Mix

Feuerwehr, Smart Glasses und der Datenschutz in Österreich

ÖSTERREICH: Die österreichische Datenschutzbehörde hat Ende Juli 2026 erstmals ausführlicher zur Nutzung sogenannter „Smart Glasses“ Stellung genommen. Gemeint sind computergestützte Brillen mit integrierten Kameras, Mikrofonen, Lautsprechern oder Displays, deren Funktionen teilweise auch durch Künstliche Intelligenz unterstützt werden. Für Feuerwehren und andere Einsatzorganisationen ist das Thema vor allem dann relevant, wenn solche Systeme für Einsatzdokumentationen, Übungen, Schulungen oder Social-Media-Aufnahmen verwendet werden.

Nach Angaben der Datenschutzbehörde liegt ein wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen Kameras oder Smartphones darin, dass Aufnahmen durch Smart Glasses für andere Personen oft kaum wahrnehmbar sind. Genau diese geringe Erkennbarkeit kann aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sein, weil die DSGVO insbesondere eine ausreichende Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verlangt.

Datenschutzrecht gilt in der Regel

Werden über eine Smart Glasses personenbezogene Daten erfasst – etwa Bilder, Videos oder Tonaufnahmen von Personen –, kommen grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung sowie das österreichische Datenschutzgesetz zur Anwendung. Die sogenannte Haushaltsausnahme kann zwar bei ausschließlich privaten oder familiären Aufnahmen greifen. Bei einer Verwendung in der Öffentlichkeit wird sie nach Einschätzung der Datenschutzbehörde jedoch regelmäßig nicht anwendbar sein. Für einen professionellen oder organisatorischen Einsatz, wie er etwa auch bei Feuerwehren denkbar wäre, ist daher grundsätzlich von einer datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitung auszugehen.

Nutzer werden zum Verantwortlichen

Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass die Nutzer solcher Systeme in der Regel selbst als Verantwortliche im Sinne der DSGVO anzusehen sind. Damit muss vor der Verwendung geklärt werden, auf welcher Rechtsgrundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden. Je nach Einsatz können beispielsweise Einwilligungen, die Erfüllung eines Vertrages oder berechtigte Interessen eine Rolle spielen. Entscheidend bleibt jedoch stets der konkrete Zweck und Kontext der Aufnahme.

Für Feuerwehren bedeutet das auch hier praktisch (ähnlich schon wie bei der Drohne): Nur weil eine Smart Glasses technisch verfügbar ist und Aufnahmen ermöglicht, ergibt sich daraus noch keine automatische Berechtigung, damit Einsatzstellen, Betroffene oder Passanten aufzunehmen bzw. gar zu veröffentlichen.

Daten können beim Hersteller landen

Besonders relevant ist ein weiterer Punkt der Datenschutzbehörde: Je nach Modell, Einstellungen und verwendeten Diensten können erhobene Daten an Hersteller oder andere Unternehmen übermittelt werden. Das kann nicht nur Daten des eigentlichen Nutzers betreffen, sondern auch Bilder, Videos, Standortdaten oder andere Informationen über unbeteiligte Dritte. Hersteller könnten solche Daten – abhängig vom jeweiligen Dienst und den Nutzungsbedingungen – beispielsweise für eigene Zwecke wie die Weiterentwicklung von Systemen, das Training von KI-Modellen oder Marketingzwecke verarbeiten. Eine Zustimmung des Brillenträgers zu solchen Nutzungsbedingungen kann dabei nicht automatisch eine Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Personen rechtfertigen.

Auch Recht am eigenen Bild beachten

Zusätzlich zur DSGVO und zum österreichischen Datenschutzgesetz verweist die Behörde ausdrücklich auf weitere rechtliche Bereiche. Dazu zählen insbesondere das Recht am eigenen Bild nach § 78 Urheberrechtsgesetz, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 EMRK sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte. Gerade für die Feuerwehr-Öffentlichkeitsarbeit ist deshalb zwischen der Aufnahme eines Bildes und dessen Veröffentlichung zu unterscheiden. Selbst wenn eine Aufnahme im konkreten Fall zulässig sein sollte, bedeutet das noch nicht automatisch, dass sie anschließend auf einer Feuerwehr-Webseite, Facebook, Instagram oder in einem Magazin veröffentlicht werden darf.

Was bedeutet das für Feuerwehren?

Für Feuerwehren können Smart Glasses technisch durchaus interessant sein – etwa für Ausbildungszwecke, Einsatznachbesprechungen oder Dokumentationen aus Sicht eines Einsatzmitglieds.

Vor einem solchen Einsatz sollte jedoch geklärt werden,

  • welche Daten tatsächlich aufgezeichnet werden,
  • ob Ton, Bild oder Standortinformationen gespeichert werden,
  • ob Daten automatisch in eine Cloud oder zum Hersteller übertragen werden,
  • wie lange Aufnahmen gespeichert werden,
  • wer darauf Zugriff besitzt und
  • ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das Material später veröffentlicht werden darf.
  • Besondere Vorsicht ist naturgemäß bei verletzten Personen, Patienten, Betroffenen in Wohnungen oder sonstigen sensiblen Einsatzsituationen geboten.

Die Datenschutzbehörde bezeichnet Smart Glasses ausdrücklich als vergleichsweise neue Technologie, die erhebliche Auswirkungen auf die Grund- und Freiheitsrechte sowohl der Nutzer als auch unbeteiligter Personen haben kann. Sie empfiehlt daher, sich vor der Verwendung mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Quelle: Österreichische Datenschutzbehörde, Information zu „Smart Glasses“, 30. Juli 2026.

Mehr auf brennpunkt.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert