Es sollte so gut eingehalten werden wie beim ersten Lockdown im Frühling. Daher geht an ALLE der Aufruf, diese Maßnahmen jetzt ernst zu nehmen. Die Zahl der Neuinfektionen soll so weit gesenkt werden, um die Spitäler zu entlasten. Der effektive Reproduktionsfaktor soll unter 0,9 gesenkt werden (einer steckt nur mehr 0,9 Personen an). Damit könnte dann eine Entspannung erreicht werden und der Pandemie eine Stabilität vermittelt werden.

Entwicklung der Todesfälle.

Der Innenminister: Es wird wieder eine Herausforderung sein, Homeoffice und Kinderbetreuung zeitgleich zu betreiben. Diese Belastung ist jedoch notwendig, GEMEINSAM zu schultern, um die Infektionszahlen zu drücken. Auf die Frage, ob das wirklich alles notwendig ist, wird man nach Gesprächen im Freundeskreis feststellen, dass die Infektionen näher kommen. So soll doch jeder die Frage an sich stellen, wie jeder seinen eigenen Beitrag leisten kann. Ja, das Virus ist eine Belastung und uns ist bewusst, dass es jeden anzipft. Es muss aber zur Verbesserung der Situation sein, dass wir diese Herausforderung gemeinsam meistern, um ein Stück Normalität wieder in unser Leben zu bringen.

Bundeskanzler Kurz: Der internationale Vergleich mit unseren hohen Zahlen sollte hoffentlich auch viele Kritiker überzeugen, dass dieser Schritt einfach notwendig ist. In zwei Wochen können wir einen Beitrag leisten, zur positiven Entwicklung beizutragen – oder auch nicht … Der zweite Lockdown ist das verlässliche Mittel, dass es funktioniert. Die sozialen Kontakte werden nun klar geregelt,: Abseits der eigenen Haushaltszugehörigen darf man für die Zeit des harten Lockdowns künftig nur noch den Lebenspartner, „einzelne engste“ Angehörige bzw. „einzelne wichtige Bezugspersonen“ treffen. Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel. Denn nur so könne Weihnachten und die Zeit davor gerettet werden → die Bevölkerung hat es mit in der Hand, wie weit wir mit den Zahlen wieder herunterkommen antwortet kurz auf Anfragen in der Pressekonferenz um 17.25 Uhr. “Je besser der Lockdown funktioniert, umso schneller können wir wieder öffnen”, so der Bundeskanzler. Ohne einschneidende Maßnahmen ist das exponenzielle Wachstum des Virus in der Bevölkerung nicht zu bremsen. Daher ist dieser Schritt notwendig, wenngleich er als Bundeskanzler täglich Anrufe erhält, was nicht alles offen zu halten hat. Alle Aussagen, dass sich junge Menschen nicht anstecken, haben sich als falsch herausgestellt.
Ein dringender Apell an alle Kritiker: Wenn wir die Zahlen nicht nach unten bringen, ziehen sich diese lockdown-artigen Zustände nur noch weiter hinaus. Und genau das gilt es zu vermeiden.

Massentests sollen Weihnachten sichern

Am 15. November 2020 gab der Bundeskanzler in der ORF Pressestunde bekannt, dass es gemäß dem Vorbild der Slowakei Massentests geben soll, um die Weihnachtszeit zu retten. In der Slowakei wurden diese laut dem Bundeskanzler mit Erfolg durchgeführt und es gelang, 10.000 Positive in Quarantäne zu versetzen und so die Infektionskette massiv zu unterdrücken. An diesem Kraftakt hat auch das Bundesheer mitgewirkt. Es soll dieser Massentest bei Lehrkräften gestartet und dann ausgedehnt werden.

-Stv.in Mag.a Christine Haberlander/Bildungsdirektor Dr. Alfred Klampfer: Umstellung auf Distance-Learning in den Schulen – Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen, die sie brauchen

Mit 17. November wird der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Oberösterreich auf Distance-Learning umgestellt. Eine harte Maßnahme, die aufgrund der aktuellen Infektionslage leider notwendig ist. Das Land Oberösterreich hat sich mit einer einheitlichen Lernplattform, einem Leihgerätepool und einer eigens eingerichteten Hotline der Bildungsdirektion vorbereitet.

Seit 3. November befinden sich bereits die Oberstufen im Distance-Learning. Jetzt folgen alle weiteren Schulen. In Oberösterreich werden somit ab Dienstag wieder alle 200.000 Schülerinnen und Schüler zuhause unterrichtet. 

„Wir wissen, dass diese Maßnahme für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sehr herausfordernd ist. Kinder und Jugendliche, Väter und Mütter, Lehrerinnen und Lehrer, sie alle haben unsichere und schwierige Monate hinter sich. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass die Umstellung auf Distance-Learning beitragen wird, den Anstieg der Corona-Infektionen zu dämpfen“, betonen Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Bildungsdirektor Alfred Klampfer.

Eine große Anzahl an Kindern wird zu Hause betreut werden können. Haberlander und Klampfer unterstreichen: „Wenn in einer Familie aber der Bedarf da ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler in die Schule gehen soll, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich oder nicht ideal ist – dann ist die Schule offen! Die Gründe, warum dieser Weg gewählt wird, sind für die Betreuung nicht ausschlaggebend. An dieser Stelle auch unser Appell an die Eltern, die Pädagoginnen und Pädagogen so gut wie möglich zu unterstützen und den Bedarf an Kinderbetreuung an den jeweiligen Standorten einzumelden, sodass die Planung darauf aufbauend gemacht werden kann.“

Im Vergleich zum Frühjahr ist es Pädagoginnen und Pädagogen auch möglich, einzelne Schülerinnen und Schüler in die Schule einzuladen. Insbesondere wenn zum Beispiel der Erfolg einer kontinuierlichen Förderung nicht gefährdet werden soll, kann diese Möglichkeit genutzt werden. Auch wenn Schülerinnen und Schüler den Eindruck haben, in der Schule besser dem Unterricht folgen zu können, dürfen sie an der Schule sein.

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An den Schulen sind seit Schulbeginn eigene Krisenteams installiert und man hat sich in den vergangenen Wochen auf eine etwaige Umstellung auf Distance-Learning vorbereitet. „Unser Dank gilt allen Mitgliedern in den Krisenteams sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie allen Pädagoginnen und Pädagogen. Auch wenn wir uns alle diesen Lockdown nicht gewünscht haben, wurden an den Schulen schon vorab Vorbereitungen dafür getroffen. Die Vereinheitlichung der Lern- und Kommunikationsplattformen ist hier besonders hervorzuheben, da sie das Lernen von zuhause aus für alle erleichtern soll. Da Erfahrungen aus dem Frühjahr zeigen, dass in Volksschulen vielfach mit Arbeitspaketen gearbeitet wurde anstatt des digitalen Distance-Learnings, werden diese auch jetzt wieder an den Schulen angeboten werden.“

„Die Phase des Distance-Learnings im Frühjahr hat gezeigt, dass es in manchen Haushalten an entsprechender Hardware fehlt. Unterstützend für Schülerinnen und Schüler ohne Endgerät hat das Land Oberösterreich 150 Laptops und Tablets angekauft, auf diese Leihgeräte können die Schülerinnen und Schüler zurückgegriffen. Der Bedarf hierfür ist in der Schule zu melden“, erklären die LH-Stellvertreterin und der Bildungsdirektor.

Für alle Pflichtschulen stellt das Land OÖ seit Schulbeginn eine eigene kostenlose Lernplattform (Moodle) zur Verfügung. Dadurch können Pflichtschulen:

  • verschiedene Inhalte zentral bereitstellen
  • mit den Schülerinnen und Schülern interagieren und kommunizieren
  • interaktive Übungen umsetzen
  • verschiedene organisatorische Aufgaben erledigen

Die Schule selbst kann die Plattform nach ihren Bedürfnissen administrieren und befüllen. Die technische Betreuung von „Lernplattform OÖ“ wird durch die Education Group, der Bildungsagentur des Landes OÖ, übernommen.

Auch in den Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen wird eine Betreuung angeboten werden, für jene, die sie brauchen.

„Für all jene, die keine Möglichkeit haben, die Kinder zu Hause zu betreuen, wird es selbstverständlich in den kommenden Wochen Betreuungsangebote für die Kinder in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geben. Wir bitten alle Eltern um ihr Verständnis, wir tun alles, um die Einrichtungen offen zu halten“, so Haberlander und Klampfer.

„Die Situation ist sehr ernst. In Europa, in Österreich und bei uns in Oberösterreich. Wer das noch nicht verstanden hat, muss es jetzt verstehen – denn ‚sehr ernst‘ kann sehr schnell zu sehr dramatisch werden. Wir sind gewohnt, uns auf die Gesundheitsversorgung verlassen zu können. Aber bei einer Jahrhundertherausforderung hat Gewohnheit keinen Platz. Es genügt nicht, sich auf das System zu verlassen. Corona verlangt beides: Vollen Einsatz für die bestmögliche Gesundheitsversorgung und den Beitrag einer und eines jeden Einzelnen. Ich bitte um Verständnis bei allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern für diese harten Maßnahmen. Aber nur gemeinsam können wir ein überbelastetes Gesundheitssystem verhindern“, betont Haberlander. „Wir hoffen natürlich, durch diese Maßnahmen den Anstieg der Infektionen dämpfen zu können und freuen uns schon jetzt, wenn alle Kinder und Jugendlichen wieder in ihre Schulen gehen dürfen“, erklären die Bildungsreferentin und der Bildungsdirektor abschließend.

Der neuerliche Lockdown soll maßgeblich dazu beitragen, die Infektionszahlen wieder zu senken, sodass die Schulen mit 7. Dezember wieder im Präsenzunterricht starten können.

Gesundheitsministerium: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung im Detail

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , Originalaussendung von 17.40 Uhr des 14. November

Die neue COVID-19- Notmaßnahmenverordnung bringt über die bereits bestehen Maßnahmen hinaus verschärfte Ausgangsregelungen und eine weitgehende Schließung von Geschäften. Die Geschäfte zur grundlegenden Versorgung (Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc.) bleiben weiterhin geöffnet.

Die Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19- Maßnahmengesetzes vorerst bis inkl. 26. November 2020 und müssen nach 10 Tagen wieder durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Die COVID-19- Notmaßnahmenverordnung ersetzt die bisher geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnnung.

Ausgangsregelung

Das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs sind nur zu folgenden Zwecken zulässig:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
    • der Kontakt mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird
    • die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens
    • die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
    • die Deckung eines Wohnbedürfnisses
    • die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
    • die Versorgung von Tieren.
  4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist.
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  6. zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
  7. zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie
  8. zum Zweck des Betretens von Orten und Kundenbereichen von Betriebsstätten, deren Betreten nach dieser Verordnung zulässig ist und
  9. zur Teilnahme an in der Verordnung aufgezählten Veranstaltungen

Abstand und Mund-Nasenschutz

Es gilt auch weiterhin die Abstandspflicht von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sowie zusätzlich im Innenbereich öffentlicher Orte die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Massenbeförderungsmittel und Fahrgemeinschaften

In Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

In Kraftfahrzeugen (privater PKW, Taxi, Uber) dürfen maximal zwei Personen pro Sitzreihe befördert werden (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt). Zudem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen bleiben für Freizeitzwecke geschlossen.

Geschäfte, Handel und Dienstleistungen

Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen einschließlich Freizeiteinrichtungen (dazu zählen u.a. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen, Bäder, Tanzschulen, Casinos, Schaustellerbetriebe etc.) ist untersagt. Weiterhin dürfen Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben aufgesucht werden (KFZ-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Änderungsschneidereien, etc.). Geschlossen bleiben Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten (z.B. FriseurInnen, Nagelstudios, Piercingstudios, Massagestudios – Ausnahme: medizinische Zwecke).

Weiterhin geöffnet bleiben dürfen:

-öffentliche Apotheken
– Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von LebensmittelproduzentInnen und bäuerlichen Direktvermarktern)
– Drogerien und Drogeriemärkte
– Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
– Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
– Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
– veterinärmedizinische Dienstleistungen
– Verkauf von Tierfutter
– Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
– Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
– Tankstellen und Stromtankstellen einschließlich Waschanlagen
– Banken
– Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner
-Ticketschalter auf Bahnhöfen und in der U-Bahn
– Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
– Abfallentsorgungsbetriebe
– KFZ- und Fahrradwerkstätten und
– Auto- und Fahrradverleih

Das Einkaufen ist nur von 6.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. Ausgenommen davon sind u.a. Apotheken, Tankstellen und Lieferdienste. Es dürfen in den offen bleibenden Geschäften allerdings nur Waren erworben werden, die dem „typischen Warensortiment des jeweiligen Geschäfts“ entsprechen. Bestehen bleibt bei den offenen Geschäften auch die Abstandsregel, die 10-m2-Regel pro KundIn und das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Einkaufs.

Gastronomie, Beherbergung, Veranstaltungen und Sport

Weiterhin geschlossen bleiben Gastronomiebetriebe. Ausgenommen sind Kranken- und Kuranstalten, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie Betriebskantinen ausschließlich für MitarbeiterInnen. Eine Abholung von Speisen und Getränken von 06.00 bis 19.00 Uhr ist weiterhin möglich. Die Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden. Lieferservice ist wie bisher rund um die Uhr möglich. Geschlossen halten für touristische Zwecke müssen weiterhin auch Beherbergungsbetriebe.

Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen sind etwa Begräbnisse mit höchstens 50 Personen, unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, Aufsichtsratssitzungen, Vollversammlungen, Betriebsratssitzungen, Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken und Absolvierung von beruflichen Abschlussprüfungen, die eine Anwesenheit erfordern und digital nicht möglich sind.

Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist für HobbysportlerInnen untersagt. Der Spitzensport ist davon ausgenommen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.

Nicht umfasst vom Wirkungsbereich der neuen Verordnung sind der Kindergarten-, Schul- und Hochschulbereich.

Arbeit und Beruf

Wo immer möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Am Arbeitsplatz ist künftig ein MNS verpflichtend zu tragen, falls der Mindestabstand von einem Meter unterschritten wird. Auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind möglich (feste Teams, Trennwände).

Alten- und Pflegeheime

Zum Schutz in Alten- und Pflegeheimen gilt, dass MitarbeiterInnen in den jeweiligen Einrichtungen einmal wöchentlich getestet werden müssen. Falls Tests nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sind vorrangig MitarbeiterInnen mit BewohnerInnenkontakt zu testen. Alternativ zum Test ist eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske zu tragen. BetreiberInnen haben basierend auf der Risikoanalyse und dem Stand der Wissenschaft entsprechende Präventionskonzepte umzusetzen.

BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen dürfen maximal einmal pro Woche von einer Person besucht werden (ausgenommen sind etwa Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge).

BesucherInnen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei einem Antigentest darf die Probeabnahme maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden. Wenn kein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, ist durchgehend eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske zu tragen.

Kranken- und Kuranstalten

Zum Schutz von Kranken- und Kuranstalten gilt, dass MitarbeiterInnen einmal wöchentlich getestet werden müssen. Alternativ zum Test ist eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske zu tragen.

PatientInnen, die in Kranken- oder Kuranstalten länger als eine Woche aufgenommen sind, dürfen pro Woche von einer Person einmal besucht werden. Ausnahmen sind:

  • Besuch minderjähriger PatientInnen (höchstens zwei Personen zur Begleitung)
  • Unterstützungsbedürftiger PatientInnen (höchstens zwei Personen zur Begleitung)
  • höchstens eine Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie vor und zu einer Entbindung und zum Besuch nach einer Entbindung
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
  • Patientenanwälte nach dem Unterbringungsgesetz (UbG), BGBl. Nr. 155/1990, sowie eingerichtete Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte

BesucherInnen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei einem Antigentest darf die Probeabnahme maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden. Wenn kein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, ist eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske zu tragen.

Gültigkeitsdauer:

Die Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19- Maßnahmengesetzes vorerst bis inkl. 26. November 2020 und müssen nach 10 Tagen wieder durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Die COVID-19- Notmaßnahmenverordnung ersetzt die bisher geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnnung.

Nähere Informationen in Kürze online unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Keine Alternative zu Maßnahmenverschärfungen

Ohne Gegensteuern drohe Österreich, die Kontrolle über das Geschehen zu verlieren, sagt der Präsident der Österr., Ärztekammer, Thomas Szekeres. Die Maßnahmenverschärfungen seien daher zu befürworten.

„Die neuen Maßnahmenverschärfungen der Regierung sind alternativlos und daher klar zu befürworten“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Ohne Gegensteuern würden in allen Bundesländern die Intensivstationen der Spitäler an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen. Wenn der Anstieg der Infektionszahlen nicht zurückgeht, könnte Österreich die Kontrolle über das Geschehen verlieren. Das muss unbedingt vermieden werden.“

„Es liegt jetzt an jeder und jedem einzelnen von uns, nicht nur uns selbst, sondern auch unsere engsten und liebsten Mitmenschen zu schützen“, appelliert Szekeres: „Auch wenn es zunehmend schwer fällt, wir alle müssen uns jetzt an die Maßnahmen halten, damit wir diese Pandemie gemeinsam meistern. Minimierung der sozialen Kontakte, Einhalten von Abständen, das Tragen von Mund-Nasenschutz in allen öffentlichen Räumen – mit diesen Vorsichtsmaßnahmen kann jede und jeder Österreichs Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die gerade jetzt wieder mit vollem Einsatz ihr Bestes für uns alle geben.“

TIROLER TAGESZEITUNG AM SONNTAG “Leitartikel” Sonntag, 15. November 2020, von Mario Zenhäusern: “Eine Zumutung ohne Alternative”

Der Lockdown trifft die Menschen im Land hart. Alle. Die dramatisch steigenden Infektionsraten lassen der Regierung aber keine Wahl. Es geht um Menschenleben.

Dieser Rekord ist einer, auf den niemand stolz sein kann: Österreich ist seit gestern das Land mit der höchsten Coronavirus-Infektionsrate weltweit. Getoppt wird die Information der Datenplattform „Our World in Data“ noch durch einen Hilfeschrei der Intensivmediziner. Das heimische Gesundheitssystem sei vollkommen ausgelastet. Hier geht es nicht mehr um Fehltestungen, wie sie Verharmloser der Krise immer wieder ins Treffen führen. Es geht auch nicht um offensichtliche, an dieser Stelle schon mehrfach kritisierten Fehler und das teilweise Versagen der Bundesregierung.

Wenn die Zahlen nicht rasch sinken, geht es plötzlich um sehr viele Menschenleben, weil die Intensivstationen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Weil die Ärzte dann zur Entscheidung gezwungen werden, welchen Patienten in Lebensgefahr sie behandeln können – und welchen nicht.
Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens im Land ist eine Zumutung. Für die Menschen, für die Wirtschaft – für alle. Wenn aber die Gesundheitsbehörden drei Viertel der Ansteckungen nicht mehr zurückverfolgen und damit Infektionsketten unterbrechen können, sind sie ohne jede Alternative – es sei denn, man nimmt in Kauf, dass Patienten sterben, deren Leben die Mediziner unter normalen Umständen hätten retten können.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um VORSICHTSMASSNAHMEN handelt, die eine Ausbreitung EINDÄMMEN sollen!

Dass ein Lockdown wirken kann, hat sich im Frühjahr gezeigt. Damals gelang es binnen zwei Wochen, die Infektionsraten zu senken. Die Dauer des neuerlichen Stillstands hängt von der Konsequenz der Menschen ab. Je mehr sich an die verordneten Maßnahmen halten, desto schneller gelingt die Rückkehr zum normalen Leben. Es muss ja nicht wieder die im Frühjahr propagierte „neue Normalität“ sein. Denn die hat sich nicht bewährt.

LH Stelzer zu Lockdown: „Eine bittere Medizin, die jetzt leider notwendig ist, um die Gesundheitsversorgung vor Kollaps zu schützen.“

Oö. Landeshauptmann bittet alle Landleute mitzuhelfen, die Ausbreitung des Virus zu bremsen.

„Dieser Lockdown ist schmerzlich, aber leider notwendig. Wenn wir weiterhin allen Landsleuten die beste medizinische Versorgung bieten wollen und unsere Spitäler vor einem Kollaps bewahren wollen, dann braucht es jetzt leider harte Maßnahmen. Ich bitte alle Landleute jetzt mitzuhelfen, die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Ohne ihre Mithilfe werden wir es nicht schaffen“, so Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer in einer ersten Reaktion auf den verordneten Lockdown der Bundesregierung. 

Die Maßnahmen seien für alle in diesem Land eine bittere Medizin, aber einfach notwendig, so der Landeshauptmann weiter und betont: „Für uns in Oberösterreich ist wichtig, dass bei den Überbrückungshilfen niemand durch die Finger schaut oder vergessen wird.“

Dass nun auch alle Pflichtschulen auf Distance Learning umgestellt werden, darin sieht der Landeshauptmann eine große Herausforderung für alle Eltern und Schüler/innen: „Ich habe mich immer für das Offenhalten der Schulen ausgesprochen, denn es ist nicht nur eine Frage der Bildung, sondern auch eine soziale Frage. Aber aufgrund des dramatischen Anstiegs an Infektionen hat die Bundesregierung keine Alternative dazu gesehen. Wichtig ist jedenfalls, dass allen Eltern und Kinder die es benötigen, ein ausreichendes Betreuungsangebot an den Schulen zur Verfügung gestellt wird.“

Abschließend appelliert der Landeshauptmann: „Ich bitte alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher um ihre Mithilfe und Solidarität. Wir werden die Krise nur gemeinsam durchstehen können. Wir haben es in der Hand, ob weiterhin jeder Mensch in unserem Land, medizinische Hilfe bekommt, wenn er sie benötigt.“

Oö. Landeskorrespondenz, 14. November 2020

ORF-News mit weiteren Informationen

Italien erlebt zweiten Corona-Albtraum (n-tv)

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