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Ktn: Schadenersatzforderung für Feuerwehr soll Missverständnis sein

KÄRNTEN: Viel Lärm um (fast) nichts: Große Aufregung hat eine angebliche Regressforderung gegen eine freiwillige Feuerwehr in Kärnten ausgelöst. 4.000 Euro hätte diese angeblich zahlen müssen, weil die Einsatzkräfte bei den Aufräumarbeiten nach einer Massenkarambolage Teile eines beschädigten Autos ins Innere des Wagens geworfen und dadurch die Ledersitze ruiniert hatten. Bei einem runden Tisch stellte sich nun heraus, dass die Versicherung die Kosten nicht zurückfordert.

Es war tagelang Thema in den Medien: Nach einer Massenkarambolage auf der A2 in Kärnten waren freiwillige Helfer der Feuerwehr in ihrer Freizeit im Einsatz, um den Schaden zu beseitigen  Bei dem Unfall, in den acht Pkw involviert waren, war schnelles Handeln ein Gebot der Stunde. Wie es bei Totalschäden üblich ist, haben die Einsatzkräfte im Zuge der Aufräumarbeiten Teile des beschädigten Autos ins Innere des Wagens geworfen. Da die Ledersitze des Wagens vor den Aufräumarbeiten unbeschädigt gewesen waren, zählte das Auto jedoch nicht als Totalschaden – die Zerstörung der Sitze wurde als zusätzlicher Schaden in Höhe von 4.000 Euro gewertet (siehe dazu der erste Artikel diesbezüglich auf Fireworld.at)

Ein Fehler, der zwar nicht passieren sollte, aber im Eifer des Gefechts leicht passieren kann, so Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin „Feuerwehrmann und Gruppenkommandant müssen vor Ort sekundenschnell entscheiden. Für diesen Schaden kommt die Versicherung auf.“

Gute Zusammenarbeit mit Versicherung

Die meisten Versicherungsfälle werden problemlos abgewickelt, sagte Robin. Manchmal würden Lkw der Feuerwehr bei einem Brandeinsatz Flurschäden in der Wiese verursachen. Diese werden im Normalfall der Versicherung gemeldet und anstandslos bezahlt. Missverständnisse wie der vorliegende Fall müssten schnellstmöglich aufgeklärt werden, betonten die Teilnehmer des runden Tisches. Es gebe eine gute Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft, nur selten gäbe es Unstimmigkeiten. SPÖ-Feuerwehrreferent Daniel Fellner möchte nun einen Konsultationsmechanismus einrichten, um Meldungen zu Regressforderungen künftig schnell und effizient entgegentreten zu können, denn diese seien meist Fake News. Das geht aus einem Online-Bericht von ORF-Kärnten vom 4. Februar 2020 hervor.

Versicherung stellt keine Schadenersatzforderung

Der Sprecher der Kärntner Versicherungswirtschaft in der Wirtschaftskammer, Hannes Kuschnig, betonte, dass jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann sich ehrenamtlich engagiere und professionell arbeite. Keiner brauche sich Sorgen bezüglich etwaiger Schadensersatzforderungen zu machen. „Das war immer so und wird auch so bleiben.“

Die Teilnehmer des runden Tisches

Referent Daniel Fellner, Landesgeschäftsführer Peter Heymich für den Gemeindebund, Landesgeschäftsführer Andreas Sourij für den Städtebund, für den Landesfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin und Oskar Grabner, von Seiten der Versicherer Jürgen Hartinger und Kurt Tschemernjak, Vorstandsdirektoren der Kärntner Landesversicherung, Landesdirektor Ferdinand Bucher für die Wiener Städtische und Hannes Kuschnig, Landesdirektor der Uniqa.

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