Deutschland: FW-Führerschein: Bundesverkehrsminister hilft Feuerwehren
Traunwalchen / Nußdorf /Berlin: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will Erleichterungen beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins durchsetzen. Deshalb hat der Traunwalchner jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht.
„Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von Gut und Leben. Gerade in den ländlichen Räumen muss der Nachwuchs gefördert werden“, sagte der Minister gestern. „Das heißt, junge Feuerwehrmänner sollen schon bald große Feuerwehrautos bis 7,5 Tonnen fahren dürfen.“
Ramsauer will schnell die bürokratischen Hindernisse ausräumen. Mit seinem Gesetzentwurf wird der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht möglich. „Die Länder haben dann die Handhabe, dies umzusetzen. So können Kosten gespart und Nachwuchsproblemen entgegengewirkt werden“, teilte Ramsauer mit.
Damit alles ganz schnell geht, sollen noch im Sommer die Ressortabstimmung sowie die Anhörung der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Für Frühherbst ist dann die Kabinettvorlage geplant.
Der Verkehrsminister zeigt sich positiv gestimmt, was die Umsetzung anbelangt. „Ich weiß die Koalitionsfraktionen an meiner Seite und auch der Bundesrat hat bereits in der vergangenen Woche einen von Bayern und Sachsen eingebrachten Vorstoß in diese Richtung mehrheitlich befürwortet!“
Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage ist eine spezifische Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung und Ausgestaltung wird den Ländern freigestellt.
Den Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für große Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.
Die Feuerwehren in der Region begrüßen den Ramsauer-Vorstoß. „Jede Erleichterung ist gut und sinnvoll“, sagte beispielsweise Kreisbrandrat Hans Gnadl gestern auf Anfrage. Der Nußdorfer wies darauf hin, dass die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, ein Mannschaftsfahrzeug habe heute ein ganz anderes Gewicht als früher.
Gnadl begrüßt es auch, dass die Regelung für junge Mitarbeiter auch im Privatbereich gelten soll. „Das ist ein kleines Zuckerl für unsere Männer!“ Bis dato gilt, dass lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, aufgrund ihres Bestandsschutzes auch die schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren dürfen. „Diese Fahrer wachsen aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst heraus und stehen vielerorts nicht mehr zur Verfügung“, stellt Gnadl klar.
In Deutschland gibt es rund 1,3 Millionen aktive Feuerwehrleute, davon gehören eine Million zu den Freiwilligen Feuerwehren, die in 33 000 Feuerwachen (davon in Bayern etwa 8100) ihren Dienst wahrnehmen. In Bayern haben die Freiwilligen Feuerwehren rund 320 000 aktive Mitglieder. Während in Bayern auf 1000 Einwohner 25,7 Freiwillige Feuerwehrleute entfallen, sind dies zum Beispiel in Baden-Württemberg 9,9, in Nordrhein-Westfalen 4,6 oder in Niedersachsen 16,1. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 12,56.
