
Bonussystem beschlossen: wie geht es weiter?
ÖSTERREICH: Noch vor dem Sommer hat der Nationalrat das sogenannte Bonussystem beschlossen. Demnach können Arbeitgeber einen Bonus in Höhe von 200 Euro beantragen, wenn sie einem Arbeitnehmer bei bestimmten (nicht bei allen) Einsätzen einen Arbeitstag dienstfrei geben. Dieser Vorschlag geht auf eine Forderung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes zurück. Allerdings stellt der Bundesfeuerwehrverband klar, dass sein ursprünglicher Vorschlag ganz anders ausgesehen hat. Er berücksichtigte auch die Selbstständigen und Landwirte und hätte auch eine andere, einfachere Form der Geltendmachung vorgesehen. Die derzeitige Lösung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, es bleibt die Hoffnung einer späteren Evaluierung und Anpassung.
Johann Adametz, stv. Leiter des ÖBFV-Referats 6 „Finanzen“
Während des Sommers haben sich die Vertreter von Bund und Ländern getroffen um über das Prozedere der gegenseitigen Verrechnung zu beraten. Das Gesetz regelt nämlich nur, dass der Bund aus Mitteln des Katastrophenfonds den Ländern eine Erstattung gewährt, wenn diese einen Bonus ausbezahlen. Wie die Auszahlung erfolgt ist Angelegenheit der Länder. Auf Beamtenebene haben sich die Ländervertreter geeinigt, dass dies im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgen soll. Dafür muss aber jedes Land für sich eigene Richtlinien erlassen, welche noch dazu im Rahmen einer Sitzung der jeweiligen Landesregierung von dieser zu beschließen ist. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband hat dazu immer die Forderung erhoben, dass diese Richtlinien einerseits einheitlich sein sollen und anderseits kein Bürokratiemonster entstehen darf. Dies wurde zwar zugesagt und es wurde bestätigt, dass es eine auf Beamtenebene harmonisierte Fassung gäbe. Es wurde jedoch kein Text vorbereitet, sodass eine diesbezügliche Beurteilung derzeit nicht möglich ist.
Wer ist betroffen?
Ein Bonus erhalten nur Arbeitgeber für Dienstfreistellungen von Arbeitnehmern. Kein Bonus steht zu, wenn der Unternehmer selbst in den Einsatz fährt. Auch Landwirte können den Bonus nicht für sich in Anspruch nehmen. Den Bonus können auch keine Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde) oder sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (z.B. Kammern) in Anspruch nehmen. Auch Unternehmen, die zu mehr als 50% im Besitz solcher Körperschaften stehen, sind davon ausgeschlossen.
Welche Einsätze sind begünstigt?
Der Bonus steht zu, wenn die Dienstfreistellung für die Teilnahme des Arbeitnehmers an einem Bergrettungseinsatz oder einem so genannten Großeinsatz dient. Das Gesetz differenziert somit in Bergrettungseinsätze und in Einsätze von anderen Einsatzorganisationen, wie etwa der Feuerwehr. Bei Feuerwehreinsätzen sind nur die Großschadensereignisse begünstigt. Ein Großschadensereignis ist im Gesetz gesondert definiert als Schadensereignis, bei dem zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als 100 Personen acht Stunden durchgehend in Einsatz waren. Eine Erklärung zur Katastrophe ist definitiv nicht erforderlich. Man sieht aber trotzdem, dass es sich hier um einen Einsatz handelt, der von größerem Ausmaß ist. Hundert Einsatzkräfte sind bald eingesetzt, wenn aber diese Anzahl auch acht Stunden ohne Unterbrechung durchgehalten werden muss, dann ist es schon eine entsprechende Dimension. Wird der Einsatz später (nach mehr als acht Stunden!) zurückgefahren, sind auch Einsatzkräfte begünstigt, die auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Einsatz kommen und zu diesem Zeitpunkt bereits weniger als einhundert Personen im Einsatz stehen. Wesentlich ist, dass bei diesem Einsatz irgendwann einhundert Einsatzkräfte acht Stunden durchgehend im Einsatz gestanden sind.
Wie wird der Bonus beantragt und was ist Aufgabe der Feuerwehren?
Der Bonus wird beantragt durch einen Antrag des Arbeitgebers beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem der Einsatz stattgefunden hat. Es wird dafür ein einheitliches Antragsformular geben, das für alle Einsatzorganisationen gleich ist. Diesem Antragsformular ist eine Bestätigung der jeweiligen Einsatzorganisation beizulegen, woraus hervorgeht, dass der Arbeitnehmer einerseits Mitglied der Feuerwehr ist und als solches an einem bestimmten Einsatz teilgenommen hat. Diese Bestätigung muss die Feuerwehr ausstellen und ihrem Mitglied geben, damit dieses sie an Arbeitgeber übergeben kann. Die Feuerwehr muss die Bestätigung nur dann ausstellen, wenn das Mitglied dies ausdrücklich verlangt. Dazu wird es ein eigenes, für alle Einsatzorganisationen einheitliches, Formular geben, das über den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband bezogen werden kann. Parallel dazu wird von der einsatzleitenden Organisation den jeweiligen Ämtern der Landesregierung eine Bestätigung übersandt, dass ein Großschadensereignis stattgefunden hat. Soweit die Feuerwehr diese einsatzleitende Organisation war, muss dies im Wege des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes geschehen.
Weitere Schritte
Die Regelung gilt für Einsätze ab dem 1. September 2019. Die Länder beabsichtigen ihre oben erwähnten Richtlinien rückwirkend zu beschließen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat zugesagt, die Sozialpartner zu informieren, sobald diese Länderrichtlinien vorliegen.
Ablauf des Antrages
- das Vorliegen eines Großschadensereignisses wird vom Landesfeuerwehrverband gegenüber dem Amt der Landesregierung bestätigt
- Mitglied fordert bei seiner FF eine Bestätigung darüber an, dass er bei diesem Einsatz teilgenommen hat
- Arbeitgeber beantragt den Bonus unter Beilage dieser Bestätigung bei der Landesregierung