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D: 7,5 Tonnen Einsatzfahrzeuge -> „Gesetz ein Riesenvorteil für die Feuerwehr“

Bad Tölz-Wolfratshausen (Deutschland): Verkehrsminister Peter Ramsauer will Einsatzkräften das Fahren von Wagen bis zu 7,5 Tonnen erleichtern.

Durch einen Gesetzentwurf des Verkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) sollen junge Feuerwehrleute künftig größere Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. 1999 wurde das deutsche an das europäische Recht angeglichen, und die Feuerwehrmänner mit dem Klasse-B-Führerschein durften in der Folge nur noch Feuerwehrautos bis zu 3,5 Tonnen fahren. Nun soll die Gesetzesänderung von 1999 komplett rückgängig gemacht werden, damit man auch mit einem Pkw-Führerschein wieder die Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren darf.

„Bei uns durfte zuletzt die Hälfte der Mitglieder nicht mehr fahren“, berichtet Hermann Spanner, Kommandant der Feuerwehr Bichl. Trotzdem konnten die Floriansjünger das Problem weitgehend lösen. „Wir haben relativ viele Mitgleider, die einen Lkw-Führerschein haben und deshalb auch die größeren Wagen fahren dürfen“, sagt Spanner. Außerdem habe es immer viele Mitglieder in der Bichler Feuerwehr, gegeben, die ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und deshalb von der Angleichung an das europäische Recht nicht betroffen waren. Dennoch mussten auch sie – wie die Inhaber eines Lkw-Führerscheins – in einer internen Schulung auf die spezielle Handhabung der Fahrzeuge vorbereitet werden.

„Nach der bevorstehenden Neuregelung durch den Gesetzentwurf wird es diese Einführung weiterhin geben“, betont Spanner. Mitglieder seiner Feuerwehr, die extra einen Lkw-Führerschein gemacht haben, um mit den größeren Einsatzwagen fahren zu dürfen, sind ihm nicht bekannt. „Das ist auch viel zu teuer für den Einzelnen.“

Leichter hatten es da die Kollegen in Lenggries: „Bei uns hat die Gemeinde die Lkw-Führerscheine für die Mitglieder bezahlt“, berichtet Kommandant Peter Fischhaber. Trotzdem sieht er die Verwirklichung des Gesetzentwurfes als einen „Riesenvorteil für die Feuerwehr“.

„Es bleibt die Hoffnung, dass der Freistaat das Ganze unbürokratisch durchsetzen wird“, sagt Spanner. „Man sollte abwarten, wie die Bedingungen für die interne Ausbildung aussehen.“ Der Gesetzentwurf sei für ihn „ein weiterer Schritt zum Wohl der Bürger“.

Merkur Online

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