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Feuerwehrtragödie: Katastrophe von Gretzenbach bleibt ohne Gerichtsfolgen

Gretzenbach (Schweiz): Der Deckeneinsturz beim Brand in einer Tiefgarage in Gretzenbach, der zum Tod von sieben Feuerwehrleuten führte, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Obwohl ein Gutachten Fehler in der Planung und Ausführung der Einstellhalle feststellte, will die Solothurner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Verjährung einstellen.

Der Einsturz einer brennenden Einstellhalle am 27. November 2004 in Gretzenbach im Kanton Solothurn, der sieben Menschenleben forderte, hat keine rechtlichen Konsequenzen. Der Brand war um 6 Uhr früh gemeldet worden. Im Verlauf der Löscharbeiten brach die Decke am südlichen Ende der Tiefgarage ein und begrub zehn Feuerwehrmänner unter sich. Sieben von ihnen kamen ums Leben, drei konnten schwer verletzt geborgen werden. Zwei Tage später eröffneten die Behörden ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung, Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde und Verursachen eines Einsturzes. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich stellte als Brandursache einen technischen Defekt im Motorraum eines der parkierten Fahrzeuge fest.

Mängel bei der Planung und Ausführung: Zur Klärung der Ursache des Einsturzes wurde ein bautechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es kommt zum Schluss, das Durchstanzen der Pfeiler sei durch eine unglückliche Verkettung von Planungs- und Baumängeln sowie durch den Brand verursacht worden. Allerdings hätte der Brand allein nicht zum Einsturz geführt, sagte der Lausanner ETH-Professor Aurelio Muttoni, einer der drei Gutachter. Wenn die Regeln der Baukunst beachtet worden wären, hätte die Einstellhalle der Hitze standgehalten. Vielmehr habe schon zuvor latente Einsturzgefahr bestanden, weil sowohl Fehler bei der statischen Berechnung als auch solche bei der Ausführung begangen worden seien. Zudem sei zu viel Material auf die Decke geschüttet worden. Auf welcher Basis die Schüttung vorgenommen worden war, liess sich nicht zweifelsfrei feststellen. Aus einem Schriftwechsel geht hervor, dass über Mängel diskutiert und die Überdeckung nicht nach den Vorgaben des Ingenieurs ausgeführt worden war.
Die Laboruntersuchungen und Berechnungen ergaben, dass sechs der zehn Stützen die Sicherheitsnormen ungenügend erfüllten. Die grösste Abweichung wurde bei der Stütze unmittelbar neben dem Brandherd festgestellt. Bei ihrem Bruch konnte die Last nicht von anderen Stützen übernommen werden. Die geringe Redundanz des Tragsystems begünstigte zudem das Verhalten beim Unglück. Wäre die Deckenplatte biegefest mit den Wänden verbunden gewesen, hätte sich die Geschwindigkeit des Bruchs möglicherweise verlangsamt, erklärten die Gutachter.

Verfahren wegen Verjährung einstellen: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass niemand ernsthaft – im Sinne eines Vorsatzes – mit dem Einsturz habe rechnen müssen. Zu prüfen war jedoch vorab die Verjährungsfrage. Der leitende Staatsanwalt, Rolf von Felten, führte dazu aus, spätestens ab 1994 hätte keine Sorgfaltspflicht der am Bau Beteiligten mehr bestanden, und möglicherweise früher erfolgte Sorgfaltspflichtverletzungen seien spätestens im Jahr 2001 verjährt. Deshalb sei das Strafverfahren einzustellen, und in strafrechtlicher Hinsicht könnten auch keine Aussagen zur möglichen Schuld bestimmter Personen gemacht werden. Es sei ihm bewusst, dass das Ergebnis nicht für alle verständlich und akzeptierbar sei, sagte von Felten. Er müsse sich jedoch an das geltende Recht halten. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft den am Verfahren Beteiligten mitgeteilt, dass sie das Strafverfahren einzustellen gedenke.

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, sich vor dem Entscheid zur Frage der Verjährung und zum Gutachten zu äussern. Die beim Unglück verletzten Feuerwehrleute, die Angehörigen der Todesopfer und die Eigentümer der Einstellhalle können gegen die Verfügung beim Obergericht Beschwerde führen und dessen Urteil gegebenenfalls an das Bundesgericht weiterziehen.

Züricher Zeitung

7 Tote bei Feuerwehreinsatz!
Sieben Feuerwehrleute waren während des Löscheinsatzes von der einstürzenden Garagendecke begraben worden. Fire-World hatte über diese Feuerwehrtragödie berichtet! Die zugehörigen Beiträge finden Sie hier auf Fire-World. Eine Übersicht der Beiträge finden Sie auch, wenn Sie über die Stichwortsuche „Gretzenbach“ eingeben!

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