Medien / Fotografen

Deutschland: Weitere 30 Millionen Euro Kartell-Strafe für Iveco-Magirus

Bonn / Ulm (Deutschland): Kalte Dusche für den Feuerwehrauto-Hersteller Iveco Magirus: Das Bundeskartellamt verhängte am Mittwoch, 7. März 2012, gegen das Ulmer Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro wegen verbotener Absprachen zu Verkaufspreisen und Marktanteilen bei Löschfahrzeugen, wie die Wettbewerbsbehörde in Bonn mitteilte.

Iveco Magirus hat sich demnach seit mindestens 2001 mit drei weiteren Fahrzeugherstellern den Markt in Deutschland aufgeteilt. Das Kartellverfahren gegen die Unternehmen Albert Ziegler, Schlingmann und Rosenbauer beendete das Bundeskartellamt bereits im vergangenen Jahr einvernehmlich, wie die Kartellwächter mitteilten. Gegen die Firmen und einen Wirtschaftsprüfer, der die Einhaltung der Absprachen im Auftrag der Unternehmen kontrollierte, sei damals ein Bußgeld in Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro verhängt worden.

Die Firmen sind die führenden Hersteller von Löschfahrzeugen in Deutschland. Nach Angaben der Kartellhüter hatten sie sich über Jahre gegenseitig bestimmte Verkaufsanteile zugestanden. Ihre Auftragseingänge meldeten sie demnach hierzu dem Wirtschaftsprüfer mit Sitz in der Schweiz. Dieser fertigte daraus Listen an, mit denen dann Manager der drei Firmen während regelmäßiger Geheimtreffen am Flughafen Zürich die Einhaltung der Marktanteile überprüften. Dabei seien auch Preiserhöhungen abgesprochen worden, teilte das Kartellamt mit.

Gegen Iveco Magirus war im vergangenen Jahr bereits in einem anderen Verfahren ein Bußgeld von 17,5 Millionen Euro wegen verbotener Preisabsprachen bei Drehleiter-Fahrzeugen erhoben worden. Das neue, am Mittwoch verhängte Bußgeld sei noch nicht rechtskräftig, teilte das Kartellamt mit. Das Unternehmen könne noch Einspruch einlegen.

Für das Kartellamt sei mit der neuen Geldbuße der „Komplex Feuerwehrfahrzeuge abgeschlossen“, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. Das Eingreifen der Behörde habe dem „gegenseitigen Zuschustern von kommunalen Aufträgen zwischen den Herstellern“ ein Ende gesetzt. Geschädigte Kommunen hätten nun die Möglichkeit, Schadenersatz-Ansprüche geltend zu machen. Zudem sei das Verfahren gegen beteiligte Vertriebsleiter, Geschäftsführer und Vorstandschefs an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu Zwecken einer strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet worden, teilte die Kartellbehörde mit.

RP Online

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert