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Nö: Vogelgrippe an der Bezirksgrenze – Feuerwehren im Bezirk Mödling vorbereitet

Bezirk Mödling (Nö): Die Feuerwehren des Bezirkes Mödling sind auf Einsätze im Zusammenhang mit der Vogelgrippe vorbereitet! „Zwar handelt es sich dabei derzeit ausschließlich um ein veterinärmedizinisches Problem“, betont Bezirksfeuerwehrkommandant Oberbrandrat Franz Koternetz,…

… „aber natürlich kann jederzeit eine Assistenzleistung unserer Feuerwehren erforderlich werden. Zum Beispiel könnten bei der Bergung verdächtiger toter Tiere Gerätschaften der Feuerwehr wie Zillen oder Hubrettungsgeräte erforderlich sein.“
In unmittelbarer Nähe des Bezirkes Mödling – in Wien und in Himberg, Bezirk Wien-Umgebung – sind verendete Wasservögel, die mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert waren, aufgefunden worden. Damit ist die „Vogelgrippe“, wie die Tierseuche namens Geflügelpest umgangssprachlich genannt wird, nahe an den Bezirk Mödling heran gerückt. „Wir Einsatzkräfte sehen die Situation gelassen. Jede Feuerwehr verfügt für den alltäglichen Einsatzdienst über Schutzausrüstungen, die bei weitem die erforderlichen Standards für Einsätze im Zusammenhang mit der Vogelgrippe übersteigen“, stellt der Bezirksfeuerwehrkommandant klar.

Anzeigepflicht von toten Wasservögeln
Laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 21.10.2005 ist jeder, der totes Wassergeflügel findet, verpflichtet, den Fund unter Angabe des Fundortes unverzüglich dem Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Der Fund kann auch der Polizei gemeldet werden, die weitere Schritte veranlassen wird. Ausschließlich tote Wasservögel wie etwa Enten, Gänse, Schwäne, Reiher, Kormorane etc. sind anzeigepflichtig. Im Zweifelsfall sollte jedoch jedenfalls Meldung erstattet werden.
Der Amtstierarzt wird die Bergung des toten Tieres vornehmen bzw. veranlassen und es zur AGES in Mödling bringen, dem nationale Referenzlabor für Geflügelpest.
Die Feuerwehr kann gegebenenfalls vom Amtstierarzt zur Assistenzleitung bei der Bergung verdächtiger toter Tiere angefordert werden.

Wasservögel besonders gefährdet
Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe spielt Wassergeflügel, insbesondere Schwäne, Wildenten und Wildgänse. Diese Arten gelten als besonders empfänglich und können das Virus unbemerkt beherbergen und an Artgenossen oder andere Vogelarten weitergeben. Wasservögel werden daher, wenn sie es tot aufgefunden werden, ohne Ausnahme auf Vogelgrippe untersucht. Auch andere Vogelarten können sich unter Umständen infizieren, sind aber sehr viel seltener betroffen, wie Erfahrungen aus den schon lange betroffenen Regionen in Südostasien zeigen.

Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute
Prinzipiell wird die „Vogelgrippe“ nur von Tier zu Tier übertragen. Eine Ansteckung des Menschen an einem infizierten Tier ist zwar prinzipiell möglich, kommt allerdings nur bei sehr engem Kontakt zwischen Tier und Mansch vor (etwa in Asien, wo menschliche Behausungen und Tierstallungen faktisch identisch sind). Das Influenza-Virus vermehrt sich in den befallenen Tieren in allen Organen und wird mit Schleim und Kot ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist.
Es ist nach derzeitigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass die Übertragung auf den Menschen nur durch Kontakt mit Geflügel und dessen Ausscheidungen bei mangelnder Hygiene oder durch das Einatmen virushaltiger Staubteilchen stattfindet.
Bei Feuerwehreinsätzen im Zusammenhang mit vogelgrippe-verdächtigen Tieren wird daher mit entsprechender Schutzausrüstung wie z.B. (Einweg-) Schutzanzügen, Einweg-Schutzhandschuhen, FFP3-Filtermasken und Schutzbrille vorgegangen werden. Weiters gelten allgemeine Hygienevorschriften.

BFK Mödling

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