W: Brand in Wohnhaus -> Leblose Person von Feuerwehr gerettet
Wien (W): In die Anton Baumgartnerstrasse wurde die BF Wien am Montag, 19. September 2011 um 20.17 Uhr zu einem Wohnungsbrand gerufen.
Beim Eintreffen der BF Wien hatten 4 Melder im Bereich des 4.OG ausgelöst und mehrere Personen berichteten von einer Rauchentwicklung im Bereich C8 des 4.OG. Bei der Erkundung durch das ULF/Lg wurde eine Verrauchung des Gangbereiches im Trakt C8 im 4.OG vorgefunden. Der Brandherd konnte bei Tür 3 lokalisiert werden. Nachdem der Gangbereich gesichert wurde (Bewohner wurden angewiesen in den Wohnungen zu bleiben oder den Gangbereich zu verlassen), konnte die Türe zu Wohnung 3 gewaltsam mittels Brecheisen geöffnet werden. Der Brandherd war im Eingangsbereich der Wohnung (Küche). Die Wohnung wurde durchsucht und dabei eine Personen leblos vorgefunden. Die Person wurde vom ULF/M in Sicherheit gebracht. Vom Universallöschfahrzeug / Liesing wurde der Brand mit einem Rohr unter Atemschutz über die trockene Steigleitung (Anspeisung Großtanklöschfahrzeug / Liesing) gelöscht.
Die Löscharbeiten wurden vom Hochleistungslüfter der Drehleiter / Liesing unterstützt. Die Person wurde im Bereich des Liftvorplatzes vom Universallöschfahrzeug / Mariahilf unter Verwendung des Notfallsrucksacks und des Defibrillators bis zum Einteffen des RD reanimiert. Sämtiche Wohnungen des Gangbereichs C8 im 4.OG wurden kontrolliert und nur eine leichte Rauchbelästigung festgestellt. Die Bewohner wurden angewiesen die Wohnungen zu lüften. Die Gangbereiche über der Brandwohnung wurden vom RLF/Sp, RLF/A und 2.RLF/M kontrolliert.
Zum Brandverlauf: Der Brandausbruch war offensichtlich in der Küche. Der Herd wurde bei unserem Einteffen in abgeschaltetem Zustand vorgefunden. Neben dem Herd befand sich eine Kaffeemaschine. Über dem Herd ein Dunstabzug, der vom Brand in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Brand dürfte aufgrund der vorhandenen Brandspuren und deren Ausdehnung in der Wohnung bereits längere Zeit vor unserem Eintreffen ausgebrochen sein. Eine Nachuntersuchung durch das RLF/SP um 23:00 Uhr ist erforderlich.
