Nö: Pkw-Überschlag in den Kremsfluss – Fahrer unverletzt
MEISLING (NÖ): Zu einem spektakulären Verkehrsunfall wurden die Einsatzkräfte am Abend des 16. Februar 2026 auf die L73 gerufen. Ein Pkw-Lenker war von Senftenberg kommend in Fahrtrichtung Meisling unterwegs, als er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab, überschlug sich und blieb schließlich seitlich liegend im Bett des Kremsflusses liegen.

Trotz der dramatischen Lage hatte der Fahrer enormes Glück im Unglück. Es gelang ihm, sich eigenständig aus dem schwer beschädigten Wrack zu befreien und die Böschung zurück zur Landesstraße hinaufzuklettern. Dort konnte er einen Autofahrer anhalten, der sofort die Rettungskette in Gang setzte. Während die Freiwillige Feuerwehr Meisling per Sirene alarmiert wurde, kümmerte sich der Ersthelfer um den verunfallten Mann, der den Vorfall glücklicherweise unverletzt überstand und sich warmen Fahrzeug aufwärmen konnte.

Nachdem die Feuerwehr Meisling die Unfallstelle abgesichert und die Lage erkundet hatte, forderte der Einsatzleiter zur Unterstützung das Wechselladefahrzeug mit Kran der Hauptwache der Freiwilligen Feuerwehr Krems an. Da das Fahrzeug schwer zugänglich im Flusslauf lag, war schweres Gerät für die Bergung unumgänglich.

Nach dem Eintreffen der Kameraden aus Krems wurde der Kran in Stellung gebracht, das Wrack fachgerecht angeschlagen und sicher zurück auf die Fahrbahn gehoben. Dort stellten die Einsatzkräfte das Auto mit vereinter Muskelkraft wieder auf die Räder, bevor es mittels Kran auf das Bergeplateau verladen und nach Meisling zu einem geeigneten Abstellplatz abtransportiert wurde.

Nachdem die Fahrbahn von Trümmern und Verschmutzungen gereinigt war, konnte der Einsatz nach etwa zwei Stunden erfolgreich beendet werden. Während der gesamten Bergungsarbeiten blieb die L73 einspurig befahrbar; die Feuerwehr regelte den Verkehr und leitete die Fahrzeuge wechselweise an der Unfallstelle vorbei. Der unverletzte Lenker konnte die Heimreise schließlich mit seinen Angehörigen antreten.
