ÖNORM: Reflektierende Kleidung für spezielle Brandbekämpfung & Kerzennorm

Wien (Österreich): Die persönliche Schutzausrüstung von Feuerwehrkräften stellt allerhöchste Anforderungen an Material und Verarbeitung. Dies gilt speziell für die Brandbekämpfung in Fällen, wenn große Strahlungshitze auftritt, z. B. bei Bränden von Raffinerien, Tanklagern oder Flugzeugen.
Die Neuausgabe der ÖNORM EN 1486 legt Anforderungen an reflektierende Schutzkleidung fest, die für besonders intensive und kurzzeitige Brandbekämpfung geeignet ist. Reflektierende Kleidung kann auch bei extremen Einsätzen einen ausreichenden Schutz vor Strahlungshitze bieten, da sie Wärmestrahlung reflektiert.
So fordert die Norm unter anderem, dass die Schutzwirkung gegen Strahlungshitze bis zum Erreichen eines Temperaturanstiegs um 24° C unter der Kleidung mindestens 120 Sekunden anhalten muss. Im Vergleich dazu beträgt diese Anforderung bei „normaler“ Feuerwehrschutzkleidung (ÖNORM EN 469) in der höchsten Leistungsstufe nur 18 Sekunden.

Die neue EN 1486 behandelt Brandschutzkleidung für den gesamten Körper einschließlich Kopf, Hände und Füße und legt Prüfverfahren sowie Mindestanforderungen fest. Sie ermöglichen dem Brandbekämpfer auch hoch riskante Rettungsaktionen, die zum Beispiel zusätzlich den Gebrauch von Atemschutzmasken notwendig machen.
Gegenüber der bisher gültigen Ausgabe aus dem Jahr 1996 wurden einige grundsätzliche Änderungen vorgenommen. So wurden zum ersten Mal Anforderungen an die Beständigkeit gegenüber Waschmittel, an die Nahtfestigkeit, an die Kompatibilität von Kopfschutz und Helm sowie an die Sichtscheibe aufgenommen.
Bereits bestehende Anforderungen, z. B. an Fuß- und Handschutz, sowie an den Wärmedurchgangswiderstand wurden angepasst. Schutzausrüstungen, die den Körper nur teilweise schützen und daher auch nur geringeren Anforderungen genügen mussten, sind nicht mehr enthalten.

SICHERHEIT BEI KERZEN: Nun gibt es erstmals in der mehr als 2 000 Jahre langen Geschichte von Kerzen eine spezifische Europäische Norm, die sich mit Fragen der Feuersicherheit befasst: ÖNORM EN 15493.
Sie legt unter anderem fest, dass die Flammenhöhe 75 mm nicht übersteigen darf, wobei eine natürliche Schwankungsbreite berücksichtigt ist. Bei Teelichtern darf die Flamme nicht höher als 30 mm sein.
Nach dem Auslöschen der Flamme darf der Docht längstens 20 Sekunden weiterglühen, und am Ende ihrer Brenndauer müssen Kerzen von selbst verlöschen. Weitere wichtige Themen sind Standsicherheit und so genanntes „sekundäres Entzünden“.
Die Spezifikationen für das Rußverhalten finden sich in ÖNORM EN 15426. Bei dem Prüfverfahren wird der durch das Abbrennen entstehende Ruß auf einer Glasplatte gesammelt und danach in einer Messkammer die durch den Rußniederschlag entstehende Lichtschwächung bestimmt. Der daraus abgeleitete Rußindex macht Produkte unterschiedlicher Hersteller besser vergleichbar.
Die Mindestsicherheitsinformationen, mit denen Kerzen beim Verkauf gekennzeichnet sein müssen, sowie zusätzliche optionale Sicherheitshinweise liefert ÖNORM EN 15494. Die Angaben können entweder in Form eines Symbols (s. Bild unten) oder als Text angebracht werden.
