W: Aufwendige Öffnung der Dachhaut nach Wohnungsbrand
Wien (W): Am 14. Mai 2012 kam es um 05.01 Uhr im 15. Wiener Gemeindebezirk in einer Wohnung im Dachgeschoß eines Wohnhauses zu einem Zimmerbrand.
Aus nicht nachvollziehbarer Ursache war es auf der verglasten, innenhofseitig gelegenen, Loggia (ca. 4m²) der Wohnung zu einem Brand gekommen. Durch das Zerbersten der Loggiatüre war die Wohnungsinhaberin munter geworden und verließ unverzüglich die Wohnung.
Nach Übergabe der Wohnungsschlüssel durch die Wohnungsinhaberin wurde der Brand durch das erste Rüstlöschfahrzeug Hernals mit einem Rohr unter Atemschutz gelöscht. Die Wohnungsinhaberin wurde durch das Universallöschfahrzeug ins Freie verbracht, erstvertsorgt und anschließend dem Rettungsdienst übergeben. Sie wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung und Schock in Wilheminenspital verbracht.
Durch das Universallöschfahrzeug wurden weitere Wohnparteien ins Freie verbracht, das Stiegenhaus kontrolliert und durch Öffnen der Fenster gelüftet. Die Lüftungsmaßnahmen wurden durch den Hochleistungslüfter der Drehleiter Hernals unterstützt und die Brandwohnung stromlos geschalten.
Da sich der Brand offensichtlich über längere Zeit entwickelte, war es zu einem Wärmestau in dem darüberliegenden Flachdach gekommen. Daraufhin musste das Flachdach sowie der straßenseitig angrenzende Spitzboden auf eine Fläche von ca. 8m² mittels Rettungsäge geöffnet und Nachlöscharbeiten durchgeführt werden.
Die weiter im Dachgeschoß gelegene Nachbarwohnung wurde mittels Schlüssel des Wohnungsinhaber geöffnet, beganngen, keine Gefährdung festgestellt. Eine weitere Wohnung wurde gewaltsam geöffnet, kontrolliert und ebenfalls keine Gefährdung festgestellt. Die Wohnung wurde anschließend mittels Feuerwehr eigenem Einbauzylinder sperrbar gerichtet und die drei Schlüssel der Sicherheitswache übergeben.
Der gesamte, vom Brand betroffene Bereich wurde mittels Wärmebildkamera kontrolliert, keine Gefährdung festgestellt. Die lose Blecheindeckung des Daches im notwendigen Ausmaß entfernt und gesichert abgelegt. Die geöffneten Stellen mittels Folienplane prov. verschlossen.
Weitere Wohnung im Nachbarobjekt wurden mittels CO-Warner kontrolliert, wobei keinerlei Gefährdung festgestellt werden konnte.
