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„Fake-Shops“ → Vorsicht bei allzu lukrativen Schnäppchen beim Onlineshopping

BAYERN: Das Einkaufen im Internet ist eine beliebte Shopping-Variante, insbesondere zu Corona-Zeiten. Vor allem bei Aktionstagen, wie dem anstehenden „Black Friday“, werben Anbieter mit großen Preisersparnissen und locken viele Interessenten auf die Verkaufsplattformen. Nutzer sollten jedoch besondere Wachsamkeit an den Tag legen, da sich im Netz auch Betrüger mit sog. „Fake-Shops“ tummeln können. Davor warnt die Polizei in einer Aussendung am 24. November 2020.

Online-Shopping ist mittlerweile eine beliebte Einkaufsvariante. Der Nutzer spart sich dabei viel Zeit und vermeidet in diesem pandemisch geprägten Winter gleichzeitig unnötig viele Kontakte in Innenstädten und Ladengeschäften. An Aktionstagen, wie dem am 27.11.2020 stattfindenden „Black Friday“, der aus amerikanischer Tradition stammend mittlerweile auch in Deutschland den Start des Weihnachtsgeschäfts signalisiert, werden auf den Verkaufsplattformen im Internet zusätzliche Angebote und Rabatte eingestellt.

Im Einkaufsfieber können jedoch unter der großen Anzahl von Anbietern leicht schwarze Schafe übersehen werden, die sog. „Fake Shops“ betreiben. Hierbei handelt es sich um Internetseiten, die auf den ersten Blick durchaus seriös wirken und auf denen beliebte Produkte zu besonders günstigen Preisen angeboten werden. Nachdem die Ware bezahlt wurde, wartet der Käufer jedoch vergeblich auf eine Lieferung oder erhält nur ein minderwertiges Produkt. Beschwerden laufen üblicherweise ins Leere und Versuche, das bezahlte Geld zurückzuholen, scheitern in der Regel.

Eine 22-Jährige zeigte beispielsweise kürzlich bei der Polizeiinspektion Passau an, dass sie im Internet auf der Homepage einer vermeintlichen Fitness- und Modefirma ein Sportgerät im Wert von knapp 300,- Euro entdeckt hat. Um dieses zu erwerben, überwies sie den Kaufbetrag auf ein Bankkonto in Großbritannien. Als die Ware nach längerer Wartezeit nicht geliefert wurde, stellte die Geschädigte fest, dass der Internetauftritt der Firma nicht mehr existent war. Es handelte sich um einen Fake-Shop, der zwischenzeitlich gelöscht wurde.

Ein anderer Bürger hat Anfang November bei der Polizeiinspektion Freyung Anzeige erstattet, weil er auf einem bekannten Auktionsportal eine mobile Sat-Anlage im Wert von 400,- Euro ersteigern wollte. Den Betrag überwies er auf Wunsch des vermeintlichen Verkäufers vorab über den Online-Bezahldienstleister PayPal mit der Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Diese Transfer-Variante bietet jedoch keinen Käuferschutz und das Geld konnte vom Geschädigten nicht mehr zurückgeholt werden, als dieser bemerkte, dass das erworbene Gerät vom Betrüger nicht verschickt wurde.

Das Polizeipräsidium Niederbayern rät in diesem Zusammenhang, sich vor der Bestellung über bisher unbekannte Plattformen oder Anbieter genauestens zu informieren. Ein fehlendes bzw. unstimmiges Impressum, eingeschränkte/nicht funktionierende Kontaktmöglichkeiten oder das Fehlen eines erkennbaren Bezugs nach Deutschland sollten die Alarmglocken läuten lassen. Informieren Sie sich im Internet über die Erfahrungen anderer Nutzer mit dem Anbieter und nehmen Sie erforderlichenfalls Kontakt mit der Verbraucherschutzzentrale auf. Ferner sollten bei einem unbekannten Gegenüber nur Bezahlmethoden genutzt werden, die eine Rückforderung des Geldes ermöglichen.

Damit Verbraucher trotzdem guten Gewissens im Internet einkaufen und am „Black Friday“ aufrichtige Schnäppchen ergattern können, werden ergänzend einige hilfreiche Tipps für ein sicheres Onlineshopping zur Verfügung gestellt:

  • Plattform: Handelt es sich um eine bisher unbekannte Webseite, suchen Sie den Namen des Anbieters in einer Suchmaschine. Dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden schnell herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Betreiber verlassen.
  • Prüfsiegel/Gütesiegel: Bietet einen Hinweis, seit wann der Shop zertifiziert ist.
  • Zahlungsmethode: Betrüger bieten üblicherweise keine sicheren Zahlungswege an. Bei Zweifeln an der Seriosität sollten Sie daher nach der Möglichkeit zur Bezahlung mit Käuferschutz oder auf Rechnung nach Erhalt der Ware suchen.
  • Passwörter/Zugangsdaten: Haben Sie bei einem vermeintlichen „Fake-Shop“ Daten angegeben, die auch bei anderen Diensten von Ihnen verwendet werden, sollten Sie dort umgehend das Passwort ändern. Betrüger, die in den Besitz fremder Zugangsdaten kommen, nutzen diese oftmals für weiter strafbare Aktivitäten auf Kosten des rechtmäßigen Inhabers.

Wenn Sie dennoch Opfer eines betrügerischen Anbieters geworden sind und bereits eine Zahlung geleistet haben, kontaktieren Sie umgehend den genutzten Finanzdienstleister, um die Zahlung möglichst rückgängig zu machen. Bewahren Sie alle Belege Ihrer Bestellung auf und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Weitere präventive Informationen zum Thema „E-Commerce“ finden Sie unter folgendem Link:

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