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KI-manipulierte Feuerwehrbilder → und was meint ihr? Und was sagt das Urheberrecht?

Der Oberösterreicher Hubert Wilflingseder hat seine Fotos durch die Künstliche Intelligeng (KI) geschickt. Er meinte, sie habe zwar ein bisschen übertrieben, aber er mag sie.

Es fing eigentlich ganz harmlos an. Hubert saß da, betrachtete seine alten Aufnahmen – Fotos, die er für verschiedene freiwillige Feuerwehren gemacht hatte. Er dachte: „Was würde passieren, wenn ich die mal durch eine KI schicke?“

Was er erwartet hat? Ein wenig mehr Helligkeit, schärfere Konturen, vielleicht etwas mehr Punch.

Was die KI geliefert hat: Dramatische Gewitterwolken. Spritzwasser in Zeitlupe. Blaues Licht, das aussieht als würde gleich Batman auftauchen.

Ein Ford Ranger der jetzt aussieht, als würde er ganz persönlich die Apokalypse aufhalten. Und die Großen? Fahren offensichtlich durch den Ozean – auf einer Rennstrecke – bei Sonnenuntergang. Realistische Alltagsszenen sehen anders aus. Aber die Fahrzeuge haben einfach einen großen Auftritt verdient.

Was meint ihr – gefällt euch die KI-Version oder bleibt ihr lieber beim klassischen Foto?

KI und das Urheberrecht

Ein paar Eckpunkte:

Hubert Niedermayr gab Hermann Kollinger von Fireworld.at für euch noch ein paar Infos:

KI-Foto: Eine KI kann niemals Urheber sein. Nach dem Urheberrechtsgesetz können das nur natürliche Personen sein. Wenn ein Bild nur durch Ki generiert ist, kann es nicht Urheberrechtsschutz genießen.

Mischung aus Foto und KI: Dein Originalfoto bleibt geschützt. Das ist ein Lichtbild im Sinne Urheberrechtsgesetz. Die KI – Anteile daran sind nicht geschützt. Es entsteht juristisch eine Bearbeitung deines Fotos. Du bleibst rechte Inhaber deines Teils, aber der nicht geschützte Bereich (KI – generiert) ist ohne Schutz und kann von anderen verwendet werden.

Ich hab doch so lange gebastelt und eine Seite an Prompts eingegeben: Lange prompts? Die Länge spielt keine Rolle für das Urheberrecht. Ein Prompt macht dich niemals zum Urheber eines Output aus KI. Du hast kein Werk geschöpft (und bis daher nicht Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz).

Viertens: Reine KI – Bilder genießen keine Urheberrechte und sind frei nutzbar, aber Vorsicht bei: Marken, Persönlichkeitsrechten, Nutzungsbedingungen von Plattformen Bei KI–bearbeiteten Fotos bleibt der Fotograf Rechteinhaber und: Prompts erzeugen keine Rechte!

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