Ktn: Verordnung soll Waldbrände verhindern
Kärnten: Die BH Spittal hat wegen Trockenheit per Verordnung Feueranzünden und Rauchen im Wald verboten. Dass die Behörde damit richtig liegt, bewies ein Waldbrand, der unmittelbar vor Inkrafttreten der Verordnung entstanden war.
Beim Schweden im oberen Draßnitztal am Freitag hat ein 65 Jahre alter Dellacher wie zuvor angemeldet mehrere Reisighaufen abgeheizt. Am Samstag – 25. Juni 2005 – wurde von der Bezirkshauptmannschaft Spittal die Brandschutzverordnung, wonach Feueranzünden und Rauchen im Wald strengstens verboten werden, erlassen. Es sei zu gefährlich trocken in den Drautaler Wäldern, lautete die Begründung.
Am selben Tag gloste einer der Reisighaufen wieder auf und ein Hochwald beginnt zu brennen. Ein Wanderer alarmierte die Freiwillige Feuerwehr Dellach-Drau. Kommandant Johann Duregger: „Gemeinsam mit der Gendarmerie haben wir die Lage begutachtet und den Hubschrauber angefordert. Mit dem Feuerwehrauto konnten wir nämlich nur bis knapp zum Brandherd fahren und von dort aus die Löscharbeiten vorantreiben. Vom Hubschrauber aus erhielten wir Unterstützung.“
Mehr als zwanzig Mal musste der Hubschrauber zum Wasserfassen an einen nahegelegenen Fischteich fliegen. Gegen 16.00 Uhr konnte der Brand gelöscht werden.
Aufrecht bleibt aber das behördliche Verbot, Feuer zu machen oder im Wald zu rauchen.
