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Oö: Kollision zwischen Pkw und Intercity-Express-Zug in Taufkirchen / Trattnach

TAUFKIRCHEN AN DER TRATTNACH (OÖ): Großes Glück war Freitagmittag, 29. Mai 2026, bei einem Unfall auf einer Eisenbahnkreuzung in Taufkirchen an der Trattnach (Bezirk Grieskirchen) im Spiel. Verletzt wurde ersten Angaben nach niemand.

Die Einsatzkräfte zweier Feuerwehren, mehrere Rettungsfahrzeuge, die Polizei sowie die ÖBB wurden zu Mittag auf den Bahnübergang der L518 Rottenbacher Straße, Niedertrattnach, Obertrattnach an der Bahnstrecke Wels-Passau im Gemeindegebiet von Taufkirchen an der Trattnach alarmiert, nachdem es dort zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Intercity-Express-Zug gekommen ist.

Ersten Angaben nach wurde niemand verletzt. Der Zug kam im Bereich der Unfallstelle am Bahnübergang zum Stillstand. Nach den polizeilichen Erhebungen konnten die Einsatzkräfte der Feuerwehr mit den Aufräumarbeiten beginnen und den Pkw auf den angrenzenden Parkplatz verbringen.

Der Zugverkehr auf der Bahnstrecke Wels-Passau war zwischen Grieskirchen-Gallspach Bahnhof und Neumarkt im Hausruckkreis-Kallham Bahnhof für eineinhalb Stunden unterbrochen. Für den Nahverkehr wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Die L518 Rottenbacher Straße war im Bereich der Unfallstelle ebenso für die besagte Zeit gesperrt. Der Verkehr wurde von Feuerwehr und Polizei umgeleitet.

Pressefotos Laumat.at

3 Gedanken zu „Oö: Kollision zwischen Pkw und Intercity-Express-Zug in Taufkirchen / Trattnach

  • Johann Mayerweiser

    Seltsam scheint mir, dass die beiden Schrankenbäume oben und unbeschädgt sind. Entweder ist der junge Mann bei schließenden Schranken eingafahren und hat deswegen angehalten oder die Schranken waren offen wobei da dem Triebfahrzeugführer das Signal gefehlt hätte, dass die Schranken nicht geschlossen sind. Dieses Signal steht im Bremswegabstand.

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  • CMatzenberger@gmx.at

    Zu 99.99% sind die ÖBB oder jedes andere Eisenbahn Unternehmen nicht Schuld ! Alleine jeder Führerschein Besitzer ist Schuld wir Tut kein Lenker Leid der eine Zug Unfall hat auch wenn er Tot ist oder Schwerverletzter ist oder Behindert für sein ganzes Leben ganz Egal er war der Täter und ist nicht das Opfer. Er hat es Ausgelöst das Unglück. Er hat es Gelernt und es auch Gewusst bei jeder Eisenbahn Kreuzung ist zum Stehen bleiben egal ob Beschrankt oder Unbeschrankter Übergang und muss sich 100% Vergewissern das kein Zug kommt egal bei jeder Wetterlage. Und wenn er sich nicht Sicher ist stehen bleiben und einen anderen Gleis Übergang benützen ! Die Einheimischen immer wieder Passiert eh nichts den Bahnübergang kenne ich Eh. Egal bei welchem Bahnübergang fast keiner bleibt stehen Davor sogar oft bei Roten Blinklicht alles Egal natürlich auch Fussgänger oder jeder andere Verkehrsteilnehmer für die gilt das Gleiche . Mitleid habe ich mit dem Opfer der Lokführer und seiner Familie der Überhaupt nichts dafür kann und auch sogar oft mit dem Tod bezahlen muss oder Verletzt und das Verarbeiten muss. Und auch mit jeden Fahrgast die tun mir Leid das alles mit zu Verfolgen müssen auch wie der Lokführer Verletzt oder sogar Tot. Den Schaden und Schadensersatz an Lokführer und Fahrgäste usw. muss auch 100% der Verursacher der Täter zahlen. Und mindestens 10000 € Strafe .

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  • Johann Mayerweiser

    Inzwischen darf sich der Fahrzeuglenker auf offene Schranken verlassen, wenn es keine sonstigen Augenfälligkeiten gibt.
    Der Triebfahrzeugführer hat vor einem gestörten Bahnschranken anzuhalten und erst nach Abgabe eines Signaltons wieder anfahren.

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