Abseits-Feuerwehr | Diverses

Österreich: Informationen zur 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung & dritter, harter Lockdown nach Weihnachten wahrscheinlich

Seit 17. Dezember 2020 gilt in Österreich die 3. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung, deren Eckpunkte im Anschluss anhand der Infos des Gesundheitsministeriums angeführt sind. Ebenso droht für die Zeit nach Weihnachten bis zum 18. Jänner 2021 ein weiterer, harter Lockdown samt “Freitestungspflicht”. Im zweiten Teil des Beitrages “begrüßt” der Oö. Landeshauptmann den unerfreulichen, aber notwendigen Lockdown Nr. 3. Im 3. Teil des Artikels die Einreiseverordnung ab 19. Dezember 2020.

Stand: 18. Dezember 2020.

Eckpunkte der Verordnung

  • Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen 10 Personen zusammenkommen. Hier gibt es keine Abstands- und Maskenpflicht.
  • Dies gilt auch für den erweiterten privaten Wohnbereich (z.B. Scheunen, Garagen).
  • Bis einschließlich 23. Dezember und ab 26. Dezember gilt die Regelung wie bisher: Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr, Treffen von max. 6 Erwachsenen und 6 Kindern aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum.

 Die neue Verordnung verstärkt neuerlich den Schutz vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen:

  •  Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) ist für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen bei BewohnerInnenkontakt verbindlich vorgeschrieben (gilt ab dem 18. Dezember).
  •  Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) und ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis ist für alle BesucherInnen in Alten- und Pflegeheimen verbindlich.
  •  Es haben verbindliche Testungen für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen zweimal pro Woche stattzufinden (derzeit einmal).
  •  Die BetreiberInnen von Alten- und Pflegeheimen müssen für die BewohnerInnen zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen.

 Mehr Schutz durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) am Arbeitsplatz:

  • Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen wird zur Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält.
  • Ausnahmen gibt es, wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen (z.B. SchauspielerInnen). Hier müssen organisatorische Maßnahmen (etwa die Bildung von festen Teams) ergriffen werden.

 In der Verordnung werden außerdem angekündigte Änderungen im Freizeit- und Kulturbereich umgesetzt:

  • Skilifte sperren am 24.12.2020 für die Bevölkerung auf. Dabei muss bei geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) beachtet werden, dass die Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf (d.h.in einer Gondel, die von 20 Leuten benutzt werden darf, dürfen nur 10 Leute transportiert werden). Außerdem sind verpflichtend Präventionskonzepte zu erstellen.
  • Ab 24.12.2020 dürfen außerdem Tierparks, Zoos und botanische Gärten zu Freizeitzwecken betreten werden. Neu ist, dass auch Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und Tierparks, Zoos und botanische Gärten ein Präventionskonzept vorlegen müssen.

Ein zusätzlicher Erlass weist die Bundesländer zudem an, eine MNS-Verpflichtung für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien – wie etwa Einkaufsstraßen –  zu schaffen. Die entsprechenden Orte sind durch die Bezirksbehörden zu identifizieren und deutlich zu kennzeichnen.

Quelle: Gesundheitsministerium, 18.12.2020

Anzeichen für 3. Lockdown verdichten sich

Vor der Sitzung der Regierung mit den Landeshauptleuten am Freitagnachmittag dringen immer neue Details und Spekulationen an die Öffentlichkeit. Laut Medien soll es bereits fix sein, dass es einen harten Lockdown bis 18. Jänner 2020 geben wird. Nach den Weihnachtsfeiertagen soll der Lockdown bis nach Mitte Jänner dauern, wie der „Kurier“ berichtet. Auch von „Freitesten“ danach ist die Rede.

Bis zum 18. Jänner bleibe dann alles geschlossen – Schulen, der Großteil des Handels und die Gastronomie sowie körpernahe Dienstleister, heißt es in der Zeitung. Ausgangsbeschränkungen würden dann rund um die Uhr gelten. Am Wochenende vor dem 18. Jänner würden österreichweit Tests durchgeführt, also die zweite Runde der Massentests vom Dezember. Offenbar soll auch eine indirekte Testpflicht kommen: Wer sich nicht testen lässt, muss eine weitere Woche zu Hause in Quarantäne bleiben.
Das berichtet der ORF per 18.30 Uhr des 18. Dezember 2020 → ORF-Seite mit weiteren Details

LH Stelzer: „Harter Lockdown sehr unerfreulich, aber unumgänglich“

„Besser jetzt zusperren, als zu einem Zeitpunkt, wenn die anderen Länder wieder aufsperren.“ – LH Stelzer ist überzeugt: „Schritt für Schritt drängen wir das Virus zurück und Stück für Stück holen wir uns unser altes, gewohntes Leben zurück.“

„Das heurige Jahr ist außergewöhnlich und sehr belastend. Das Corona-Virus stellt unser Land und unsere Gesellschaft täglich vor große Herausforderungen – gesundheitlich, wirtschaftlich und persönlich. Und jetzt ist leider wieder ein harter Schritt notwendig und eine harte Zeit steht uns bevor – wieder eine Zeit des starken Verzichts. Das ist natürlich unerfreulich, da gibt es nichts schönzureden. Aber die Maßnahmen der Bundesregierung sind notwendig, damit wir das Infektionsgeschehen unter Kontrolle behalten“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Der Landeshauptmann ist sich bewusst, dass „diese Maßnahmen nicht populär sind“. Aber rund um Österreich würden die Infektionszahlen stark steigen, teilweise explodieren. Österreich müsse sich auch an seinen Nachbarländern orientieren, um die Situation zu vermeiden, zusperren zu müssen, wenn die anderen wieder aufsperren können.

Aber auch in Österreich seien die täglichen Neuinfektionen und die Todesfälle noch immer zu hoch, so der Landeshauptmann: „Wir haben gesehen, wie schnell es gehen kann und die Kapazitäten auf den Intensivstationen an die Grenze der Belastbarkeit kommen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Unser Anspruch ist und bleibt, dass wir allen Landsleuten zu jeder Zeit die bestmögliche medizinische Versorgung anbieten können.“ 

„Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich auch über die Weihnachtstage an die Schutzmaßnahmen zu halten, Masken zu tragen, Abstand zu halten, sich testen zu lassen und Kontakte generell zu reduzieren. Wir müssen jetzt noch einige Wochen und Monate durchbeißen, aber der Lohn für diesen Einsatz ist ein großer: Schritt für Schritt drängen wir das Virus zurück und Stück für Stück holen wir uns unser altes, gewohntes Leben zurück“, ist Landeshauptmann Thomas Stelzer überzeugt.

Oö. Landeskorrespondenz, 18. Dezember 2020

Gesundheitsministerium: Novellierte Einreiseverordnung tritt am 19.12.2020 in Kraft

Am 19.12.2020 tritt die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung („Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19“) in Kraft.

Link: BGBLA_2020_II_563.pdfsig (bka.gv.at)

Für Einreisende aus Ländern der Anlage A gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben.

Staaten der Anlage A: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan

Für Einreisende, die aus nicht in Anlage A gelisteten Ländern nach Österreich einreisen, gilt eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten. Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird. Bei Einreise muss ein entsprechendes Quarantäneformular unterschrieben vorliegen. Es wird dringend empfohlen, dieses Formular bereits ausgedruckt und ausgefüllt mitzuführen (Download in Kürze auf der Website des Gesundheitsministeriums).

Die folgenden Personen müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt:

  • Humanitäre Einsatzkräfte
  • Beruflich Reisende (darunter fallen z.B. auch 24-h-BetreuerInnen)
  • Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
  • Medizinische Begleitpersonen
  • DiplomatInnen mit Legitimationskarte

Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt.

Für die folgenden Personen ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich (diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden):

  • Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen.
  • Transitpassagiere
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt (siehe oben)
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
  • Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
  • Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
  • Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen

Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.

Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gelten die allgemeinen Quarantäneregeln laut Einreiseverordnung.

www.sozialministerium.at

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert