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Warner Music fordert Geld für Jerusalema-Flasmob-Videos von Feuerwehren, Polizei und Co. → Skandal oder Schuld der User?

Das Lied “Jerusalema” war und ist Initiator für viele Flashmob-Videos, die x-fach auf den Videoplattformen im Web zu finden sind und weltweit gedreht wurden und werden. Nun tun sich aber Mitte Februar 2021 schwarze Wolken auf. Warner Music holt sich Geld von den Videoproduzenten und -postern. Laut Focus.de bis zu mehreren Tausend Euro je Video (wohl abhängig auch wie oft es angezeigt worden ist).

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ACHTUNG: Wichtiges Statement von Warner Music Europa per 16. Februar 2021 eingefügt:
Strafen zu Flashmobs “Jerusalema” → off. Statement & Richtigstellung von Warner Music Central Europa
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Man sollte es eigentlich wissen, dass fremde Werke nur dann verwendet werden dürfen, wenn man die Erlaubnis dazu hat. Und dabei ist es egal, ob das verwendete Werk im Internet frei zugänglich ist oder nicht. Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe. Die Jerusalema – Flashmobs (siehe hier auf Fireworld.at) erhielten eine Eigendynamik, die diese rechtliche Situation außer geraten ließen.

Aus Deutschland werden nun die ersten Fälle und Medienberichte bekannt, dass der Musikkonzern Warner, bei dem der Künstler Master KG (also der Produzent des Lieders) unter Vertrag steht, fleißig Rechnungen verschickt. So schreibt Focus unter anderem: “Angesichts der guten Absicht, die hinter dem globalen Tanz-Phänomen mitten in der Pandemie steht, stoßen die Forderungen bei den Betroffenen auf Unverständnis, auch auf Wut. Allerdings gilt grundsätzlich: Wenn jemand ein Video mit Musik untermalt und den Clip im Internet veröffentlichen will, muss er den Urheber des Titels fragen, ob er das Werk überhaupt (gegen Zahlung einer Gebühr) verwenden darf. Im Fall von „Jerusalema” ist dies offenbar vielfach nicht geschehen.”

In NRW kam das Innenministerium für die Gebühren des Flashmobs der Polizei auf.

Focus.de weiter: “Das nordrhein-westfälische Innenministerium unter Führung von Herbert Reul (CDU) bestätigte am Freitagabend, 12. Februar 2021, gegenüber FOCUS Online den Eingang von Zahlungsaufforderungen durch Warner bei diversen Polizeistellen. Ministeriums-Sprecherin Leoni Möllmann erklärte zudem, dass die Reul-Behörde die Rechnungen bereits bezahlt habe:„Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der ‚Jerusalema Challenge‘ beglichen hat.“”

Statement von AKM (Austro mechana)

In den Sozialen Medien ist die Jerusalema Dance Challenge omnipräsent: egal ob Feuerwehrleute, PolizistInnen, Schulklassen oder Klinikpersonal – sie alle tanzen zum Lied „Jerusalema“ von Master KG. Doch unter welchen Bedingungen ist es eigentlich erlaubt, ein selbst gedrehtes Video mit Musikuntermalung ins Internet oder auf Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram zu stellen? Die Online-ExpertInnen der AKM geben gerne Auskunft:

Die Nutzung von Musik in Videos und der Upload solcher Videos ist zulässig, wenn vorher die notwendige Zustimmung vom Urheber bzw. Musikverlag (in Bezug auf das Musikwerk, also Komposition und Text) sowie, falls bestehende Tonaufnahmen verwendet werden, auch vom Tonträgerproduzenten (z.B. Plattenlabel) eingeholt wurde. Man spricht hier auch vom sogenannten „Synchronisationsrecht“.

Die Klärung des Synchronisationsrechts ist deswegen nötig, da die Urheber, Verlage sowie die Tonträgerproduzenten das Recht haben, der Verbindung von ihren Musikwerken und/oder Tonaufnahmen mit bestimmtem Bild- oder Videomaterial zuzustimmen oder diese zu untersagen.

Für den Upload ins Internet, z.B. auf die eigene Website, ist neben der Klärung der Synchronisationsrechte auch eine Lizenz von AKM und austro mechana zu unseren Tarifen für Online-Musiknutzung zu erwerben. Bei großen Social Media-Plattformen wie YouTubeFacebook und Instagram ist allerdings ein Upload in der Regel auch ohne diesen Lizenzerwerb bei AKM und austro mechana zulässig, da die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit (wie auch AKM und austro mechana) entsprechende Rahmenvereinbarungen mit diesen Plattformen haben.

Was ist bei “JERUSALEMA” zu tun?

Für den Upload eines selbstgedrehten Videos mit dem Song „Jerusalema“ sind allerdings die Masterrechte und die Filmherstellungsrechte mit Warner Music zu klären und abzugelten. Bitte wenden Sie sich an Frau Helga Mandel, Head of Licensing bei Warnermusic.

Es bleibt anzuwarten …

Es bleibt wohl abzuwarten, was sich hier wie weiter entwickelt. Einmal mehr sollte es aber in Erinnerung rufen, dass das Internet nichts desto trotz kein kostenloser Selbstbedienungsladen ist. Egal, ob Bilder oder Musik . Und egal, ob für Challenge-Musik, Jahresbericht oder sonstiger Produktion. Egal, ob groß oder klein.

Linktipp

Riesen-Skandal oder normaler Vorgang? “Jerusalema”-Tanz: Warner Music fordert von Polizei und Feuerwehr Geld für Lied-Nutzung → Artikel auf Focus.de (vom 13.2.2021)

5 Gedanken zu „Warner Music fordert Geld für Jerusalema-Flasmob-Videos von Feuerwehren, Polizei und Co. → Skandal oder Schuld der User?

  • Es ist überhaupt keine Frage! Es gibt das Urheberrecht, dieses wurde von allen gebrochen, die ohne Einwilligung des Verlages und des Künstlers dieses Musikstück veröffentlicht haben! Selbst die Polizei, die es eigentlich wissen müsste, hat Diebstahl geistigen Eigentums begangen! Man sollte jetzt ganz leise sein und die Rechnung begleichen!

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    • Inhaltlich voll korrekt. Aber man hätte dann zumindest nicht so lange zuschauen müssen.
      So hat man es einmal mehr ausgenutzt, den Song auf diese Weise zu pushen, die Einnahmen damit auch deutlich zu steigern und dann nochmals in den Geldtopf zu fassen, in dem man erst wartet.

      Aber inhaltlich rechtlich absolut kein Thema. Ist und bleibt eine Urheberrechtsverletzung der ersten Klasse.

      Antwort
  • Vielleicht im Recht wegen dem Urheberrecht, aber warum schaut man sich das erst so lange mit an, lässt alle möglichen Institutionen ein Video drehen und hochladen? Das hätte man schon viel eher stoppen können.

    Antwort
  • Urheberrechtlich OK, moralisch bedenklich…

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