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Bayern: Jeep fährt bei Autobahn-Parkplatzzufahrt (A 8, Brunnenthal) auf geparkten Lkw auf → ein Toter (67)

BRUNNTHAL, LKR. MÜNCHEN (BAYERN): Am Morgen des Freitag, 13. Mai 2022, kam es gegen 06.00 Uhr auf der Autobahn A8 in Fahrtrichtung München in der Einfahrt zum Parkplatz Brunnthal zu einem schweren Verkehrsunfall. Aus bislang noch ungeklärter Ursache fuhr ein 67-jähriger Fahrer eines Jeeps aus dem Landkreis München auf einen geparkten Sattelzug auf. Der Mann erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Im Bereich der Unfallstelle kam es kurzfristig zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsunfallaufnahme wurde von der zuständigen Autobahnpolizeistation Holzkirchen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II übernommen.

Am Morgen kam es gegen 06:00 Uhr auf der Autobahn A8 Fahrtrichtung München in der Einfahrt zum Parkplatz Brunnthal zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 67-Jähriger aus dem Landkreis München kam mit seinem Pkw nach rechts von der Fahrbahn und fuhr auf einen geparkten Sattelzug auf. Zur genauen Unfallursache können zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen getroffen werden.

Zur Klärung wurde von Seiten der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben. Laut ersten Erkenntnissen aus den Ermittlungen der Autobahnpolizei hatte der polnische Fahrer seinen Sattelzug verbotswidrig in der Zufahrt zum Parkplatz abgestellt.

Trotz des Stellplatzdefizits für Lkw im Bereich der Autobahnen müssen Berufskraftfahrer sich an gesetzliche Ruhezeiten halten und dafür regelmäßig ihre Fahrzeuge geeignet abstellen. Regelwidrig abgestellte Lkw auf den Zu- und Abfahrten von Rastanlagen oder auf dem Seitenstreifen sind jedoch ein enormes Sicherheitsrisiko. Gerade deshalb weist die Autobahnpolizeistaton Holzkirchen ausdrücklich darauf hin, dass das Parken auf Autobahnen für alle Kraftfahrer grundsätzlich verboten ist. Gemäß § 18 StVO gilt außerhalb von Rastanlagen und Parkplätzen ein absolutes Halteverbot. Gleiches gilt auch in Zu- und Abfahrten der Rastanlagen bzw. der Parkplätze oder Tankstellen.

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